Energiepreis-Protest > EnBW
ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
reblaus:
@tangocharly
Die GVS gehört zu 50% der EnBW und zu 50% der ENI. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass die EnBW ihr Gas von der GVS bezieht.
Interessant ist diese Tatsache für mich deshalb, weil die EnBW gemeinsam mit der Badenova in Baden-Württemberg einen Marktanteil von über 30% hat. Das Marktgebiet der GVS ist mit dem Landesgebiet fast identisch. Sollte die EnBW ihr Gas auch mit langlaufenden Lieferverträgen von der GVS bezogen haben, könnte für Baden-Württemberg der Beweis gelingen, dass diese Geschäftsbeziehungen kartellrechtswidrig waren. Was dann auch kleineren Versorgern in BW entgegen gehalten werden könnte.
Sie sehen, ich bin in dieser Frage nach wie vor hartnäckig :)
Gogo:
Welche Kosten (Anwaltskosten...) werden denn bei einem Mahnverfahren zusätzlich zum ausstehenden Betrag noch verlangt? Ist das ein gewisser Prozentsatz, abhängig vom Steitwert?
Ich habe den Mahnbescheid noch nicht bekommen, aber das wird ja dann nicht mehr lange dauern.
Grüße
Gogo
Eddie2005:
Rechne mal mit 100 Euronen.
@all,
diskutiert doch bitte im Urteil-Thread weiter, wenn der Mahnbescheid euch schnuppe ist
hutti36:
Hallo zusammen,
auch bei mir trudelte heute der Mahnbescheid ein.
100 € Gebühren und Zinsen, bei einer Forderungssumme von gerade mal 168 €.
Wie läßt sich denn das rechtfertigen.
Ich habe dem Mahnbescheid nach Rücksprache mit meinem Anwalt widersprochen. Allerdings sagte er mir, dass es wohl wirklich vom persönlichen Gefühl und der persönlichen Intention abhängt, ob man widerspricht oder nicht.
Vor allem die Amtsgerichte sind hier meist in der Sache eher ahnungslos, so dass es hanebüchende Entscheidungen gibt.
Man muss dann eventuell eben wirklich erneut Widerspruch gegen ein negatives Urteil einlegen.
Das Mahnverfahren wird seitens der EnBW in der Form momentan aus einem einzigen Grund gemacht: die Verjährungsfrist nicht verstreichen lassen.
Ich hoffe, dass viele so denken wie ich. Es darf nicht sein, dass man in einer streitbaren Demokratie auf seine Rechte verzichtet und von einem ehemaligen Monopolisten, dem die Gewinne inzwischen wegbrechen, derart eingeschüchtert und verunsichert wird.
Mein Appell: Wenn Unrecht zu Recht wird ist Widerstand (in diesem Fall widerspruch) Pflicht.
bolli:
--- Zitat ---Original von hutti36
Vor allem die Amtsgerichte sind hier meist in der Sache eher ahnungslos, so dass es hanebüchende Entscheidungen gibt.
Man muss dann eventuell eben wirklich erneut Widerspruch gegen ein negatives Urteil einlegen.
--- Ende Zitat ---
Ich kann Ihrem Anwalt nur beipflichten, da tummelt sich einiges bei den AG. Ihnen muss ich aber leider einen \"gewissen Dämpfer\" mitgeben. Leider gibt es Streitwertgrenzen beim AG, bei deren unterschreiten keine Berufung gegen das AG-Urteil möglich ist. Meines Wissens liegt diese Grenze bei 600,- EUR, weshalb es dann beim anmaßenden AG doppelt ärgerlich wird. X(
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