Energiepreis-Protest > MITGAS

Änderung Geschäftsbedingungen

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gastrom:
@hantschmann

G.Cremer hat den Nagel fast auf den Kopf getroffen, indem er Herrn Fricke zitiert:

„Mitgas hat realisiert, dass es zur wirksamen Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedarf“

Nur die Schlußfolgerung trifft`s nicht ganz, wenn er sagt:

\"Also, wer nicht antwortet, wird auch nicht in den neuen Vetrag übernommen.\"

Ich verstehe Herrn Fricke so:

Wenn ich (Kunde) nicht ausdrücklich meine Zustimmung zur  Einbeziehung der AGB in den (bestehenden Sonder-) Vertrag erteile, bleibt alles wie gehabt, d.h. bei dem bisherigen Vertrag.

Widerspruch ist zwar „unschädlich“ (Cremer), aber auch nicht notwendig. Das Porto spare ich mir.

(Wie ist das eigentlich mit \"Schweigen\" und \"stillschweigender Zustimmung\" bei nicht \"ordentlichen Kaufleuten\"? Oder bringe ich da etwas durcheinander?)

Grüße von gastrom

Cremer:
@gastrom,

da war ich zu schnell, natürlich muss das \"nicht\" raus.

Aber siehe hier.

Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

bolli:

--- Zitat ---Original von gastrom

Widerspruch ist zwar „unschädlich“ (Cremer), aber auch nicht notwendig. Das Porto spare ich mir.

(Wie ist das eigentlich mit \"Schweigen\" und \"stillschweigender Zustimmung\" bei nicht \"ordentlichen Kaufleuten\"? Oder bringe ich da etwas durcheinander?)

Grüße von gastrom
--- Ende Zitat ---
Das mit dem Schweigen ist möglicherweise leider das Problem. Es gibt ja mittlerweile einige Gerichte, die ein Stillschweigen bei Änderungen als Zustimmung werten und somit dann neue Vertragsbedingungen zustande kommen.

Um da sicher zu gehen und nicht HINTERHER verwundert festzustellen, dass man besser nicht nur geschwiegen hätte, würde ich immer was schreiben, aber eben minimal. Und das auch nicht zehnmal im Jahr sondern ausschließlich bei angeblichen neuen Vertragsregelungen und bei Abrechnungen. An den paar Euro soll das Verfahren nicht scheitern.  :D

hantschmann:
@ alle
Danke für die rege Diskussion zum Thema, die mich nun zu dem Entschluß geführt hat, Widerspruch einzulegen und auf Fortführung des bestehenden Vertrages zu dringen.
Ich harre nun der Dinge, die da kommen, und werde Neues gern berichten.

reblaus:

--- Zitat ---Original von bolli Das mit dem Schweigen ist möglicherweise leider das Problem. Es gibt ja mittlerweile einige Gerichte, die ein Stillschweigen bei Änderungen als Zustimmung werten und somit dann neue Vertragsbedingungen zustande kommen.
--- Ende Zitat ---

Durch Schweigen kann ein Nichtkaufmann niemals eine vertragliche Vereinbarung eingehen, oder ändern. Was Sie meinen ist die konkludente Zustimmung, die durch schlüssiges Handeln erfolgt.

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