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Das Landgericht Hannover erklärte Gaspreiserhöhungen für unwirksam, wie ein Sprecher sagte. Das Gericht habe entschieden, eine entsprechende Klausel in den Verträgen der Kunden sei zu ungenau. Diese lautet, dass bei einer «nachhaltigen Preisänderung» im Heizölmarkt die Gaspreise entsprechend angepasst werden. Geklagt hätten mehr als 50 Kunden. Dabei ging es um sogenannte Sonderverträge
Original IGELAlle Preiserhöhungen sind unwirksam. Widerspruchsloses Bezahlen der Rechnungen führt nicht zur Anerkenntnis der Preise (Az. 18 O 52/07).
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