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Autor Thema: E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover  (Gelesen 88056 mal)

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Offline Winfried Kopp

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #15 am: 03. Dezember 2009, 15:40:22 »
@Opa Ete
Bin im Classic Vertrag und verweigere die Preiserhöhung mit § 315 seit 2004. Habe im November d.J. dem \"Auslaufen\" des Classic-Tarifes widersprochen.
Die Klage bezieht sich nur auf den § 315 und begründet die Nichtgültigkeit für meinen Fall sehr umfangreich.
MfG
Winfried Kopp

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #16 am: 03. Dezember 2009, 18:03:59 »
@Opa Ete
Mit dem Urteil löst sich die gesamte Anspruchsbegründung in Luft auf ! Nach dieser werden nämlich die Beklagten auf Grundlage der AVBGasV bzw. GasGVV beliefert.
@Winfried Kopp
Na, mit \"Auslaufen\" ist wohl nichts mehr. Ein Sondervertrag muss gekündigt werden ! Und da Eon-Avacon, dickköpfig wie sie nun mal sind, sich mit dem Urteil nicht abfinden will und weiter darauf beharrt, das der Classic die Grundversorgung ist, können sie nicht kündigen. Denn damit würden sie ja zugeben, dass es ein Sondervertrag ist. So eine Zwickmühle ist aber auch ein ärgerliches Ding !

Offline RR-E-ft

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #17 am: 03. Dezember 2009, 18:47:00 »
Eine Anspruchsbegründung löst sich nie in Luft auf, wenn man nicht innerhalb der gesetzten Klageerwiderungsfrist einen eigenen Vortrag bringt, der die zunächst schlüssige Klage unschlüssig macht.

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #18 am: 03. Dezember 2009, 23:27:51 »
Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich löst sich nichts in Luft auf. Aber die Anspruchsbegründung ist nicht mehr schlüssig, wenn der Classic ein Sondervertrag ist. Alle vorgebrachten Argumente gehen an der Sache vorbei.

Offline Opa Ete

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #19 am: 04. Dezember 2009, 09:20:05 »
Für uns Classik Tarif Kunden ist das sehr schön. Solange sie nicht schriftlich kündigen, zahlen wir schön weiter die Preise von 2004, billiger können wir gar nicht heizen. Was mich aber viel mehr interessiert ist die Tatsache - und darauf wollte ich bei Winfried Kopp hinaus -, warum verklagt Avacon manche Kunden und manche nicht? Ich kürze auch schon seit 2004 und mir haben sie immer nur gerichtliche Mahnbescheide geschickt. Laut Avacon schulde ich denen auch über 2000€, also an der Summe kann es nicht liegen.
Gruß Opa Ete

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #20 am: 04. Dezember 2009, 09:20:30 »
Gerade weil sich die Anspruchsbegründung nicht in Luft auflösen kann, sondern vor Gericht schlüssig ist, solange durch den Vortrag des Verbrauchers nicht Unschlüssigkeit nachgewiesen wird, ist es notwendig, dass alle Kunden der E.ON Avacon sich nicht auf das Urteil aus Hannover verlassen, zumal die Begründung noch unbekannt ist.
Es ist weiterhin in jedem gerichtlichem Verfahren notwendig die Unschlüssigkeit des Vortrages der E.ON Avacon nachzuweisen, dabei kann das Urteil aus Hannover hilfreich sein!

Offline Winfried Kopp

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #21 am: 04. Dezember 2009, 11:26:42 »
@ Opa Ete

Das habe ich mich auch gefragt. Vielleicht sucht man sich Kunden aus bei denen der Streitwert niedrig ist als bei Ihnen. Avacon spart dadurch, wenn sie verliert, Kosten.

Oder/und man achtet auf bestimmt persönliche Umstände bei den Beklagten (ein Bekannter von mir ist Anwalt und hat bisher keine Klage bekommen). Das wäre, wenn man den örtlichen Geschäftsstellen der Avacon die Auswahl überlässt gut zu organisiern, denn Daten der wenigen \"Rebellen\" lassen sich vor Ort mit geringem Aufwand recherchieren.

Offline Harry01

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #22 am: 04. Dezember 2009, 11:45:03 »
@Opa Ete
 
Zitat
warum verklagt Avacon manche Kunden und manche nicht?
Genau das habe ich mich auch schon gefragt. Aber vielleicht kommt da ja noch etwas, denn die Frist zur Klageerhebung für den Mahnbescheid von Ende des letzten Jahres dürfte ja erst Ende diesen Jahres ablaufen. Wegen meines Widerspruchs wurde das Mahnverfahren an an das hiesige Amtsgericht abgegeben, eine Klageschrift habe ich aber bis dato nicht erhalten.

