Energiepreis-Protest > E.ON edis

Stomanbieter hat Zähler gesperrt-Wechsel möglich ?

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RR-E-ft:
Der Stromlieferungsvertrag bestand zwischen Ihnen und E.on edis Vertrieb GmbH (Rechtsnachfolger von E.ON edis AG in Bezug auf Stromlieferungsverträge). Dieser Vertrag endete nicht durch die Versorgungseinstellung bzw. den Zählerausbau. Dabei handelt es sich lediglich um die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Stromversorgers wegen Zahlungsrückständen gem. § 19 Abs. 2 StromGVV.

Dieser Stromlieferungsvertrag kann folglich nur kundenseitig gegenüber E.ON edis Vertrieb GmbH gekündigt worden sein, ggf. durch einen neuen Stromlieferanten, der vom Kunden zur Kündigung des bisherigen Vertrages bevollmächtigt war.

E.ON edis Vertrieb GmbH hat dem Netzbetreiber (E.ON edis AG) zu bestätigen, dass der bisherige Vertrag gekündigt ist, die Abnahmestelle deshalb vertragsfrei ist und für Lieferungen durch andere Lieferanten offen steht.

Der Netzbetreiber (E.ON edis AG) hat mit der eigentlichen Kündigung des bisher bestehenden Stromlieferungsvertrages mit dem Grundversorger E.ON edis Vertrieb GmbH gegenüber dem Stromlieferanten E.ON edis Vertrieb GmbH gar nichts zu tun.

Dem Netzbetreiber gegenüber wurde nicht gekündigt. Dieser hat sich vollkommen neutral zu verhalten. Der neue Lieferant meldet die Stromlieferungen bei diesem an. Der Netzbetreiber prüft nur, ob ein anderer Stromlieferant behauptet, einen Stromlieferungsvertrag mit dem Kunden zu haben. Für einen solchen Konflikt, wo zwei Stromlieferanten die Netznutzung für Stromlieferungen an den Netzanschlussnehmer gleichzeitig beanspruchen, gibt es klare Regeln.

Die Mischpoke kann wohl nur darin begründet liegen, dass der Netzbetreiber E.ON edis AG hundertprozentige Mutter des Stromlieferanten E.ON edis Vertrieb GmbH ist. Ich halte solche Konstrukte für mit den energierechtlichen Bestimmungen unvereinbar.

delphin06:
Der Zähler wurde bereits verplomt. Diese Plombe dar nach meiner Kenntnis nur der Netzbetreiber (Eon edis AG) entfernen. Die tun es aber nicht, solange die Altschulden vorhanden sind.

Daher kann ein neuer Stromlieferant 100 mal Strom anmelden und es wird immer wieder abgelehnt.

Ich habe ja auch schon ein NEUEINZUG anmelden lassen ( durch den neuen Stromversorger), also ein komplett anderer Name (einer Bekannten) auch das lehnte Eon ab mit der Begründung \" Auch eine Stromversorgung durch Person xy wird nicht angenommen, bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist\"

Wo gibt es denn sowas ? Was kann ein neuer Mieter für die Altschulden eines anderen ???

Kann mir vielleicht irgendjemand sagen, was ich nun tun soll ?

O.K. Meldung bei der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt ( und dann warten ??? - Dauer der Bearbeitung bis zu 2 Monate)

Und dann ? Ein Schreiben an Eon mit der Aufforderung den Zähler zu entsperren ( wird die wohl genauso interessieren, wie die Anrufe)
Trotzdem einen Rechtsanwalt einschalten ?

Sorry, aber ich bin mit diesem Verein echt überfordert und weiss gar nicht, was ich als Erstes tun soll ;(

TanjaBecker:
Also mal eine ganz blöde Idee aber ruf doch mal auf einer kostenlosen Servicehotline eine anderen Stromanbieter an. Die wollen immer neue Kunden werben und können dir vielleicht gute Tipps geben?

Vielleicht sollte sich derjenige beschwerden der dort NEU einzieht. Nicht du?

delphin06:
@ Tanja

gute Idee, bringt aber leider nichts, alle Stromanbieter dieser Erde können nichts machen, wenn der Netzbetreiber den Zähler nicht freigibt.

Ich versuche ja nun schon seit Februar 2010 Strom zu bekommen...aber keiner hat es geschafft.

Netznutzer:
Wenn dir die Ratenzahlung von E.ON nicht gefällt, leih die das Geld bei enem Institut, bezahl die Schulden und spare mit dem neuen Anbieter zwar nicht die gesamte monatl. Zinszahlung, aber einen Teil davon.

Gruß

NN

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