Energiepreis-Protest > MITGAS

Änderung Geschäftsbedingungen

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energie-fair:
Zitate aus der Stellungnahme der Verbraucherzentrale Sachsen-Anahlt vom 12.10.2009:


--- Zitat --- Mit den neuen AGB versucht Mitgas offensichtlich auch ein Preisänderungsrecht an die jüngste Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes anzupassen.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat --- Sondervertragskunden müssen damit rechnen, dass der Versorger diese Verträge zu den vereinbarten Fristen ordentlich kündigen kann und laut Aussage am Kundendiensttelefon dies auch so beabsichtigt.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Die AGB - Änderungen sollten die Mitgas-Kunden deshalb zum Anlass nehmen, bewusst zu prüfen, ob mit einem Anbieterwechsel gegebenenfalls Geld gespart werden kann.
--- Ende Zitat ---

Gare:
da nun die schreiben der vzsa an die betroffenen rausgegangen sind und hier einiges zu lesen ist, möchte ich dem zuständigen ra nicht vorweggreifen und die weitergehenden text hier veröffentlichen.
nur den abschlussatz...


--- Zitat ---Wir hoffen, dass wir Ihnen in Kürze zum Stand des Verfahrens neue Informationen von Herrn RA übermitteln können.
--- Ende Zitat ---

man muss sich eben entscheiden, ob man unterschreibt oder sich kündigen lässt und vorerst in der grundversorgung aushart......und wartet was dann kommt oder auch nicht.

gastrom:
@Gare,

\"da nun die schreiben der vzsa an die betroffenen rausgegangen sind ...\":

jetzt bin ich aber echt überrascht:

Ich glaubte bisher ein \"Betroffener\" zu sein, denn ich habe ja die AGB, Stand 1.10.09 zur Unterschrift vorgelegt bekommen. Aber ein \"schreiben der vzsa an die betroffenen\" konnte ich bisher nicht in meinem Briefkasten finden. Wie denn auch? Die \"vzsa\" hat meine MITGAS-Daten (Name, Anschrift, Vertrag usw.) gar nicht. Hoffe jedenfalls, dass mit dem Datenschutz alles in Ordnung geht.

Grüße von gastrom

hantschmann:
Hallo, alle zusammen, und danke an Herrn RA F. und die anderen für detaillierte Erläuterungen zu den \"neuen AGB\" von Mitgas bzw. die Übermittlung der Pressemitteilung der VZSA.

Sofern ich die Ausführungen von Herrn RA F. richtig verstanden habe, ist es erforderlich, den mitgeteilten \"neuen AGB\" zu widersprechen, wenn man nicht möchte, daß sie wirksamer Bestandteil des bestehenden Vertrages werden. Das verhindert zwar keine Kündigung seitens Mitgas, die auch bei Nichtreagieren erfolgen kann, aber mein Vertrag bleibt bis zu einer eventuellen Kündigung erstmal so wie er ist. Und das will ich ja eigentlich. Also bleibt für mich nur - Widerspruch oder Abmahnung nach dem UKlaG. Kann man Letzteres selbst machen oder ist dazu nur ein RA in der Lage? Gibt es irgendwo Hilfestellung zu den Formalitäten?

Cremer:
@hantschmann,


--- Zitat ---Sofern ich die Ausführungen von Herrn RA F. richtig verstanden habe, ist es erforderlich, den mitgeteilten \"neuen AGB\" zu widersprechen, wenn man nicht möchte, daß sie wirksamer Bestandteil des bestehenden Vertrages werden. Das verhindert zwar keine Kündigung seitens Mitgas, die auch bei Nichtreagieren erfolgen kann, aber mein Vertrag bleibt bis zu einer eventuellen Kündigung erstmal so wie er ist. Und das will ich ja eigentlich.
--- Ende Zitat ---

so ist es ;)

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