Energiepreis-Protest > EnBW
ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
hulk:
Gibt es noch keine Neuigkeiten über Reaktionen auf den Widerspruch beim Mahnbescheid?
Hat jemand Infos/Empfehlungen von der Verbraucherzentrale zum aktuellen Verlauf eingeholt?
ESG-Rebell:
Eine Umfrage bei meinen Mitstreitern im Großraum Karlsruhe hat folgendes vorläufiges Ergebnis ergeben:
[*] Die Streitwerte belaufen sich auf 400 bis 6000 Euro.
[*] Die meisten Einwender haben 2004 zu kürzen begonnen.
[*] Die meisten Einwender konnten bereits verjährte Forderungen aus 2006 und davor behalten.
[*] Fast alle Einwender haben eine Rechtschutzversicherung (RSV) und/oder in den Prozesskostenfonds (PKF) des BdE eingezahlt.
[*] Nur wenige Einwender haben einen Mahnbescheid erhalten.
[*] Nicht jeder, der einem Mahnbescheid widersprochen hat, wurde verklagt.
[*] Einige haben sich mit der EnBW individuell außergerichtlich geeinigt.
[/list]Bemerkenswert ist der Umstand, dass die Empfänger der meisten Mahnbescheide sehr geringe Streitwerte haben. Die Taktik dahinter ist offensichtlich: Die EnBW spekuliert darauf, dass der Kunde keinen Anwalt findet, der ihn für eine Bezahlung nach RVG fachkundig vertritt und dass ein positives Urteil in der 1. Instanz (bei unter 600 Euro) rechtskräftig wird.
In diesem Zusammenhang ist wichtig darauf hinzuweisen, dass der Prozesskostenfonds (Siehe hier) auch bis zum dreifachen über RVG einsteht; er kann sich also auch für Kunden mit einer Rechtschutzversicherung lohnen, die einen geringen Streitwert haben. Da die EnBW (anfänglich) über den Klageumfang entscheidet, kann sie diesen auch auf einen Teil ihrer Forderungen beschränken (Salami-Taktik).
Andererseits tritt der PKF nicht für Null-Kürzer ein! Nur Kürzungen bis zum vertraglichen Anfangspreis sind \"versichert\". Für Null-Kürzer tritt jedoch wiederum die eigene RSV ein - auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung. Sicherheitshalber sollte sich aber jeder Betroffene eine Deckungszusage seiner RSV holen. Da Null-Kürzer naturgemäß die höchsten Streitwerte aufweisen, steigt natürlich auch das jeweilige Honorar des Verbraucheranwalts ;)
Wer also beides hat - RSV mit Deckungszusage und PKF - der kann voll auf Konfrontation fahren und sich dennoch entspannt zurücklehnen!
Die EnBW ist sich ihrer Sache aber auch noch nicht so sicher, dass sie reihenweise Mahnbescheide verschickt und Zahlungsklagen anstrengt.
Wer ohne RSV- oder PKF-Schutz dasteht oder entnervt ist und daran denkt aufzugeben, der muss nicht unbedingt die Forderung in voller Höhe bezahlen, sondern kann durchaus erfolgversprechend versuchen, mit der EnBW über die Bedingungen für seine Aufgabe zu feilschen.
Meinem Eindruck zufolge möchte die EnBW einerseits den größten Teil ihrer Forderungen durchsetzen und das Zustandekommen von neuen Grundsatzurteilen verhindern, die auch im Tarifkundenbereich noch zu einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung führen könnten. Andererseits scheint auf Seiten der EnBW aber auch der Wunsch zu bestehen, der Streiterei ein Ende zu bereiten und wieder zum Tagesgeschäft überzugehen.
--- Zitat ---Original von Eddie2005
Trotz anwaltlichem Widerspruch/Schreiben habe ich den Mahnbescheid bekommen.
Leider bin ich noch nicht lange genug im BdEV bzw. Prozesskostenfonds, sodass ich jetzt \"nackt\" dastehe.
--- Ende Zitat ---
Aufgrund der oben geschilderten Umstände ist es untunlich, derartige Offenbarungseide hier im Forum zu posten; am besten noch unter Nennung des eigenen Außenstandes. Eine Zuordnung des jeweiligen Autors zur Kundennummer dürfte dann relativ einfach sein.
So wird die Gegenseite gleich über Bewaffnung und Munition informiert - ein gefundenes Fressen!
Also Achtung: Feind hört mit!
Gruss,
ESG-Rebell
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