Energiepreis-Protest > EWE

EWE verklagt ihre Gaskunden

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darkstar:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Logorrhoe?

--- Ende Zitat ---

Nein, Lernen durch Diskussion
http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=962067385&dok_var=d1&dok_ext=pdf&filename=962067385.pdf
S.188

bolli:

--- Zitat ---Original von briste
Ich will ja nur wissen, was ich zahlen muß, wenn ich jetzt ein Anerkenntnis abgebe bevor der Prozess richtig beginnt. Also vor der eventuellen mündlichen Verhandlung.
Muß ich alle Kosten tragen oder vielleicht nur den Streitbetrag?

WAS muß ich machen damit ich nur den Streitbetrag bezahlen muß?

Jetzt ein Anerkenntnis, oder erst wenn ich wieder Post bekommen habe.

Oder jetzt erst einmal dem Amtsgericht erklären warum ich die Rechnungen gekürzt habe und dann eventuell ein Anerkenntnis abgeben.
Je nachdem was passiert.
--- Ende Zitat ---
Gehen Sie mal davon aus, dass in Ihrem Fall ein Anerkenntnis auf der Basis von § 93 ZPO NICHT in Betracht kommt. Dazu sind bestimmte Voraussetzungen notwendig (siehe Verlinkungen von RR-E-ft), die bei Ihnen nicht zu erkennen sind. Aus diesem Grund werden Sie neben den streitigen Zahlungen auch die bisherigen Verfahrenskosten zu tragen haben. Damit müssen Sie sich abfinden.

Und falls Sie sich doch vor dem Amtsgericht verteidigen wollen und eine Klageerwiderung schreiben, schreiben Sie nicht ALLGEMEIN, warum SIE die Rechnungen gekürzt haben (manche meinen ja einfach, der Preis sei zu hoch und sie sähen diese Preistreiberei nicht ein) sondern informieren Sie sich hier im Forum über die Korrekten fachlichen Inhalte ( § 315 BGB, § 307 BGB, Grundversorgung, Sondervertrag, einseitges Preisänderungsrecht in der GV, unwirksame Preisanpassungsklausel im SV). Ohne diese Kenntnisse werden Sie nur Ihre Zeit verschwenden, so traurig es auch sein mag.

Wer an der falschen Stelle spart, spart oft garnicht.  8)

userD0010:
@bolli
Lohnt es sich überhaupt noch, Zeit auf dieses Hin- und Her zu ver(sch)wenden.
Zuerst im Strom mitschwimmen wollen und wenn´s eng wird, die Konsequenzen verdrängen und Andere nach Auswegen aus der Situation suchen lassen nach dem Motto:  Ich hab da irgendwas gehört, geht´s noch billiger.

Es wäre besser, wenn das Lamentieren sich auf die zwei Wesentlichen ohne Beteiligung des Forums beschränken würde in Anlehnung an das Lied:
\"Ein dunkler Stern, der sich an birgte´s Namen vergnügt\".

Schützin:
Guten Morgen an alle hier,

ich darf mich nunmehr auch mit einer EWE-Klage befassen, zugestellt vom örtlich zuständigen Amtsgericht.

Ich habe aus rechtskundiger Quelle die Information bekommen, dass die brandenburgischen Amtsgerichte Verweisungsanträge an die Landgerichte i.d.R. ablehnen würden.
Sollte man trotzdem einen Verweisungsantrag stellen? Oder schafft man sich im Falle der Ablehnung des Antrages dann beim Amtsgericht dadurch eine eher unvorteilhafte \"Verhandlungsatmosphäre\"?

userD0010:
@ schützin
Ich habe aus rechtskundiger Quelle die Information bekommen, dass die brandenburgischen Amtsgerichte Verweisungsanträge an die Landgerichte i.d.R. ablehnen würden.

Wenn eine sog. rechtskundige Quelle vorhanden ist, sollten Sie diese auch mit der Klageschrift vertraut machen und von dieser rechtskundigen Quelle dazu auch die Stellungnahme und Anträge dem Gericht vortragen lassen.

Selbst ohne entspr. Hintergrundwissen dem örtlichen Amtsgericht die Nichtzuständigkeit zu erklären, wird u.U. dort Unmut hervorrufen, selbst wenn der Sachverhalt dessen Nichtzuständigkeit erkennen lässt.

Es wäre sicherlich vorteilhaft, einen Anwalt mit dem Vorgang zu betrauen und nicht \"im Nebel stochernd\" irgendwelchen Ideen angeblich Kundiger zu folgen, um anschließend auf dem Bauch zu landen.
Und dann könnte es teuerer werden.

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