Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover  (Gelesen 85037 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Winfried Kopp

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #45 am: 04. Februar 2010, 16:50:54 »
@Blau Bär

mein Gerichtstermin am AG Lüneburg ist auf die Bitte von E-ON Avacon auf den 22.03.10 verlegt worden.

MfG
Winfried Kopp

Offline Blau Bär

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 62
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #46 am: 16. Februar 2010, 11:06:46 »
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Gibt es hier schon einen Termin/Termine beim Oberlandesgericht Celle (OLG) wg. der Berufung?

Danke!

Viele Grüße
Blau Bär

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #47 am: 17. Februar 2010, 18:05:58 »
Mir ist noch nichts bekannt. Vor Herbst diesen Jahres rechne ich auch nicht damit.

Offline Opa Ete

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 173
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #48 am: 18. Februar 2010, 08:58:57 »
Moin zusammen, was mich mal interessieren würde: hat irgendjemand von den Classic Kunden schon eine Kündigung dieses Tarifs erhalten? Trotz Niederlagen vor allen möglichen Gerichten kündigen sie diesen Tarif nicht, nur Neukunden bekommen ihn nicht mehr.
Gruß Opa Ete

Offline Blau Bär

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 62
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #49 am: 18. Februar 2010, 11:20:32 »
Tja, die wissen wohl auch, daß es sich dann um eine rechtsmißbräuchliche Kündigung!!! handelt (und damit um die Unwirksamkeit der Kündigung).

Schließlich benutzen sie die Kündigung (ggf.) nur, um uns in teuere Tarife und schlechtere Rahmenbedingungen zu zwingen. Das ist dann eine rechtsmißbräuchliche Kündigung (o. ä.).

Hier muß ganz klar von Anfang an Position bezogen werden! Das Thema hatte ich mit einer Juristin auch schon einmal. Die war auch eindeutig dieser Meinung.

Viele Grüße
Blau Bär

Offline Opa Ete

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 173
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #50 am: 18. Februar 2010, 11:25:57 »
ja, aber wenn das Gericht doch festgestellt hat, dass es ein Sondervertrag ist, dann können sie ihn doch auch fristgerecht kündigen.
Gruß Opa Ete

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #51 am: 18. Februar 2010, 13:17:41 »
Klar kann der Classic gekündigt werden. In den Bedingungen steht \"die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende\". Einziger Haken an der Sache : Wenn Eon-Avacon den Classic kündigt, steht fest, dass es ein Sondervertrag ist. Dann können sie in der Berufungsverhandlung nichts anderes mehr behaupten. Da Eon-Avacon aber noch nicht klar ist, womit man besser fährt, will man sich alle Möglichkeiten offen halten.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #52 am: 18. Februar 2010, 13:36:31 »
Zitat
Original von Blau Bär
Tja, die wissen wohl auch, daß es sich dann um eine rechtsmißbräuchliche Kündigung!!! handelt (und damit um die Unwirksamkeit der Kündigung).

Schließlich benutzen sie die Kündigung (ggf.) nur, um uns in teuere Tarife und schlechtere Rahmenbedingungen zu zwingen. Das ist dann eine rechtsmißbräuchliche Kündigung (o. ä.).

Hier muß ganz klar von Anfang an Position bezogen werden! Das Thema hatte ich mit einer Juristin auch schon einmal. Die war auch eindeutig dieser Meinung.

Viele Grüße
Blau Bär
Meines Wissens sind sich die Juristen hier ziemlich einig darin, dass bei einem Sondervertrag in jedem Fall eine ordentliche Kündigung möglich ist. Diese ist in der Regel auch nicht rechtsmissbräulich. Es kommt auf die individuellen vertraglichen Regelungen an welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind. Sollte sich im Vertrag nichts dazu finden, gelten wohl ersatzweise die gesetzlichen Regelungen.

Siehe dazu auch hier: BGH, B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08 zum ordentlichen Kündigungsrecht eines Energielieferungsvertrages .

Offline Blau Bär

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 62
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #53 am: 24. Juni 2010, 11:14:48 »
Zitat
Original von Blau Bär
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Gibt es hier schon einen Termin/Termine beim Oberlandesgericht Celle (OLG) wg. der Berufung?

Danke!

Viele Grüße
Blau Bär

Weiß jemand genaues???

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #54 am: 19. Februar 2011, 11:31:45 »
Mitteilung von Christian Guhl am 15.02.2011in diesem Thread:

Zitat
Termin zur mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren Erdgas Classic beim OLG Celle ist am 05.April um 9.00 Uhr in Raum 153.

Offline HarryS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 23
  • Karma: +0/-0
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #55 am: 18. März 2011, 22:11:55 »
Meinen Vertrag ErdgasClassic hat man per 31.7.2010 gekündigt, nachdem man zuvor einen Prozeß verloren hatte. Habe bis dahin fast 6 Jahre \"Festpreis\" gehabt. War wunderbar. Schade das nun damit Schluß ist. Habe inzwischen gewechselt.

HarryS

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #56 am: 05. April 2011, 13:59:56 »
Die mündliche Verhandlung gegen das Urteil des LG Hannover fand heute morgen vor dem OLG Celle statt. Für Eon-Avacon waren die Herren Dr.Tüngler und RA Groß (Göhmann,Magdeburg) anwesend. Die Kläger wurden von RA Brodt (Ritter,Gent und Kollegen,Hannover) vertreten. Der Vorsitzende Richter (Dr.Knoke) stellte gleich zu Anfang klar, wie er die Sache sieht :
Sondervertrag/keine wirksame Preisanpassungsklausel/kein Recht zur Preisänderung nach AVB(GVV)/keine ergänzende Vertragsauslegung da Kündigungsmöglichkeit. Es folgte ein ausführlicher Vortrag von Dr.Tüngler, dass Eon-Avacon keinen Grund gehabt hat, die Verträge zu kündigen. Die Widersprüche der Kunden hätten sich stets nur auf die Billigkeit bezogen. Das bestehen eines Preisänderungsrechts wäre seitens der Kunden nie bestritten worden. Das konnte widerlegt werden, da die Kunden stets die Musterschreiben des BdE benutzt hatten. Spätestens aber seit Klageeinreichung 2006 hätte Eon-Avacon einen Anlaß zur Kündigung gehabt. Dies wurde aber erst 2010 vorgenommen. Urteilsverkündung ist am 19.05. um 12 Uhr.

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Tenor des Urteils des OLG Celle : Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Näheres wird berichtet wenn das schriftliche Urteil vorliegt.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Glückwunsch an alle Beteiligten einschließlich Kollege Dr. Tüngler.

Urteilsbegründung veröffentlicht

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Das Urteil nun auch in der Entscheidungssammlung :) :

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2829/

Auch ein Glückwunschgruß nach Niedersachsen von mir :)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz