Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Wirksame Einbeziehung von AGB?

(1/11) > >>

Heinrich:
Hallo,

durch Zufall bin ich auf dies Forum gestoßen und ganz offen gesagt, fast erschlagen von der Vielzahl der Informationen. Weil ich auch kein Jurist bin, bitte ich schon vorab vielmals um Entschuldigung, wenn mir als Neuling die eine oder andere \"blöde Frage\" rausrutschen sollte, die vielleicht anderswo schon beantwortet wurde.

Ich habe gerade meine Jahresrechnung erhalten (ich habe einen Sondervertrag) und prüfe zur Zeit, ob in meinen Vertrag (ist ein Altvertrag aus den 90-ern) auch eventuell AGB mit einer unwirksamen  Preisanpassungsklausel einbezogen wurden. Dazu folgende Frage:

Wie ist das zu beurteilen, wenn bei mir gar keine AGB vorhanden sind? Ich bin ein ordentlicher Mensch und bewahre alle Unterlagen immer gut auf, finde aber keine AGB. Ich bin mir deshalb sicher, dass ich mit dem Vertragsangebot auch gar keine AGB bekommen habe. In dem Vertragsangebot ist auch nur die Rede davon, dass der Vertrag \"auf Grundlage der z.Zt. gültigen Allgemeinen Bedingungen\" angeboten wird, aber nicht, dass sie irgendwie beiliegend mit übersendet wurden.

Außerdem steht bei mir im Vordruck \"Vertragsbestätigung\", den ich unterschrieben zurücksenden musste (und auch habe) lediglich zum Ankreuzen \"Mit dem Versorgungsvertrag bin ich einverstanden.\", aber nichts davon, dass ich auch bestätige, mit irgendwelchen AGB einverstanden zu sein.

Kann mir da jemand der Herren Juristen weiterhelfen? Vielen Dank im voraus.

reblaus:
@Heinrich
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle Klauseln, die in einer Vielzahl von Verträgen verwendet werden sollen. Bei jedem Vertrag, der mit einem Formular abgeschlossen wurde, sind die gedruckten Klauseln AGB.

Von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der individuell nur für den Einzelfall ausgehandelte Vertrag zu unterscheiden.

Da Ihr Versorger mit Ihnen keinen individuellen Vertrag ausgehandelt hat, werden Ihre Vertragsklauseln mit hoher Wahrscheinlichkeit AGB sein.

Woher wissen Sie, dass Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben?

Heinrich:

--- Zitat ---Original von reblaus
Woher wissen Sie, dass Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben?
--- Ende Zitat ---

Ich gehe davon aus. Denn erstens steht obendrüber dick \"Erdgas-Sonderabkommen\". Dann musste ich dies Vertragsangebot mit Unterschrift und Rücksendung eines Vertragsexemplars innerhalb einer bestimmten Frist eigens annehmen (was bei einem Grundversorgungsvertrag wohl kaum der Fall gewesen wäre), denn andernfalls wäre (wie es im Vertragstext heißt) \"die Abrechnung nach den \'Allgemeinen Tarifen\' vorgenommen worden. Drittens ist auch in späteren Abrechnungen immer von einem \"Sonderabkommen\" die Rede (bei einem Freund von mir, der in der Grundversorgung ist, stand immer drüber \"Grundversorgung\") und auch die Preise sind anders (günstiger) als in der Grundversorgung.



--- Zitat ---Da Ihr Versorger mit Ihnen keinen individuellen Vertrag ausgehandelt hat, werden Ihre Vertragsklauseln mit hoher Wahrscheinlichkeit AGB sein.
--- Ende Zitat ---

Das denke ich auch. Wie ich oben aber schon sagte, liegen mir zu dem Vertrag keinerlei gesonderte AGB vor. Auch der Vertrag enthält keine besonderen Vertragsklauseln vor, lediglich den Hinweis, dass die Belieferung \"auf der Grundlage der z.Zt. gültigen Allgemeinen Bedingungen\" erfolge. Darüber hinaus gibt es nur eine Aufstellung der verlangten Preise für das Sonderabkommen, einen Hinweis, dass monatliche Abschlagszahlungen in Höhe X berechnet werden und wann die nächste Gesamtabrechnung erfolgt. Das wars dann auch. Wenn es also weitere Vertragsbedingungen gab, dann müssten die in separten AGB stehen. Diese habe ich aber nicht.

Was mir auch gerade auch noch auffällt: Mir wurden 3 Seiten übersandt (durchnummeriert mit \"Seite 1\" bis \"Seite 3\". Auf den ersten beiden Seiten steht das, was ich bereits beschrieben habe. Seite 3 ist dann schon das Formular \"Vertragsbestätigung und Einziehungsermächtigung\". Weitere Klauseln gibt es da nicht.

reblaus:
@Heinrich
Die Frage ob allein aus der Benennung des Vertrages als \"Sondervertrag\" oder der Benennung der vereinbarten Preise als \"Sondertarife\" bereits hervorgeht, dass es sich tatsächlich um einen Sondervertrag handelt, ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Es gibt Gerichte die dies bejahen, andere verneinen es. Hier wird abzuwarten sein, wie der BGH diesen Streit entscheidet.

Die Vereinbarung, dass die Belieferung zu den z. Zt. gültigen allgemeinen Bedingungen erfolgt, spricht für einen Sondervertrag. Aus dieser Formulierung können Sie nicht unbedingt schließen, dass mit den Allgemeinen Bedingungen die AVBGasV bzw. GasGVV gemeint ist. Wenn die Belieferung aber nicht zu den Bedingungen der AVBGasV bzw. GasGVV erfolgt, handelt es sich definitiv um einen Sondervertrag.

Unklarheiten bei der Auslegung von AGB gehen immer zu Lasten des Verwenders. Die Klausel ist daher so auszulegen, dass mit den Allgemeinen Bedingungen eben nicht die gesetzlichen Bedingungen gemeint waren.

Liegen die Allgemeinen Bedingungen dem Vertrag nicht bei, werden sie nach ständiger Rechtsprechung auch nicht Vertragsbestandteil.

Heinrich:

--- Zitat ---Original von reblaus
@Heinrich
Die Frage ob allein aus der Benennung des Vertrages als \"Sondervertrag\" oder der Benennung der vereinbarten Preise als \"Sondertarife\" bereits hervorgeht, dass es sich tatsächlich um einen Sondervertrag handelt, ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Es gibt Gerichte die dies bejahen, andere verneinen es. Hier wird abzuwarten sein, wie der BGH diesen Streit entscheidet.
--- Ende Zitat ---
Dass allein die Bezeichnung \"Sonderabkommen\" nicht ausreicht, kann ich nachvollziehen. Bei mir würde es mich aber sehr wundern, wenn man von keinem echten Sondervertrag ausgehen würde. Ich habe auch noch den Satz gefunden \"Das Erdgas-Sonderabkommen unterliegt nicht der Bestabrechnung.\" (wie es z.B. bei den \"Allgemeinen Tarifen\", sprich der Grundversorgung der Fall wäre). Auch das spricht meiner Meinung nach für einen Sondervertrag, oder liege ich da falsch?


--- Zitat ---Liegen die Allgemeinen Bedingungen dem Vertrag nicht bei, werden sie nach ständiger Rechtsprechung auch nicht Vertragsbestandteil.
--- Ende Zitat ---
Und was bedeutet das dann im weiteren, wenn sie nicht Vertragsbestandteil werden?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln