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Autor Thema: E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover  (Gelesen 88065 mal)

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Offline Energiesparer51

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laut heutigem Zeitungsartikel will Avacon nichts zurückzahlen.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Harry01

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Zitat
Original von Energiesparer51
laut heutigem Zeitungsartikel will Avacon nichts zurückzahlen.
Warum nicht ? Ein paar Einzelheiten wären interessant....

Offline Energiesparer51

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ich habe den Artikel als pdf gespeichert, kann ihn aber nicht verlinken, allenfalls zumailen.
Überschrift: Celler Richter kippen Gaspreisklause-
Unternhemen hat über Jahre überhöhte Tarife kassiert/Unternehmen will kein Geld zurückzahlen

Darunter noch ein kleiner Artikel mit Bezug auf ein Interview mit Herr Guhl, überschrieben: Klagen zahlen sich meist nicht aus.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Christian Guhl

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Ist ja interessant. Den Artikel kenne ich auch noch nicht. Welche Zeitung ist das ?

Offline Didakt

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Hier ist der Artikel:

Zitat
aus .....Zeitung

Celler Richter kippen Gaspreisklausel
e.on Avacon hat überhöhte Tarife kassiert / Konzern will kein Geld zurückzahlen

VON JENS HERMANN, HANNOVER
...

[Edit von Evitel2004: Artikel gelöscht. Bitte lesen: Verlinkung von Medienberichten]

Offline Didakt

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Und noch ein treffender Kommentar dazu:

Zitat
GASRECHTSSTREIT

Wechsel ist billiger


VON JENS HERMANN
Um seinen Ruf muss sich e.on Avacon keine Sorgen mehr machen. Wer seit Monaten
...

[Edit von Evitel2004: Artikel gelöscht. Bitte lesen: Verlinkung von Medienberichten]

Offline Didakt

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@ Evitel2004

Danke für die Löschung :]. Ich habe wohl etwas voreilig gehandelt und mich dabei zunächst davon leiten lassen, dass im Impressum der Zeitung ein Copyright-Hinweis fehlte. Aber, keine Frage: Zu beachten ist in diesem Fall bei einer Vollkopy das Urheberrecht. Die Möglichkeit, den Text unter Verwendung von Zitaten zu kommentieren, war mir aus Zeitgründen leider nicht möglich.
Übrigens, die Beiträge stammen nicht aus einer Website bzw. Online-Veröffentlichung, sondern wurden aus der Zeitung gescannt.

Offline Energiesparer51

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die Zeitung ist die \"Hildesheimer Allgmeine Zeitung\"
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Christian Guhl

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Mit dieser Zeitung habe ich nie gesprochen. Der Titel, dass sich Klagen meist nicht auszahlen, stimmt ja so auch nicht. Gerade das Urteil des OLG Celle beweist das Gegenteil. Ich bin jetzt gespannt wie es weitergeht. Einige der Kläger haben zwar den Erhöhungen widersprochen, aber die Rechnungen nicht gekürzt und unter Vorbehalt den verlangten Preis bezahlt. Diese werden nun ja wahrscheinlich erst noch auf Rückzahlung klagen müssen. Schlechte Karten dürften alle Kunden haben, die nicht widersprochen haben. Dank des faulen Ei´s, dass uns der VIII.Zivilsenat am 13.07.2010 ins Nest gelegt hat, wird wohl (nach Ansicht der Versorgeranwälte) eine ergänzende Vertragsauslegung in Frage kommen. Und das kann nach deren Wunsch natürlich nur in der Übernahme des gesetzliche Preisänderungsrechts bestehen.

Offline Didakt

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Die besagten Artikel standen in vielen südniedersächsischen Zeitungen, die in Sachen \"regionale Wirtschaftsnachrichten\" vom Verlagshaus der \"Hannoverschen Allgemeinen\" versorgt werden, an dessen Tropf sie hängen. Es ist davon auszugehen, dass die Artikel ursprünglich von dort stammen.
Ich habe z. B. keinen Hinweis auf ein Interview mit Herrn Guhl vorgefunden.

Offline Christian Guhl

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Ein sehr interessanter Zeitungsartikel von 2006 ist jetzt aufgetaucht. Eon-Avacon hat damals im Hinblick auf den Prozess gegen Eon-Hanse mitgeteilt, dass sie ihre Kunden bei Unwirksamkeit der Preisklausel ohne Klage entschädigen würden. Niemand bräuchte unter Vorbehalt zahlen.
siehe hier

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #71 am: 20. Juli 2011, 23:41:46 »
In den Abrechnungen, die noch nach dem ErdgasClassic vorgenommen werden (dieser wurde zum 31.07.2010 gekündigt) rechnet Eon-Avacon munter weiter mit den unwirksam erhöhten Preisen ab. Da Eon-Avacon nicht einer der schnellsten Versorger ist, werden teilweise die Rechnungen 2009/2010 erst jetzt zugestellt. Und da ist der gesamte Rechnungszeitraum noch im Classic abgerechnet. Ich möchte nicht wissen, wieviel gutgläubige Kunden die erhöhten Preise auch jetzt noch zahlen.

Offline Bors

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #72 am: 21. Juli 2011, 21:28:35 »
Ich habe gestern auch so eine Klasse \"Classic\" Rechnung von 2010 bekommen.
Aber wer es schafft einen Gaszähler zum Stromzähler zu erklären, bei dem muss man sich wirklich nicht mehr über so etwas wundern.  Ich bin mal gespannt, wie die die monatelange Verzögerung beim Wechsel letztes Jahr erklären wollen. Aber jetzt wollen Sie mal wieder Geld, dann werden Sie sich nochmal äußern müssen.

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #73 am: 21. Juli 2011, 22:56:29 »
Ich würde die Rechnung zurückweisen und mich auf § 17.1 GVV berufen. Da das OLG Celle die Preiserhöhungen für unwirksam erklärt hat, besteht die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers, wenn die erhöhten Preise trotzdem berechnet werden. Es kann sich dabei ja nur um ein Versehen handeln. Absichtlich wird Eon-Avacon doch nicht gegen die                          OLG-Rechtsprechung verstossen  ;) Auf die Erklärung (wenn es denn eine gibt), warum die erhöhten Preise berechnet wurden, bin ich gespannt.

Offline Blau Bär

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #74 am: 17. August 2011, 12:58:31 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen!

Welches Gericht ist denn nun zuständig für die ggf. Rückforderungsklagen?
Manche sagen AG Helmstedt. Aber! Bei Flexstrom z. B. sind die Rückforderungsklagen für nicht gezahlte Boni von verschiedenen Amtsgerichten (z. B. Amtsgericht Tiergarten, Amtsgericht Regensburg siehe Urteilssammlung hier) entschieden worden.

Lt. den beiden Urteilen: LG Hannover und OLG Celle sind ja alle Preiserhöhungen unwirksam. Eine ergänzende Auslegung der Preisanpassungsklausel kommt nicht in Betracht.

Also müßte man ja alles wiederbekommen was noch nicht verjährt ist, d. h. Forderungen von 2008.

Der Kampf geht weiter! Ich als Bär werde mich hier wohl weiter durchbeißen.

Viele Grüße
Blau Bär

 

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