Energiepreis-Protest > MITGAS
Änderung Geschäftsbedingungen
hantschmann:
Hallo, in die Runde!
Mit Datum vom 30.09.2009 bekomme ich ein Schreiben der MITGAS über die \"Änderung der Geschäftsbedingungen zur Lieferung von Erdgas\".
Zitat: \"WICHTIG: Zur Annahme der neuen Geschäftsbedingungen und damit zur ordnungsgemäßen Fortführung des bestehenden Vertrages ist Ihre Zustimmung erforderlich. Bitte unterschreiben Sie das beiliegende Formular und schicken Sie es in dem adressierten Rückumschlag innerhalb von 14 Tagen an uns zurück.\"
Haben andere MITGAS-Kunden dieses Schreiben auch erhalten und wie ist damit umzugehen?
Cremer:
@hantschmann,
ich gehe mal davon aus, dass Sie einen Sondervertrag haben.
mal genau die alten und die neuen Vertragsbedingungen prüfen.
Lesen Sie auch hier dazu
http://www.bdev.de/de/site/Preisprotest/Vertragsaenderung-neuer-Vertrag__2021/
energie-fair:
Als zusätzliche Option sollten Sie auch die Wettbewerbssituation der Gasversorger in Ihrem Versorgungsgebiet prüfen, z.B. bei http://www.verivox.de/gas/.
Gegebenenfalls ist dann ein Gasanbieterwechsel sinnvoll.
gastrom:
@hantschmann
Auch ich bekam dieses von Ihnen angeführte Schreiben.
Die Änderungen der bisherigen Geschäftsbedingungen (Stand April 2007) wurden im beigelegten Faltblatt „drucktechnisch hervorgehoben“. Das ist natürlich nur teilweise der Fall. Z.B kommt Pkt. 9.6 in den „alten“ Geschäftsbedingungen (GB) gar nicht vor. Wenn ich bedenke, dass die GB v. April 2007 auch nicht Bestandteil unserer Verträge geworden sind (im Anschreiben vom Juni 2007 hieß es dazu: „Die neuen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil Ihres Vertrages, bitte legen Sie diese zu Ihren Vertragsunterlagen.\"), versucht MITGAS jetzt unter Vornahme von Änderungen gleichzeitig vergangene Versäumnisse „zu heilen“.
@energie-fair
An eine „zusätzliche Option“ will ich z.Zt. nicht denken, da ich mit meinem Gaspreis zufrieden bin.
@alle
Wenn MITGAS meint, dass „zur ordnungsgemäßen Fortführung des bestehenden Vertrages“ (Sondervertrag) meine Zustimmung erforderlich sei, ergibt sich für mich folgender Gedanke:
Wenn ich nicht zustimme, ist im Umkehrschluss eine ordnungsgemäße Fortführung des bestehenden Vertrages nicht mehr möglich.
Wie will MITGAS aber den Vertrag \"sauber\" lösen? Denn in keiner der mir bekannten in den Vertrag einbezogenen oder nicht einbezogenen AGB bzw. GB ist unter „Kündigung“ oder „Fristlose Kündigung“ der Grund „Zustimmungsverweigerung“ genannt. Also bleibt zu guter letzt nur eine eventuell im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Oder?
energie-fair:
@gastom
--- Zitat ---Also bleibt zu guter letzt nur eine eventuell im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Oder?
--- Ende Zitat ---
Das ist sehr wahrscheinlich. Deshalb wäre es nützlich, auch für diesen Fall eine Option zu haben? Man könnte ansonsten auf dem falschen Fuße erwischt werden.
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