Energiepreis-Protest > EWE
EWE verklagt ihre Gaskunden
briste:
geht´s noch?
Sind wir hier im Kindergarten?
Nun mal im ernst!
Also, eigentlich könnte ich doch nun dem Amtsgericht mitteilen, warum ich die Rechnungen gekürzt habe und mitteilen, dass ich ein Anerkenntnis abgebe, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe und um die Kosten so gering zu halten.
chilihead:
... warum beim kleinsten Widerstand des EVU gleich aufgeben?
Das es zu einer Klage des Versorgers kommen kann, war ja wohl klar.
Ob der Versorger die Klage gewinnt, ist alles andere als klar.
Ich hatte in einem anderen Thread schon mal angemerkt, wenn die Versorger sich so sicher wären das ihre Preisänderungen rechtens sind, warum gibt es dann so wenig Urteile pro Versorger?
briste:
Ich will ja nur wissen, was ich zahlen muß, wenn ich jetzt ein Anerkenntnis abgebe bevor der Prozess richtig beginnt. Also vor der eventuellen mündlichen Verhandlung.
Muß ich alle Kosten tragen oder vielleicht nur den Streitbetrag?
WAS muß ich machen damit ich nur den Streitbetrag bezahlen muß?
Jetzt ein Anerkenntnis, oder erst wenn ich wieder Post bekommen habe.
Oder jetzt erst einmal dem Amtsgericht erklären warum ich die Rechnungen gekürzt habe und dann eventuell ein Anerkenntnis abgeben.
Je nachdem was passiert.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von briste
Ich will ja nur wissen, was ich zahlen muß, wenn ich jetzt ein Anerkenntnis abgebe bevor der Prozess richtig beginnt. Also vor der eventuellen mündlichen Verhandlung.
Muß ich alle Kosten tragen oder vielleicht nur den Streitbetrag?
WAS muß ich machen damit ich nur den Streitbetrag bezahlen muß?
Jetzt ein Anerkenntnis, oder erst wenn ich wieder Post bekommen habe.
Oder jetzt erst einmal dem Amtsgericht erklären warum ich die Rechnungen gekürzt habe und dann eventuell ein Anerkenntnis abgeben.
Je nachdem was passiert.
--- Ende Zitat ---
@briste
Es wurde bereits geschrieben:
Wenn Sie ein einfaches Anerkenntnis abgeben, werden Sie dem Anerkenntnis entsprechend verurteilt und haben neben der anerkannten Forderung auch die Verfahrenskosten zu tragen, einschließlich schon entstandener Gerichtskosten und Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts.
Sowohl das Gericht als auch der gegnerische Rechtsanwalt sind bereits tätig geworden und müssen bezahlt werden.
Das sofortige Anerkenntnis heißt auch nicht umsonst sofortiges Anerkenntnis, hat jedoch weitere Voraussetzungen, die sich in den oben angebenen Verlinkungen finden lassen.
Wenn Sie ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO abgeben wollten, sich dadurch freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben, bedarf es dafür weiterer Darlegungen, warum eine Ausnahme von dem Grundsatz bestehen soll, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Dass man keine Rechtsschutzversicherung hat und kein Kostenrisiko eingehen möchte, ist keine Begründung, die ein sofortiges Anerkenntnis und in deren Folge eine Entscheidung, mit welcher gem. § 93 ZPO dem Kläger die entstandenen Verfahrenskosten aufgegeben werden, tragen könnte. Dafür müssten Sie ganz anderes zum Vortrag bringen und ggf. unter Beweis stellen.
userD0010:
@RR-E-ft
@Emsländer
@briste
Der Worte sind genug gewechselt, lasst Taten folgen .....
sagte einmal ein Denker.
Und auch hier ist doch wohl jeder Versuch von Argumenten und vermeintlichen Ratschlägen unternommen worden, ob mit Erfolg oder nicht.
Und da man bekanntlich dunkle Sterne nicht sieht, sollte man auch gar nicht oder nicht mehr hinschauen.
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