@Black
Sie haben noch nicht erklärt, warum es dem EVU unmöglich sein soll, nach der Einrede der Unbilligkeit die Preisfestsetzung auf mögliche Fehler hin zu überprüfen, und falls solche gefunden werden, diese zu beseitigen, bevor man den Kunden verklagt.
Sind die Versorger etwa unfähig dazu, ihre Preise in billiger Weise anzupassen, bzw. eine fehlerhafte Anpassung selbst zu überprüfen? Wenn dem so wäre, sollten sich die betroffenen Unternehmen dann ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt nicht besser in einer Branche suchen, von deren Geschäft sie etwas verstehen?
Immerhin hat sich das EVU vertraglich verpflichtet, seine Preise genau so und nicht anders zu verändern.
Wer Energie verkaufen will, muss Energie verkaufen können. So einfach ist das.
Wer seine vertraglichen Pflichten erfüllt, kann ganz gelassen darauf vertrauen, dass der Kunde den Prozess verliert, und die Kosten in voller Höhe zu tragen hat. Ob ein Gutachten 2.000 oder 10.000 Euro kostet, ist dann das Problem des Kunden.
Wie eine Forderung fällig werden kann, die der Höhe nach noch gar nicht bestimmt ist, und vom Zahlungspflichtigen auch gar nicht bestimmt werden kann, ist mir nach wie vor ein Rätsel.