Energiepreis-Protest > MITGAS
Änderung Geschäftsbedingungen
hantschmann:
@alle
Nachdem ich am 17.10. Widerspruch gegen die \"neuen\" AGB eingelegt und die unveränderte Fortführung meines Vertrages zu den bestehenden Bedingungen gefordert hatte, schreibt mir MITGAS heute:
\"... Wir bedauern Ihren Widerspruch und möchten dieses Schreiben zum Anlaß nehmen, um Ihnen den Hintergrund der Änderungen aufzuzeigen.
Unsere neuen Geschäftsbedingungen berücksichtigen die geänderte Gesetzeslage im Zuge der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 2008 und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen. Des Weiteren wurden unsere Geschäftsbedingungen unter Zugrundelegung der aktuellen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes transparenter und damit kundenfreundlicher gestaltet. Die Änderungen orientieren sich dabei an der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), welcher der Bundesgerichtshof in seiner aktuellen Rechtsprechung eine Leitbildfunktion zugesprochen hat.
Um sowohl im Sinne unserer Kunden als auch in unserem Sinne die Geschäftsbedingungen nicht ständig ändern zu müssen und langfristig Rechtssicherheit auch für unsere Kunden zu schaffen, haben wir diese geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend berücksichtigt.
Damit diese neuen Geschäftsbedingungen Bestandteil Ihres Vertrages werden, bedarf es Ihrer schriftlichen Zustimmung. Bitte senden Sie daher die Zustimmungserklärung unterzeichnet an uns zurück.
Wir können verstehen, daß das Thema \"Kleingedrucktes\" (Geschäftsbedingungen) Unsicherheit auslöst. Mit den neuen Geschäftsbedingungen zur Lieferung von Erdgas wollen wir jedoch Rechtssicherheit, sowohl für Sie als Kunden, als auch für uns als Ihr Lieferant, erzielen. Deswegen zögern Sie nicht, sich bei Fragen an unsere Kundenbetreuung zu wenden.\"
Cremer:
@hantschmann,
so ähnlich haben auch die SW KH in einem Schreiben vom September 2009 formuliert, welches an ihre ca. 8000 Sondervertragskunden rausgeschickt wurde.
userD0010:
@alle
M.E. gilt es, einen wesentlichen Satzteil des MITGAS-Schreibens besonders zu beachten, nämlich:
Damit diese neuen Geschäftsbedingungen Bestandteil Ihres Vertrages
werden[/I]
Daraus sollte man doch schließen dürfen, dass der Vertrag weiter besteht, auch wenn die sog. neuen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert werden.
Warum soll man denn jetzt und ggf. in wenigen Jahren wieder neue Geschäftsbedingungen akzeptieren, nur weil diese zum Vorteil des Versorgers gedacht sind.
Welchen Aufschrei würde es bei den EVU geben, wenn die Verbraucher ihrerseits neue Geschäftsbedingungen für die Verträge fordern würden, so z.B. den Nachweis der Billigkeit von Preiserhöhungen sowie den Nachweis der zeitnahen Preissenkungen bei gefallenen Kosten?
bolli:
Das sehe ich wie h.terbeck.
Wenn die schon selbst sagen, dass die AGB nur Vertragsbestandteil werden, wenn ich ihnen schriftlich zustimme, würde ich mich an dieser Stelle mal ganz ruhig verhalten und warten, was die MITGAS dann und vor allem WANN macht.
Insofern \"Toter Mann\" spielen und geduldig sein. ;)
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