Energiepreis-Protest > EnBW
ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
RR-E-ft:
Bei einem Streitwert von 168 € gibt es keine weitere Instanz, wenn die Berufung nicht ausnahmsweise zugelassen wird.
Falls das Kostenrisiko von Interesse sein sollte, Streitwert einfügen. Der Versorger wird mit Anwalt klagen.
Zu den gesetzlichen Gebühren 62,50 € netto könnte es schwer fallen, einen geeigneten Anwalt zu finden, weil sich mit einem solchen Honorar der wirtschaftliche Aufwand des Anwalts schwer abbilden lässt.
reblaus scheint in das Thema enbw gut eingearbeitet, um ggf. als Volljurist vor dem Amtsgericht ohne Anwaltszwang unentgeltlich die Vertretung zu übernehmen. Er hat es wohl besser drauf als mancher Anwalt. Idealistisch genug scheint er auch zu sein, wenn man nur die Vielzahl seiner Beiträge betrachtet, in der Sache hartnäckig sowieso. Ggf. PN mit entsprechender Anfrage an reblaus senden.
tangocharly:
.... ach wie gut, dass Niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß.
--- Zitat ---Original von reblaus
@tangocharly
Die GVS gehört zu 50% der EnBW und zu 50% der ENI. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass die EnBW ihr Gas von der GVS bezieht.
Interessant ist diese Tatsache für mich deshalb, weil die EnBW gemeinsam mit der Badenova in Baden-Württemberg einen Marktanteil von über 30% hat. Das Marktgebiet der GVS ist mit dem Landesgebiet fast identisch. Sollte die EnBW ihr Gas auch mit langlaufenden Lieferverträgen von der GVS bezogen haben, könnte für Baden-Württemberg der Beweis gelingen, dass diese Geschäftsbeziehungen kartellrechtswidrig waren. Was dann auch kleineren Versorgern in BW entgegen gehalten werden könnte.
Sie sehen, ich bin in dieser Frage nach wie vor hartnäckig :)
--- Ende Zitat ---
Gern, das macht mir geradewegs richtig Spass, wenn Sie darin hartnäckig bleiben wollen.
Also Folgendes zur Klarstellung:
[list=1]Erstens: EnBW bezieht ihr Gas nicht von der GVS[/list=1]
[list=2]Zweitens: GVS bezieht ihr Gas von/über/mittels der EnBW[/list=2]
[list=3]Drittens: EnBW ist nicht gleich EnBW[/list=3]
[list=4]Viertens: Wenn EnBW Gas von der GVS bezieht, dann handelt es sich hierbei nicht um die EnBW AG, sondern z.B. um die EnBW GmbH, also eine Tochter der AG.[/list=4]
[list=5]Fünftens: Wenn sich die Tochter im Prozess über die unverschämten Kosten ihres Lieferanten beschwert, dann beschwert sie sich (jedenfalls aus der Sicht tempi passati) über die GVS[/list=5]
[list=6]Sechstens: Wenn sich über die GVS beschwert wird, dann pflegen wir zu diesem Phänomen zu sagen : \"Lerne klagen ohne zu leiden\". Man könnte auch sagen: die Tochter beschwert sich über die Mutter, dass sie von ihrer Mutter zum Betteln auf die Straße geschickt wird[/list=6].
Siebstens: EnBW ist nicht einfach nur \"die\" EnBW\". Sondern in Ba-Wü muß man folgendes hierzu wissen: (ich drücke das mal etwas vereinfacht aus)
EnBW - ist gleich - OEW. Wer ist OEW ?
Ja das ist nicht nur eine Preisfrage, sondern des Trudels Kern !
Zunächst einmal ist die OEW ein kommunaler Zweckverband mit Sitz in Ravensburg. Und wer sind die Mitglieder dieser honorigen Organisation ?
