Original von eislud
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) (27.01.2010): Übermittlung von Daten im ELENA-Verfahren
Solange eine ausdrückliche, detaillierte Festlegung der zu übermittelnden Daten in der Verordnung nicht vorgenommen wird, liegt für eine entsprechende Datenübermittlung und Datenspeicherung auch nach Erlass der Verordnung aus Sicht des ULD keine ausreichende Rechtsgrundlage vor. ...
weiterhin heisst es in dem o. g. Bericht:
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass es für die von ELENA betroffenen Arbeitnehmer und Beschäftigten keine Möglichkeit gibt, sich etwa mit einem Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Daten durch den Arbeitgeber an die ZSS zu wenden. []
Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahren nicht direkt, welche Daten über sie in der ZSS für den Nachweis in Sozialverfahren bereit gestellt werden. Sie können jedoch hiervon durch eine Auskunft nach § 103 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IV Kenntnis erlangen. Es besteht ein gesetzlicher Auskunftsanspruch. Gemäß der öffentlichen Verfahrensbeschreibung soll entgegen der gesetzlichen Regelung dieser Auskunftsanspruch „vor 2012 aber nicht realisierbar“ sein. Dies sei „aus datenschutzrechtlichen Gründen … ohne Zwischenschaltung einer prüfenden abrufenden Stelle, also dem Vieraugenprinzip mit zwei Signaturkarten, nicht zu vertreten“. Dies wird vom ULD kritisiert: Es ist datenschutzrechtlich nicht vertretbar, dass ab 2012 Daten in Sozialverfahren genutzt werden, ohne dass deren Korrektheit zuvor von den Betroffenen überprüft werden kann.
im Klartext:
Es gibt einen, theoretischen, Rechtsanspruch auf eine \"
Selbst-\"Auskunft. Der lässt sich aber, praktisch, vor 2012 nicht realisieren.
Vorher, also vor dem Antrag auf die Erstellung einer
Selbstauskunft, muss man
selbst eine elektronische Signatur beantragen. Diese muss man, natürlich,
selbst bezahlen.
Danach erteilt man
selbst einmalig seine eigene Zustimmung zur Einsicht in seine persönliche \"
Selbst\"-Auskunft, um
selbst einen Überblick über seine eigenen Daten zu erhalten, die der Arbeitgeber, und wer weiss schon wer sonst noch, in diese Datenbank,
selbstredend ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen, eingepflegt hat.
Irgendwie erinnert mich das an die Schufa.
Von der
weiss man ja inzwischen, wie fehlerhaft die Einträge sind. Und der Betroffene kann viel Zeit, Arbeit und Geld investieren, um falsche Einträge korrigieren zu lassen - nachdem er seine Selbstauskuft selbst bezahlt hat.
Bis es soweit ist, wundert er sich, womöglich Jahre, wieso er keinen Hypotheken-Kredit bekommt.
Und keinen Raten-Vertrag für das neue Auto.
Und keinen Handy-Vertrag.
Und, und, und...
Wieder ein Pannenjahr: Datenschutzvorfälle 2009 verdreifachtWiederholt waren auch Ämter und Behörden an den Datenpannen beteiligt, so etwa Stadtverwaltungen, Gemeindeämter, Amtsgerichte und die Bundesagentur für Arbeit...
Gegenüber dem Jahr 2008 ist eine überaus starke Zunahme zu konstatieren: Die Gesamtzahl der bekannt gewordenen Vorfälle lag 2009 um rund 350 Prozent über der des Vorjahrs...
Die einzelnen Fälle wurden nicht von den verursachenden Unternehmen und Organisationen, sondern meist von den Betroffenen oder von den Medien aufgedeckt.
Auf Grund der negativen Entwicklung muss damit gerechnet werden, dass auch 2010 die Anzahl von Pannen und Missbrauchsfällen nicht zurückgeht, sondern eher steigen wird. Dafür spricht insbesondere, dass es bei den für die Pannen Verantwortlichen nach wie vor an Einsicht mangelt..
\"Der Datenschutzalltag in Deutschland stellt eine traurige Kombination von halbherzigen oder fragwürdigen Gesetzen, unzureichender Kontrolle, privater Sorglosigkeit und dreister Unbekümmertheit dar.
Besorgnis erregend ist vor allem, dass sich die Öffentlichkeit an diesen Zustand allmählich zu gewöhnen scheint. ...\"
Heute im focus online:
Europäischer Datenschutztag: Der Mensch wird zum Datensatz degradiertEin wichtiges Thema wird die Vorratsdatenspeicherung sein. Hier erwarten wir ein abschließendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dann geht es um Elena, der elektronische Verdienstnachweis, mit dem in Zukunft eine Unmenge an Daten über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zentral gespeichert werden sollen – hier regt sich endlich Widerstand.
die Zeit online
wem fehlt hier das Bewusstsein für Datenschutz“Die zentrale Speicherung der Daten aller Beschäftigten in der Bundesrepublik auf Vorrat hat eine völlig andere Qualität als das bisherige Verfahren, bei dem im Bedarfsfall eine Bescheinigung auf Papier ausgestellt wurde.”
...
Bei der Gelegenheit wies er darauf hin, dass für diese neue Vorratsdatenspeicherung eine Rechtsgrundlage nötig sei, die es noch nicht gebe.
Baden-Württemberg beantragt Änderungen bei Elena...Justizminister Ulrich Goll äußerte am Donnerstag in Stuttgart massive Bedenken gegen das Vorhaben. Am besten wäre es, Elena ganz zu stoppen, sagte der FDP-Politiker...
anwalt.de 28.01.
Der gläserne BürgerDer gläserne Patient, der gläserne Fluggast, der gläserne Arbeitnehmer, der gläserne Autofahrer, der gläserne Konto-Inhaber, der gläserne Ausländer, der gläserne Handy-Nutzer, der gläserne HartzIV-Empfänger....
...Die Frage lautet: Zu welcher Personengruppe zählen Sie?...
Die Weitergabe von Fluggastdaten hat inzwischen auch bei anderen Staaten Begehrlichkeiten geweckt, etwa bei Kanada und Australien. Und auch in der EU strebt Großbritannien mit dem sog. eBorder eine Übermittlung von Fluggastdaten wie Telefon- und Kreditkartennummern zur Terrorbekämpfung per Rasterfahndung an. Derzeit ist eine solche generelle Weitergabe von Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht erlaubt und die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht nicht geklärt