Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben

Abstimmung

<< < (6/6)

amberg:
Hallo Kollegen,

hallo erdgas schwaben,

nach dem ich heute und 50 weitere mitbürger eine Klageerhebung erhalten habe, bitte ich um Kontaktaufnahme unter: 09071/6061

Seit Jahren sind die erdgaspreise bei erdgas schwaben um über 1000.--
im Jahr teuerer als bei anderen Anbietern, es gab weder Preisanpassungen, trotz gefallener Ölpreise,

also hat erdgas schwaben nichts besseres zu tun,
als sich die nachweislichen Wucherpreise durch ein Gericht bestätigen zu lassen!

Der Nachweis fehlt, warum diese Preise um ein vielfaches teuerer sind und warum keine Preissenkungen, nur Erhöhungen vorgenommen wurden?

Gruss     L.Amberg

bolli:

--- Zitat ---Original von amberg
Seit Jahren sind die erdgaspreise bei erdgas schwaben um über 1000.--
im Jahr teuerer als bei anderen Anbietern, es gab weder Preisanpassungen, trotz gefallener Ölpreise,

--- Ende Zitat ---
Na, das Erste dürfte da ja wohl sein, den Anbieter zu wechseln. Zumindest heutzutage haben Sie ja Alternativen.

Allerdings dürften die 1.000,- EUR Unterschied ja wohl sehr von der Gasmenge abhängen, die bezogen wird. Bei einem normalen Verbrauch eines Einfamilienhaushaltes bzw. Einfamilienhaus halte ich diese Summe eher für übertrieben. Sollte Sie tatsächlich stimmen, wäre die Bilanz des Unternehmens sicher eine lohnenswerte Lektüre.

Bezüglich der Verwendung von Realnamen und vor allem der Veröffentlichung von Telefonnummer oder Anschrift wäre ich im Internet ein wenig vorsichtig. Da sind ne Menge \"böse Buben\" unterwegs, deren Gesinnung nicht immer nett ist.  ;)
Ratenswert ist da eher eine Kontaktaufnahme per PN (Private Nachricht) über diese Forum. Da kann dann ja die nummer immer noch ausgetauscht werden, ist aber nicht für jeden einsehbar.

Opferlamm:
Auf meine nochmalige Nachfrage bei EGS zum Vertragsstatus wurde mir von EGS lapidar mitgeteilt, dass sie außergerichtlich dazu keine Angaben mehr machen, weitere Schreiben nicht beantworten und jetzt (zum 100. Mal) Mahnbescheid erlassen werden.
Irgendwie hab ich diesmal das Gefühl, dass sie es wirklich tun, trotz der für EGS momentan mehr als unsicheren Rechtslage. Versteh auch nicht, was hier ein Mahnbescheid soll, ich hab bereits unzählige Male kundgetan, dass ich mich verteidigen werde und der Klage entgegensehe. Macht man nach niedersten Grundkenntnissen des Rechts einen Mahnbescheid nicht dann, wenn man evtl. erwarten kann, dass der Schuldner zahlt???

Zu den rechtlichen Dingen wurde hier ja auch schon wieder mal genug gesagt. Jetzt aber mal laienhaft gefragt: Wo gibt es denn so was, dass man als Kunde (bzw. Ex-Kunde mittlerweile) nicht einmal gesagt bekommt, auf welchen Vertrag oder Vertragsverhältnis ein Anspruch begründet wird?
Ich finde, diese Mauertaktik ist einmalig in der Geschäftswelt und an sich schon eine Frechheit...

RuRo:

--- Zitat ---Original von Opferlamm
Auf meine nochmalige Nachfrage bei EGS zum Vertragsstatus wurde mir von EGS lapidar mitgeteilt, dass sie außergerichtlich dazu keine Angaben mehr machen ...
--- Ende Zitat ---

Dafür wird bei Gericht die ganze verfügbare Vertragspalette geboten, mal wird auf Tarifkunde, mal auf (Norm-)Sondervertragskunde argumentiert. Was in Augsburg angeboten wird, muss nicht zwangsläufig auch in Günzburg, Dillingen, Kaufbeuren, Kempten, Schwabmünchen, behauptet werden.

Ist ja auch logisch, die Vertragsbewertung kann im Einzelfall trotz gleichen Tarifs zu einem ganz anderen Ergebnis führen. Jeder darf sich bemühen und die eigene Vertragsgeschichte aufarbeiten.

Evtl. wurde eine Comfort2-Belieferung mit Mindestlaufzeit von 2 Jahren mit Huber vereinbart, wogegen Meier durch bloße Gasentnahme nach dem gleichen Tarif abgerechnet wurde. Schmidt und EGS vereinbarten ggf. für die Vertragsdauer zwingend eine Einzugsermächtigung zugunsten des Versorgers.

Evtl. wurden auch Formulierungen verwendet, die rein deklaratorischen Charakter und keinen vertraglich vereinbarten Regelungsgehalt besitzen.

Wer weiß das schon?

mip:
Hallo Opferlamm.

das passt ja ins bekannte Bild. Angst machen soweit die Beine tragen - der Kunde ist der Böse - und überhaupt und sowieso.

Und Du bist ja auch selber Schuld.
Warum hast Du nicht beim ersten Brief aus Reuhe gleich das Doppelte überwiesen und in einer Fernsehaktion um Vergebung gebeten ???

Die Situation sollte doch eigentlich belegen, dass Du so nur Kunde der Grundversorgung sein kannst (=Tarifkunde). Da wäre dann automatisch die Frage der öffentlichen Bekanntmachung relevant und erste Wahl beim Ansatzpunkt und danach dann noch die Frage der Biligkeit.

... und jetzt bleibt wieder mal noch das mit Gott und der hohen See und dem Gericht ...


Grüße
mip

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln