Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

ErdgasClassic soll gekündigt werden

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Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von Harry01Aber wie will EON denn im Streitfall nachweisen, daß gekündigt wurde?
--- Ende Zitat ---
Durch Zeugenaussage ! Ich habe gerade erlebt, wie der Eon-Anwalt durch die Aussage eines Angestellten beweisen will, dass der Kunde das Schreiben wg.Umstellung von AVB auf GVV erhalten haben soll. Mal sehen, wie das ausgeht.

Harry01:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl

--- Zitat ---Original von Harry01Aber wie will EON denn im Streitfall nachweisen, daß gekündigt wurde?
--- Ende Zitat ---
Durch Zeugenaussage ! Ich habe gerade erlebt, wie der Eon-Anwalt durch die Aussage eines Angestellten beweisen will, dass der Kunde das Schreiben wg.Umstellung von AVB auf GVV erhalten haben soll. Mal sehen, wie das ausgeht.
--- Ende Zitat ---

Hochinteressant. Würde mich auch interessieren. Kann mir nicht vorstellen, daß sich ein Richter auf sowas einläßt. Nicht mal bei Behörden funktioniert sowas. Weshalb wohl stellen die ihre wichtigen Bescheide, wo es gilt Fristen einzuhalten per Urkunde zu?

AKW NEE:
Meine Frage zu dem letzten Schreiben der Avacon ist folgende:

1. Ist ein Schreiben in dem das Wort Kündigung nicht vorkommt eine Kündigung im Sinne des BGB bzw. des Liefervertrages.

2. Ist eine solche Kündigung im Sinne des BGB bzw. des Liefervertrages gültig, wen der Gegenstand, sprich der Vertrag ErdagasClassic, hier nicht benannt wird?

RR-E-ft:
1.

Wenn eine Auslegung des Schreibens ergibt, dass bisherige vertragliche Erdgaslieferungen, die bisher auf einer bestimmten Vertragsgrundlage erfolgen, zu einem bestimmten Termin beendet werden sollen sollen, dann kann darin eine Kündigung gesehen werden. Wenn der Chef zu seinem Angestellten sagt, dass der ab Montag nicht mehr kommen braucht, kann darin wohl auch eine das Dienstverhältnis beendende Kündigung gesehen werden, unabhängig von der Frage, ob eine solche Kündigung der erforderlichen Form entspricht. Das Wort Kündigung muss nicht unbedingt auftauchen, wenn sich nur ergibt, was gemeint ist.

2.

Worauf sollte sich die oben genannte Kündigung denn sonst beziehen, wenn nicht auf den derzeit noch  bestehenden Gasliefervertrag?

bolli:

--- Zitat ---Original von Harry01

--- Zitat ---Original von Christian Guhl

--- Zitat ---Original von Harry01Aber wie will EON denn im Streitfall nachweisen, daß gekündigt wurde?
--- Ende Zitat ---
Durch Zeugenaussage ! Ich habe gerade erlebt, wie der Eon-Anwalt durch die Aussage eines Angestellten beweisen will, dass der Kunde das Schreiben wg.Umstellung von AVB auf GVV erhalten haben soll. Mal sehen, wie das ausgeht.
--- Ende Zitat ---

Hochinteressant. Würde mich auch interessieren. Kann mir nicht vorstellen, daß sich ein Richter auf sowas einläßt. Nicht mal bei Behörden funktioniert sowas. Weshalb wohl stellen die ihre wichtigen Bescheide, wo es gilt Fristen einzuhalten per Urkunde zu?
--- Ende Zitat ---
Gehen Sie mal davon aus, dass sich Richter sehr wohl auf so was einlassen.

Es gab schon einige Fälle, in denen Angestellte angeblich eine Kündigung \"auf den letzten Drücker\" als Boten zugestellt haben, obwohl der Verbraucher felsenfest behauptete, sein Briefkasten sei am fraglichen Tag um 23.59 Uhr noch leer gewesen.
Und auch bei Verfahren in der Grundversorgung sind in der Frage der Billigkeit schon des öfteren Zeugenbeweise in Form von Aussagen von entsprechenden Mitarbeitern der Firma zum Tragen gekommen, selbst in BGH-Verfahren.
Man hat da ein hohes Vertrauen in die Ehrlichkeit der Mitarbeiter in Verbindung mit der strafbedrohten Falschaussage. Allerdings hab ich da auch sehr wohl ne Menge Zweifel, was mir in der Situation wichtiger wäre, nen Job (denn den wäre man in absehbarer Zeit bestimmt los, wenn man gegen den Chef bzw. die Forma aussagen würde) oder ne diffuse Konsequenzen- oder Strafandrohung, die nur zum Zuge kommt, wenn sich die Firma oder der Chef selbst reinreist.

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