Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben
Abstimmung
Opferlamm:
@RuRo:
Danke, aber jetzt versteh ich gar nichts mehr. Es geht mir nicht um Liebesmüh, sondern überhaupt als welcher Kunde ich jetzt eingestuft werde. Und brauch ich nicht auch irgendwas schwarz auf weiss von Beginn an? Also mir ist das schon sehr suspekt...
bolli:
--- Zitat ---Original von Opferlamm
@RuRo:
Danke, aber jetzt versteh ich gar nichts mehr. Es geht mir nicht um Liebesmüh, sondern überhaupt als welcher Kunde ich jetzt eingestuft werde. Und brauch ich nicht auch irgendwas schwarz auf weiss von Beginn an? Also mir ist das schon sehr suspekt...
--- Ende Zitat ---
Nein, brauchen Sie nicht. Ein Vertrag kommt \"zur Not\" auch dadurch zustande, dass Sie Gas aus der Leitung entnehmen. Sollte sich kein anderes Vertragsverhältnis nachweisen lassen, welches Abweichungen von der gesetzlichen Grundversorgung beinhaltet, befinden Sie sich im Zweifel in dieser. Dann ergeben sich alle vertraglichen Regelungen aus der GasGVV.
Besser ist aber ein Sondervertrag, da dort in der Regel kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht vorliegt, sondern Preisanpassungsklauseln existieren, die eben in der Vergangenheit meistens unwirksam waren, wie der BGH dankenswerterweise festgestellt hat.
Wie aber die Sache aussieht, scheint bei der EGS eher die Tendenz zur Grundversorgung zu gehen, mit der Besonedrheit, dass möglicherweise die Preise nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bekannt gemacht und somit unwirksam waren.
RuRo:
--- Zitat ---Original von bolli
Besser ist aber ein Sondervertrag, da dort in der Regel kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht vorliegt, sondern Preisanpassungsklauseln existieren, die eben in der Vergangenheit meistens unwirksam waren, wie der BGH dankenswerterweise festgestellt hat.
Wie aber die Sache aussieht, scheint bei der EGS eher die Tendenz zur Grundversorgung zu gehen, mit der Besonderheit, dass möglicherweise die Preise nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bekannt gemacht und somit unwirksam waren.
--- Ende Zitat ---
Im vorliegenden Fall dürfen die Verbraucher, aus mehreren Gründen, der Einschätzung des OLG vollinhaltlich folgen :)
Welche Konsequenzen sich ggf. aus einem (Norm-)Sondervertrag ergeben, hat der BGH doch bereits dargelegt (Gleichstellung von Tarifkunden/NSV).
Warten wir ab, wie sich die gestern entstandene Lage, bis Mitte Feb. entwickelt. Evtl. finden sich \"Sponsoren\", mit ganz anderen Interessenslagen ;)
mip:
@operlamm
Schon gewechselt oder darüber nachgedacht ?
Das hört sich verdammt nach \"höchster Zeit\" an...
Ich bekomme ab diesem Monat Gas & Strom von der EnergenSüd.
Grüße
mip
RuRo:
--- Zitat ---Original von mip
Schon gewechselt oder darüber nachgedacht ?
Das hört sich verdammt nach \"höchster Zeit\" an...
Ich bekomme ab diesem Monat Gas & Strom von der EnergenSüd.
--- Ende Zitat ---
Dem kann nur zugestimmt werden. Ob es EnergenSüd oder ein anderer Anbieter sein soll, bleibt der individuellen Prüfung vorbehalten.
Nach den gestrigen Erkenntnissen gehört der Zeitraum, in dem der regionale Grundversorger (Gas) größere Probleme mit der öffentlichen Bekanntgabe hatte, der Vergangenheit an.
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