Ein ganzer Stall voll kommunaler Organisationen, nämlich Landkreise wie :
* Landkreis Ravensburg (21,821 %)
* Alb-Donau-Kreis (20,989 %)
* Bodenseekreis (15,812 %)
* Landkreis Biberach (11,126 %)
* Zollernalbkreis (8,712 %)
* Landkreis Rottweil (6,479 %)
* Landkreis Sigmaringen (6,229 %)
* Landkreis Freudenstadt (5,007 %)
* Landkreis Reutlingen (3,825 %)Die OEW fusionierte zum 1. April 1939 mit der Elektrizitäts-Versorgung Württemberg AG zur Energie-Versorgung Schwaben AG (EVS). Die OEW war danach mit 47,79 % Hauptaktionär der EVS. Im Jahre 1997 fusionierten dann die Energie-Versorgung Schwaben (-EVS-)und die Badenwerk AG zur EnBW AG, deren Hauptaktionäre seit 2000 die OEW (45,01 %) und die französische Électricité de France (EdF)(45,01 %) sind. Außerdem ist die OEW mit einem Anteil von 21 % an der Erdgas Südwest GmbH (ESW) beteiligt, der Rechtsnachfolgerin der EVS-Gasversorgung Süd GmbH (EGVS). Die OEW hält außer der Beteiligung an der EnBW auch Anteile an der MVV Energie AG und AGIV Real Estate AG.
(- Zitat und Quelle -)
[/list]
Wer will sich, angesichts dieser mafiösen Strukturen in Ba-Wü., noch fragen, warum es hier solch ein merkwürdiges \"Gschmäckle\" in der Luft gibt (oder für Nicht-Ba-Wü : eine solch merkwürdige Gleichschaltung im Gange ist).
reblaus:
@tangocharly
Mir geht es um die Verhältnisse der EnBW Gas GmbH. Diese beliefert ca. 250.000 Kunden in Zentral-BW und hat einen jährlichen Gasabsatz von ca. 20 Mrd. kWh. Die Badenova hat einen Gasabsatz von ca. 14,5 Mrd. kWh. Der gesamte Gasabsatz in BW beläuft sich auf 84,1 kWh. Das Marktgebiet der Gasversorgung Süddeutschland ist nahezu identisch mit dem Landesgebiet BW. Der gemeinsame Marktanteil von EnBW Gas GmbH und Badenova beläuft sich somit auf 41% im kartellrechtlich relevanten Marktgebiet der GVS. Alle Angaben bezogen auf 2004.
Wenn jetzt die EnBW Gas GmbH ihr Gas nachweislich vollständig von der GVS aufgrund lang laufender Bezugsverträge geliefert bekam, könnte das Bündel an solchen Verträgen mit einem Marktanteil von mindestens 30% nachgewiesen werden.
Die Verhältnisse bei der Badenova sind nachweisbar, und werden dort auch unumwunden eingeräumt.
Damit könnte jedem Versorger in BW, der solche langlaufenden Verträge mit der GVS abgeschlossen hat, nachgewiesen werden, dass diese gegen Art. 81 EG verstoßen.
Eddie2005:
--- Zitat ---Original von Cremer
@Leute,
die EnBW macht deshalb ernst, weil Ende des Jahres ihre Ansprüche verjähren. Und weil einige Anwaltsbüros noch Arbeit über die Feiertage haben möchten. ;)
--- Ende Zitat ---
@Cremer,
glaubst du, dass die EnBW das vor allem nur macht um die Verjährung zu hemmen? Wird sie nicht jeden Gemahnten konsequent sofort vor Gericht zerren, der widerspricht?
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
@tangocharly
Mir geht es um die Verhältnisse der EnBW Gas GmbH........
Wenn jetzt die EnBW Gas GmbH ihr Gas nachweislich vollständig ......
Damit könnte jedem Versorger in BW, der solche langlaufenden Verträge mit der GVS abgeschlossen hat, nachgewiesen werden, dass diese gegen Art. 81 EG verstoßen.
--- Ende Zitat ---
Ist das so und was macht den Unterschied? Der gesamte Konzern und nicht nur die Konzerntochter ist zu betrachten. Das ist ja die Crux, dass manche Juristen immer differenzieren und das Gesamte nicht sehen, wie bei der Billigkeitsfrage. Innerhalb des Konzern- und Beziehungsgebildes wird gehandelt, Kosten und Erträge verschoben. Die EnBW Gas GmbH ist Teil des Ganzen. Die Konzernverflechtungen sind vielfältig, viele sogenannte Stadtwerke gehören auch dazu. Jetzt kann man bald die sogenannten\"Bürgergenossenschaften\" auch noch dazu zählen. Was macht noch den Unterschied?
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