Original von AKW NEE
Aus der Begründung Seite 29
2. Die einseitigen Gaspreiserhöhungen der Beklagten sind mangels einer vertraglichen Grundlage unwirksam, unabhängig davon, ob bzw. wann die Kläger den Erhöhungen im Einzelnen widersprochen haben.
Alle Kunden der E.ON Avacon mit einem Erdgas Classic Vertrag sollten, um Ihre Recht zu wahren, eine Rückforderung gegenüber dem Versorger geltend machen!
Wenn man die Verjährung verhindern will, muss man ein GERICHTLICHES Verfahren einleiten (siehe auch § 204 BGB), also i.d.R. gerichtliches Mahnverfahren oder Klage. Vorher allerdings den Versorger kurz mit knapper Frsitsetzung zur Rückzahlung auffordern.
ABER:
Leider ist die Geschichte noch nicht so ganz klar entschieden wie es das LG Hannover sieht. Es gibt schon OLG-Urteile, die sowohl die eine Seite, nämlich es kann nur ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs zurückgefordert werden, da frührere Preiserhöhungen durch Zahlung quasi anerkannt wurden (so z.B. OLG Frankfurt/Main vom 05.05.2009, 11 U 61/07 (Kart), OLG Oldenburg, Urteil vom 5.9.08, 12 U 49/07 wie auch die andere Seite, die auch das LG Hannover so sieht, nämlich dass es im Privatbereich kein Anerkenntnis durch stillschweigende Zahlung gibt (so z.B. auch OLG Hamm OLG Hamm, Urt. v. 29.05.2009, Az. I- 19 U 52/08 ).
Das sollte man einfach zur Abwägung des eigenen Prozesskostenrisikos wissen.
Es bleibt also eine Entscheidung in dieser Sache des BGH abzuwarten.