In diversen Schreiben, die ich hin und wieder von E.ON Avacon auf meine Preiswidersprüche erhalte, heißt es immer, daß ich nach deren Unterlagen ja Widerspruch gegen ihren Mahnbescheid eingelegt hätte und zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter auf den Preiswiderspruch eingegangen wird, da es den  Verlauf der Gerichtsverhandlung abzuwarten gilt.

Das ist aber sicher nur ein Textbaustein und es belibt weiter ungewiß, ob da überhaupt noch etwas kommt.

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #23 am: 04. Dezember 2009, 12:12:52 »
Also am Streitwert liegt es mit Sicherheit nicht. Es wurden Kunden wegen nicht einmal 20 € verklagt. Der höchste Streitwert, der mir bekannt ist, liegt bei 7000€. Wahrscheinlich wurden die Beklagten völlig willkürlich herausgegriffen.

Offline Christian Guhl

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Offline AKW NEE

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #25 am: 14. Dezember 2009, 19:44:08 »
Aus der Begründung Seite 29

Zitat
2. Die einseitigen Gaspreiserhöhungen der Beklagten sind mangels einer vertraglichen Grundlage unwirksam, unabhängig davon, ob bzw. wann die Kläger den Erhöhungen im Einzelnen widersprochen haben.

Alle Kunden der E.ON Avacon mit einem Erdgas Classic Vertrag sollten, um Ihre Recht zu wahren, eine Rückforderung gegenüber dem Versorger geltend machen!

Offline bolli

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #26 am: 15. Dezember 2009, 08:55:58 »
Zitat
Original von AKW NEE
Aus der Begründung Seite 29

Zitat
2. Die einseitigen Gaspreiserhöhungen der Beklagten sind mangels einer vertraglichen Grundlage unwirksam, unabhängig davon, ob bzw. wann die Kläger den Erhöhungen im Einzelnen widersprochen haben.

Alle Kunden der E.ON Avacon mit einem Erdgas Classic Vertrag sollten, um Ihre Recht zu wahren, eine Rückforderung gegenüber dem Versorger geltend machen!

Wenn man die Verjährung verhindern will, muss man ein GERICHTLICHES Verfahren einleiten (siehe auch § 204 BGB), also i.d.R. gerichtliches Mahnverfahren oder Klage. Vorher allerdings den Versorger kurz mit knapper Frsitsetzung zur Rückzahlung auffordern.

ABER:
Leider ist die Geschichte noch nicht so ganz klar entschieden wie es das LG Hannover sieht. Es gibt schon OLG-Urteile, die sowohl die eine Seite, nämlich es kann nur ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs zurückgefordert werden, da frührere Preiserhöhungen durch Zahlung quasi anerkannt wurden (so z.B. OLG Frankfurt/Main vom 05.05.2009, 11 U 61/07 (Kart), OLG Oldenburg, Urteil vom 5.9.08, 12 U 49/07 wie auch die andere Seite, die auch das LG Hannover so sieht, nämlich dass es im Privatbereich kein Anerkenntnis durch stillschweigende Zahlung gibt (so z.B. auch OLG Hamm  OLG Hamm, Urt. v. 29.05.2009, Az. I- 19 U 52/08 ).
Das sollte man einfach zur Abwägung des eigenen Prozesskostenrisikos wissen.

Es bleibt also eine Entscheidung in dieser Sache des BGH abzuwarten.

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #27 am: 15. Dezember 2009, 09:27:55 »
Um das Prozesskostenrisiko zu minimieren, werden wir eine Sammelklage bezgl. der Rückzahlung organisieren. Wir rechnen mit mehreren hundert Teilnehmern. Leider ist die Zeit zu knapp, um das noch in diesem Jahr zu machen. Anfang Januar wird es eine Veranstaltung und einen Aufruf über die Presse dazu geben. Auf jeden Fall sollten alle Classic-Kunden ab sofort nur noch den Preis vom 01.10.2003 (Beginn Classic) zahlen und die Abschläge entsprechend anpassen.

Offline Harry01

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #28 am: 15. Dezember 2009, 10:40:20 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Auf jeden Fall sollten alle Classic-Kunden ab sofort nur noch den Preis vom 01.10.2003 (Beginn Classic) zahlen und die Abschläge entsprechend anpassen.

Das dürften die Preise sein, die bis zum 30.09.2004 galten, also bei den Meisten zu Beginn der Preiswidersprüche.

Offline Winfried Kopp

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #29 am: 15. Dezember 2009, 12:38:04 »
Hier ein Link für einen Musterbrief für \"Classicgeschädigte\".

http://www.energieverbraucher-wendland.de/energieverbraucher/?page_id=113

 

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