Die mündliche Verhandlung gegen das Urteil des LG Hannover fand heute morgen vor dem OLG Celle statt. Für Eon-Avacon waren die Herren Dr.Tüngler und RA Groß (Göhmann,Magdeburg) anwesend. Die Kläger wurden von RA Brodt (Ritter,Gent und Kollegen,Hannover) vertreten. Der Vorsitzende Richter (Dr.Knoke) stellte gleich zu Anfang klar, wie er die Sache sieht :
Sondervertrag/keine wirksame Preisanpassungsklausel/kein Recht zur Preisänderung nach AVB(GVV)/keine ergänzende Vertragsauslegung da Kündigungsmöglichkeit. Es folgte ein ausführlicher Vortrag von Dr.Tüngler, dass Eon-Avacon keinen Grund gehabt hat, die Verträge zu kündigen. Die Widersprüche der Kunden hätten sich stets nur auf die Billigkeit bezogen. Das bestehen eines Preisänderungsrechts wäre seitens der Kunden nie bestritten worden. Das konnte widerlegt werden, da die Kunden stets die Musterschreiben des BdE benutzt hatten. Spätestens aber seit Klageeinreichung 2006 hätte Eon-Avacon einen Anlaß zur Kündigung gehabt. Dies wurde aber erst 2010 vorgenommen. Urteilsverkündung ist am 19.05. um 12 Uhr.