Original von Christian Guhl
Und wie soll man einen Mahnbescheid erwirken, wenn man den Betrag der zurückgefordert wird, nicht kennt ? Als Klage bietet sich die Stufenklage an. Aber welcher Anwalt schafft es noch bis zum 31.12. die Klage einzureichen ?
Die Zeit reicht ja in den meisten Fällen noch nicht einmal aus, um von der Rechtschutzversicherung die Deckungszusage zu bekommen.
Tja Herr Guhl,
da ist klar im Vorteil, wer hellseherische Fähigkeiten hatte und wusste, dass der 31.12. sich zum Jahresende wieder jährt und somit Forderungen in die Verjährung laufen können.
Und bezüglich der Rückforderung muss man unterscheiden zwischen den Fällen, bei denen, im wesentlichen bei den Sonderverträgen, vermutlich die Verträge eine unwirksame Preisanpassungklausel enthalten und denjenigen, wo die Unbilligkeit der Preise gerügt wird.
Bei ersteren gibt es im wesentlichen doch nur 2 Varianten, nach denen man etwas wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB zurückfordern kann, nämlich
1. auf der Basis der Preise zu Vertragsbeginn, wenn man ALLE Preiserhöhungen als unwirksam ansieht und eine Anerkennung der erhöhten Preise auch nicht anderweitig in Betracht kommt, insbesondere nicht durch Zahlung der Rechnung und gleichzeitiger Unterlassung der Einlegung eines Widerspruchgs gegen die neuen Preise (so z.B. OLG Hamm, s.o.) oder
2. auf Basis der Preise die zum Zeitpunkt des ersten Widerspruchs wirksam waren, weil die früheren Preiserhöhungen zwar auch unwirksam waren, jedoch durch die Rechungszahlung ohne Widerspruch als neue Preise vereinbart waren (so OLG Frankfurt, OLG Oldenburg s.o.).
Für eine der beiden Varianten muss man sich entscheiden, egal ob heute bei Berechung der Summe für einen Mahnbescheid oder in 14 Tagen bei Klageerhebung. Solange der BGH nicht abschließend dazu entschieden hat, ist keine Variante sicher.
Schwieriger ist es zugegebenermaßen bei einer Rückforderung, die man wegen Unbilliger Preise gemäß § 315 BGB stellen will. Aber hier gibt es noch ganz andere Probleme, da dürfte das Rückforderungsproblem eher ein kleineres sein.
Hier steckt ja (leider) noch einiges in den Kinderschuhen.