Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Wirksame Einbeziehung von AGB?
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
Wer Deutchlands günstigsten Gasanbieter wegen unbilliger Gaspreise in Anspruch nimmt, braucht sich nicht zu wundern, wenn sich dieser Vorwurf später als unhaltbar erweisen sollte.
--- Ende Zitat ---
Welcher Versorger ist das denn? Man könnte ihn ja vom BdEV mit diesem Titel offiziell auszeichnen. ;)
Eine Gewähr, dass es sich um billige Gaspreise handelt wäre das aber immer noch nicht.
--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
Wie will der Versorger mit so einem Argument, dass er quasi nichts für sich behalten hat bzw. nichts mehr von den vereinnahmten Beträgen besitzt, durchdringen? Ist für mich kaum vorstellbar. Kennen Sie etwa Fälle, wo einem Versorger gelungen ist, sich mit einer solchen Entreicherungsrede Rückforderungen zu entziehen?
--- Ende Zitat ---
Interessant wäre das insbesondere bei den oft anzutreffenden Konzernverflechtungen. Manches Stadtwerk hat ja da die eine oder andere Verwandte. Wenn jetzt die Tochter der Mutter die Bereicherung zusteckt, dann ist zwar die Tochter entreichert ............
Irgendwo wird sich bei den Millionen und Milliardengewinnen die Bereicherung doch noch finden lassen. ;)
reblaus:
Es gibt noch nicht allzuviele rechtskräftig entschiedene Rückforderungsprozesse.
Ich halte es allerdings für denkbar, dass ein Versorger mit diesem Argument sich eines Teils des Rückforderungsanspruchs entledigen könnte. Voraussetzung wäre natürlich, dass er diese Kostensteigerungen nachweisen könnte, und der Bezugsvertrag wirksam vereinbart worden wäre. Weitere Voraussetzung wäre, dass solche Kosten erst dann zu einer Entreicherung geführt haben können, nachdem der Versorger die Möglichkeit hatte, den Vertrag zu kündigen. Hierbei wird zu überlegen sein, ob die erste Kündigungsmöglichkeit maßgeblich ist, oder aber der mutmaßliche Zeitpunkt, zu dem der Versorger wegen Unwirtschaftlichkeit von dem Vertrag Abstand genommen hätte.
Es handelt sich um ein noch weitgehend unbeleuchtetes Problem, bei dem noch manches Argument angeführt werden wird.
Gas-Rebell:
@ reblaus
Ich halte es für undenkbar, dass es Versorgern gelingen könnte, sich auch als nur teilweise entreichert durchzusetzen. Denn dann dürfte der Versorger von den erhaltenen Einnahmen auch keinerlei Investitionen getätigt haben, was in der Praxis wohl auszuschließen ist. Zudem wäre er für seine Behauptung bekanntlich beweispflichtig, was spannende Einblicke in sein finanzielles \"Innenleben\" ermöglichen würde. Vor so einem Hintergrund wage ich zu bezweifeln, dass man versorgerseitig überhaupt auf die Idee kommen wird, einen Entreicherungeinwand in den Prozess einzuführen.
Vorschlag: Machen Sie doch dazu einen neuen Thread auf.
@ Heinrich: Keine Sorge, lassen Sie sich von reblaus nicht bange machen.
Heinrich:
Hallo,
da hat sich meine Verunsicherung doch wieder etwas gelegt. Danke! Es ist allerdings schon erstaunlich, mit welchen \"Haarspaltereien\" man sich in der Juristerei befassen muss. Bei mir löst das zwiespätige Gefühle aus: einerseits bin ich froh, dass das nicht mein Job ist, auf der anderen Seite ist es sicher sehr hilfreich, wenn man sich da näher auskennt.
Wusel:
--- Zitat ---Original von reblaus
Wenn allgemeine Geschäftsbedingungen einem schriftlichen Vertrag bei Vertragsschluss nicht beiliegen, werden sie nach ständiger Rechtsprechung nicht Vertragsbestandteil.
--- Ende Zitat ---
Ist das wirklich so? Meines Wissens ist es ausreichend, wenn im Vertrag auf die AGB verwiesen wird und sie durch Aushang oder dem Angebot, sie kostenfrei zuzuschicken, zugänglich gemacht werden.
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