Energiepreis-Protest > MITGAS
Änderung Geschäftsbedingungen
hantschmann:
@cremer,
danke und noch eine Frage: Darf ich als juristischer Laie bei einem Widerspruch die in den o. gemachten Ausführungen von Herrn RA F. verwendeten Angaben (genannte Textpassagen und Bezüge) so nutzen?
bolli:
Warum wollen Sioe als juristischer Laie dieses tun. Gehen Sie mal davon aus, dass es an der Reaktion der MITGAS nichts ändern wird, ob Sie der Einbeziehung der neuen AGB in den alten Vertrag \"nur\" widersprechen oder auch noch ausführlich begründen, warum Sie diesen widersprechen.
Also einfach Widersprechen und warten, was passiert. Keine unnötige Munition liefern oder aus dem Fenster lehnen.
Wir sind \"juristische Laien\"!!! Warum sollen wir uns anders aufspielen. Dafür haben wir ggf. später einen studierten Rechtsanwalt. =)
gastrom:
@Cremer
[/QUOTE] so ist es ;) [/quote]
Wieso soll es so sein?
Wenn ich nicht möchte, dass sich an meinem bisherigen Vertrag etwas ändert, dann sage ich bezüglich der von MITGAS begehrten AGB-Einbeziehung nischt (wie der Sachse zu sagen pflegt). Denn wie meinte Herr RA Fricke am 06.10.2009, 23:21:
[/QUOTE]Stimmt man der Einbeziehung neuer AGB nicht zu, bleibt der Vertrag bis zur ordnungsgemäßen Kündigung des einen oder anderen Vertragsteils in dem Zustand bestehen, in dem er sich inhaltlich bisher befand.[/quote]
Also kann es doch gar nicht so verkehrt sein, nicht zu unterschreiben aber auch keinen Widerspruch einzulegen. Auch wenn man Widerspruch äußert, das Ergebnis dürfte am Ende dasselbe (oder das Gleiche?) sein.
hantschmann:
@ gastrom
Da bin ich nicht Ihrer Meinung: Wenn ich nicht möchte, daß sich an meinem bisherigen Vertrag etwas ändert, muß ich sagen (oder schreiben), daß ich das nicht möchte; also schriftlich Widerspruch dagegen einlegen.
Wenn ich nichts sage, stimme ich den neuen AGB stillschweigend zu.
So verstehe ich das Zitat.
Cremer:
@hantschmann,
@gastrom,
ich kenne den genauen Wortlaut nicht des Schreibens nicht, nur als Zitat von H. Hantschmann
--- Zitat --- \"WICHTIG: Zur Annahme der neuen Geschäftsbedingungen und damit zur ordnungsgemäßen Fortführung des bestehenden Vertrages ist Ihre Zustimmung erforderlich. Bitte unterschreiben Sie das beiliegende Formular und schicken Sie es in dem adressierten Rückumschlag innerhalb von 14 Tagen an uns zurück.\"
--- Ende Zitat ---
dazu H. Fricke:
--- Zitat ---Mitgas hat realisiert, dass es zur wirksamen Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedarf
--- Ende Zitat ---
Also, wer nicht antwortet, wird auch nicht in den neuen Vetrag übernommen.
Es ist aber unschädlich, wenn man Mitgas schreibt, dass man den neuen vertrag nicht akzeptiert und im alten verbleiben will.
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