Energiepreis-Protest > EnBW
ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
reblaus:
Bei der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids kann bereits im Antrag mitbeantragt werden, dass das gerichtliche Verfahren durchgeführt werden soll, wenn der Antragsgegner dem Mahnbescheid widerspricht.
Jeder, der einen Mahnbescheid erhält, muss damit rechnen, dass die EnBW bei Widerspruch das ordentliche Gerichtsverfahren beantragt hat oder beantragen wird.
Würde sich die EnBW anders verhalten, würde sich das schließlich sofort herumsprechen. Dann wäre sie als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Ganz Baden-Württemberg würde dann erzittern ...
... vor lachen.
bolli:
--- Zitat ---Original von Eddie2005
@Cremer,
glaubst du, dass die EnBW das vor allem nur macht um die Verjährung zu hemmen? Wird sie nicht jeden Gemahnten konsequent sofort vor Gericht zerren, der widerspricht?
--- Ende Zitat ---
Der Mahnbescheid bedeutet nicht zwangsläufig die Klage für jeden Gemahnten, aber rechnen muss man schon damit.
Neben der Verjährungseinrede, die dadurch erfolgt, gelingt es über solche Aktionen auch immer noch wieder, einige wankelmütige Verbraucher dazu zu bringen, doch zu zahlen. Von daher kann sich das auch aus diesem Grund für den Versorger rechnen.
Alle Gemahnten wird man schon aus prozessökonomischen Gründen nicht gleichzeitig vor Gericht zerren, man könnte sonst ja alles auf einmal verlieren. ;)
Es werden exemplarische Kunden rausgesucht, vornehmlich solche, deren Vertragsgestaltung einen möglichen positiven Prozessausgang erwarten lässt, damit sich das Urteil positiv verwerten lässt. ;)
Es sind in diesem Forum zahlreiche Fälle bekannt, in denen seit Jahren nach einem Mahnbescheid nichts mehr weiteres erfolgt ist, obwohl die Kunden weiter fleißig kürzen. Von Klage keine Spur.
Selbst Klagen wurden schon zurückgezogen, nachdem der Versorger vom Gericht darauf hingewiesen wurde, dass er nichts zu erwarten hat. So z.B. hier
Eddie2005:
@bolli und reblaus > Danke für Eure Antworten!
Wie verhält man sich eigentlich, wenn man zwar im Grunde bezahlen willl/muss (ich bin lt. RA definitiv Grundversorgung) aber ein Teil der \"Forderung\" defintiv aus 2005, also verjährt ist.
BdEV hat Unterstützung abgelehnt wg. zu kurzer Mitgliedschaft! (Hier rächt sich der innereheliche Kompromiss \"Boykott ohne rechtzeitigen Rechtsfonds\"). Bin mal gespannt ob ich wenigstens meinen Beitrag für den Fonds zurück bekomme.
Was sind die Folgen eines \"teilweisen Widerspruchs\" (für 2005)?
Was sind die Folgen, wenn man - ohne \"Widerspruch\" - einfach nur überweist, dabei aber die 2005er Beträge abzieht?
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Eddie2005
... (ich bin lt. RA definitiv Grundversorgung) aber ein Teil der \"Forderung\" defintiv aus 2005, also verjährt ist.
--- Ende Zitat ---
Wieso fragen Sie dies und die nachfolgenden Fragen nicht diesen Rechtsanwalt? Dann haben Sie eine verbindliche Antwort.
--- Zitat ---Original von Eddie2005
Was sind die Folgen eines \"teilweisen Widerspruchs\" (für 2005)?
--- Ende Zitat ---
Dass Sie neben dem Widerspruch auch hilfsweise die Einrede der Verjährung erheben können.
--- Zitat ---Original von Eddie2005
Was sind die Folgen, wenn man - ohne \"Widerspruch\" - einfach nur überweist, dabei aber die 2005er Beträge abzieht?
--- Ende Zitat ---
Grundsätzlich dieselben wie bei jeder Zahlungskürzung. Sie sollten dem Versorger aber mitteilen, dass Sie sich auch auf die Verjährung berufen und nicht einfach vergessen haben, den Beitrag für 2005 zu zahlen.
Dann werden Sie evtl. nicht unnötig mit Mahnungen belästigt.
Gruss,
ESG-Rebell.
protestbw:
Ich habe ebenfalls den Mahnbescheid erhalten.
Habe ich richtig verstanden: bei einem Streitwert unter € 600 gibt es keine Möglichkeit der Berufung beim LG? D.h. die EnBW will alle Protestler mit geringerem Streitwert durch die Mahnung und Gerichtsverfahren mit dem AG-Urteil kassieren bevor über die Berufung im aktuellen Fall entschieden ist?
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