Energiepreis-Protest > E.ON edis
Stomanbieter hat Zähler gesperrt-Wechsel möglich ?
RR-E-ft:
Den Vertrag können Sie selbst kündigen oder durch einen bevollmächtigten Dritten (neuer Stromlieferant) kündigen lassen. Bei Grundversorgungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende.
Es sieht so aus, als seien bereits neue Stromlieferanten bevollmächtight worden, den Vertrag zu kündigen und hätten dies in der Vergangenheit auch getan.
--- Zitat ---Original von delphin06
Seit Februar 2010 versuchten wir über mehrere andere Stromanbieter einen Wechsel zu erreichen, immer mit der Meldung : der Kunde ist nicht identifizierbar !
Nun habe ich von Eon edis erfahren, dass unser Vertrag zum 30.11.09 gekündigt wurde, eine Kündigung habe ich allerdings nie erhalten, auch nicht nach telefonischer Anforderung bei der Kundenbetreuung.
Also hat der neue Stromlieferant einen \"NEUEINZUG\" beantragt, auch der wurde von Eon edis abgelehnt.
--- Ende Zitat ---
Das Kündigungsrecht des Kunden wird nicht dadurch eingeschränkt, dass etwaig noch Forderungen offen stehen. Das wäre ja noch schöner.
delphin06:
der neue Sromlieferant hatte bereits 3 mal versucht, den Vertrag zu kündigen, Eon akzeptiert diese nicht und stellt sich quer.
Sie lassen die Kündigung nicht zu, bis die Altschulden bezahlt sind.
RR-E-ft:
Die Kündigung eines Grundversorgungsvertrages als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung wurde mit deren Zugang zum Ablauf der Kündigungsfrist wirksam, ohne dass es hierfür einer Zustimmung/ Akzeptanz des bisherigen Stromversorgers bedarf. Notfalls muss man auf Feststellung klagen, dass der Grundversorgungsvertrag durch ordentliche Kündigung vom... beim Grundversorger eingegangen am... zum... wirksam beendet wurde. Auch vorläufiger Rechtsschutz kommt in Betracht. Dafür sollte man sich an einen Anwalt wenden.
Auch wenn der Grundversorger die Kündigung missachtet, den Versorgerwechsel blockiert, kann man sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur und an das Bundeskartellamt wenden.
delphin06:
Vielen Dank für die kompetente Hilfe.
Ich werde mich sofort an die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt wenden.
Liebe Grüße und ich werde posten, sobald ich was neues weiss
delphin06:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Kündigung eines Grundversorgungsvertrages als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung wurde mit deren Zugang zum Ablauf der Kündigungsfrist wirksam, ohne dass es hierfür einer Zustimmung/ Akzeptanz des bisherigen Stromversorgers bedarf.
--- Ende Zitat ---
Nicht der Stromversorger, sondern der Netzbetreiber (Eon edis Netz GmbH) akzeptiert keine Kündigung !!!
Ist der Vertrag denn nun gekündigt ? Automatisch mit Stromsperre und Zählersperrung ?
(das wäre dann der 12.11.09) oder durch den neuen Stromanbieter ( das wäre dann der 01.02.10)
Sorry...aber ich blicke so langsam nicht mehr durch, weil man ständig durch Eon edis andere Aussagen bekommt X(
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