Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Wirksame Einbeziehung von AGB?

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reblaus:
@Wusel
Sie scheinen über eine überdurchschnittliche Auffassungsgabe zu verfügen, und können Ihren Fall auch selbst durchleuchten. Ein Anwalt müssen Sie noch nicht unbedingt zu Rate ziehen. Wobei das immer mit einem Restrisiko verbunden ist. Allerdings ist auch die Beratung durch einen Anwalt mit Risiken verbunden. Manche tun nämlich nur so schlau, sind es aber gar nicht.


--- Zitat ---Original von Wusel Meiner Meinung nach ist das eine Preisklausel, die ungültig sein müsste und an deren Stelle (hoffentlich) nicht die Preisänderungsregelung der (wirksam vereinbarten) AVBGasV tritt. Richtig?
--- Ende Zitat ---

Richtig!

Die Preisänderungsklausel im Fall des OLG Frankfurt ist keine vollständige Preisänderungsklausel. Sie ist mit der Regelung in § 4 Abs. 2 AVBGasV identisch (bis auf die Wortwahl Preisänderungen statt Änderungen der Allgemeinen Tarife). Nach BGH VIII ZR 36/06 ergibt sich das gesetzliche Preisänderungsrecht jedoch aus § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV und nicht nur aus Absatz 2.

Die Vertragsklausel ist somit gar keine eigenständige Klausel sondern ergibt nur gemeinsam mit der AVBGasV einen Sinn. Sie verdrängt nur § 4 Abs. 2 AVBGasV. Gemeinsam mit Absatz 1 bildet sie das gesetzliche Preisänderungsrecht nach, und ist damit wirksam.

Wusel:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Wusel

Sie selbst scheinen mit der Prüfung in ihrem konkreten Einzelfall möglicherweise  überfordert
--- Ende Zitat ---
Überfordert? Nur weil ich (sehr wohl wissend, wie sehr es bei einer rechtlichen Beurteilung auf jedes Detail ankommt) ein typisches Vertragsdetail auf den Punkt bringen möchte und die Unterschiede zu einem bestehenden Urteil herausarbeiten möchte?
Finde ich etwas schade, dass Sie genau an diesem Punkt ausweichend antworten. Trotzdem vielen Dank für Ihre vorherigen Einschätzungen.

Ich denke, dass gerade diese Unterscheidungen/Abgrenzungen im Detail auch für andere sehr hilfreich sind.


--- Zitat ---Original von reblaus
@Wusel
Sie scheinen über eine überdurchschnittliche Auffassungsgabe zu verfügen,
--- Ende Zitat ---
Danke.

Interessant, wie sehr die Beurteilungen voneinander abweichen  :D

Vielen Dank, Reblaus, dass Sie meine Frage letztendlich punktgenau beantwortet haben.

Kampfzwerg:
@Wusel

mit den gegebenen Antworten landest Du letztendlich wieder auf Deinem Kenntnisstand von Oktober bis Dezember 2007!
Sonderabkommen EVI Hildesheim - AVBV und AVBGasV wirksam vereinbart? Was tun?
Grundsatzfrage: Wann ist ein Sonderabkommen ein Sondervertrag?
Damals warst Du allerdings RR-E-ft noch sehr dankbar für seine \"Superhinweise\" und reblaus war noch gar nicht (gerade eben erst) Mitglied des Forums.

Zusammen genommen relativiert das alles dann wohl beide Beurteilungen ;)


@all
Ich persönlich finde es letztendlich immer wieder sehr schade, dass viele Mitglieder versuchen, ihre persönlichen Einzelfälle über vorgeblich neue - und sich somit ständig wiederholende ! - Grundsatzfragen zu klären, anstatt sich etwas zu bemühen, in ihren bereits bestehenden Threads zu bleiben bzw. einen bereits bestehenden Grundsatzthread, der diesen Namen verdient, mittels Suchfunktion zu finden und zu reaktivieren.
Alleine zu dem Thema \"wirksame Einbeziehung der AGB\" gibt es inzwischen Dutzende.
Anders ausgedrückt \"Alter Wein in neuen Schläuchen\".
Alles eine Grundsatzfrage :rolleyes:


P.S. Und ich denke, dass gerade eine Beachtung dieser Grundregel im Detail auch für andere sehr hilfreich wäre.

Wusel:
Gerade bezüglich der Abgrenzung Sondervertragskunde - Tarifkunde gab es in den letzten beiden Jahren so manche neue Urteile und lassen so manchen vor 2 Jahren noch eindeutig erscheinenden Fall mittlerweile in neuem Licht erscheinen.
Deshalb wollte ich meinen Fall nochmal mit dem aktuellen Urteilsstand zur Diskussion stellen, gerade vor dem Hintergrund des OLG Frankfurt, der meinem Fall oberflächlich betrachtet zunächst sehr ähnlich war.

Ich denke, dass die daraufhin hier herausgearbeiteten feinen Unterscheidungen allgemein sehr hilfreich sind und nicht nur meinen Fall betreffen. Und jemand, der diesbezüglich grundlegende Informationen sucht, wird normalerweise nicht unbedingt in den versorgerspezifischen Threads suchen.

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