Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
ErdgasClassic soll gekündigt werden
Blau Bär:
Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
Ich habe heute auch die Kündigung im Briefkasten gehabt für Erdgas Classic. Man kündigt mir zum 31.07.2010!!!! Das sind gerade einmal 4 Wochen Kündigungsfrist.
( :D Kann man einem Bären überhaupt kündigen? Frechheit! Ich werde mich zudem beim Tierschutz beschweren. :D )
Anrufe bei anderen Versorgern z. B. Goldgas ergaben, daß die mindestens 4 Wochen brauchen, um die Versorung über sie in die Wege zu leiten.
Man fiele als u. U. 1 Monat in die Grundversorgung bei E. ON Avacon.
Frage zur Frist:
Mein alter Vertrag mit der Landesgas vom 03.01.1996!!! (Es gibt keinen neueren Vertrag.) sieht folgende Kündigungsregelung vor
9. Der Vertrag läuft zunächst für die Dauer von zwei Jahren und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei Wohnungswechsel kann kurzfristig gekündigt werden.
So gesehen müßte die Kündigung zum 31.07.2010 eigentlich nicht rechtens/unwirksam sein.
E.ON könnte somit doch erst mit Frist von 3 Monaten zu...03.01. oder 31.12. oder..? kündigen.
WENN ICH JETZT DOCH FÜR EINEN MONAT IN DIE GRUNDVERSORGUNG FALLE - EIGENTLICH JA VÖLLIG ZU UNRECHT; ZU WANN KANN ICH DA KÜNDIGEN? REGELT DAS DER NEUE VERSORGER?
Mir scheint das Chaos bleibt.
Weitere Frage:
Meine Bärenhöhle äh mein Haus hat eine Gewerbe- und eine Wohneinheit. Bekomme ich bei einem neuen Versorger einen Privat oder einen Gewerbetarif oder einen Mix? Legt das der neue Versorger fest?
Danke im voraus!
Viele Grüße
Blau Bär
RR-E-ft:
Welche Kündigungsfristen und -termine gelten, regelt sich nach dem eigenen Vertrag mit dem Versorger.
Wer zum 01.09.2010 einen neuen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschließt, der fällt wohl auch dann, wenn die Kündigung zum 31.07.10 wirksam sein sollte, ab dem 01.08.10 nicht in die Grundversorgung, sondern in die Ersatzversorgung (insbesondere, wenn er kein Haushaltskunde im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG ist oder die Grundversorgung vor dem 01.08.10 ablehnt).
Das Ersatzversorgungsverhältnis ist ein Schulderechtsverhältnis sui generis und kein Vertrag, so dass auch keine vertragliche Preisvereinbarung besteht.
Alles was nicht Grund- und Ersatzversorgung ist, ist Sondervertrag. Bei einem Sondervertrag kann der Lieferant nichts einseitig bestimmen, insbesondere nicht den Tarif (Preis), sondern es regelt sich alles nach dem konkret neu abzuschließenden Vertrag, also aus der vertraglichen Abrede heraus. Für den wirksamen Vertragsabschluss ist dabei insbesondere auch eine Einigung über den Preis als vertragswesentlichen Punkt erforderlich, § 154 Abs. 1 BGB.
Christian Guhl:
Muss die Kündigung eigentlich am 30.07. beim Kunden ankommen, um zum 30.08. zu gelten. Oder reicht es, wenn sie rechtzeitig abgesandt wurde und erst am 2./3.08. beim Kunden ankommt ?
Harry01:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Muss die Kündigung eigentlich am 30.07. beim Kunden ankommen, um zum 30.08. zu gelten. Oder reicht es, wenn sie rechtzeitig abgesandt wurde und erst am 2./3.08. beim Kunden ankommt ?
--- Ende Zitat ---
Die Kündigung muß m.W. bei einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende spätestens am 03.07.2010 zugegangen sein, wenn sie auf den 31.07.2010 wirken soll.
Daß sie und wann sie zugegangen ist, müßte EON aber im Zweifelsfall nachweisen, was wohl bei einfachem Brief nicht ganz einfach sein dürfte.
AKW NEE:
In dem Schreiben, welches ich kenne, kommt das Wort Kündigung an keiner Stelle vor!
Der Tarif wird an keiner Stelle genannt!
Ein Wechsel ist aber immer gut.
Eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ( 28 Tage! ) ist nur selten genau einen Monat!
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