Energiepreis-Protest > EWE
EWE verklagt ihre Gaskunden
Emsländer:
Mit Logorrhoe bezeichnet man den zwanghaften Drang eines Patienten beziehungsweise Probanden, sich übermäßig verbal zu vermitteln. Logorrhoe kann bei manchen psychischen Erkrankungen, allerdings auch bei übermäßigem Genuss von Alkohol, Koffein oder anderen Drogen auftreten...Treffer!
briste:
Ein Schreiben mit Aktenzeichen und der Anerkenntniserklärung sollte genügen.
Das reicht nicht für ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO.[/quote]
Was muß denn noch?
RR-E-ft:
@darkstar
Die Gegenseite wird freilich argumentieren, dass weder die Voraussetzungen für ein sofortiges Anerkenntnis noch ein sofortiges Anerkenntnis vorliegen, es sich vielmehr um ein normales Anerkenntnis handelt. Darum muss dann ggf. noch mit dem Gericht gerungen werden.
@briste
--- Zitat ---Original von briste
Ein Schreiben mit Aktenzeichen und der Anerkenntniserklärung sollte genügen.
Das reicht nicht für ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO.
Was muß denn noch?
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie eine Rechtsberatung im Einzelfall wünschen, dann wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt, dem Sie gegen angemessenes Honorar Löcher in den Bauch fragen können.
darkstar:
--- Zitat ---Original von Emsländer
Mit Logorrhoe bezeichnet man den zwanghaften Drang eines Patienten beziehungsweise Probanden, sich übermäßig verbal zu vermitteln. Logorrhoe kann bei manchen psychischen Erkrankungen, allerdings auch bei übermäßigem Genuss von Alkohol, Koffein oder anderen Drogen auftreten...Treffer!
--- Ende Zitat ---
http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29
Emsländer:
--- Zitat ---Original von darkstar
http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29
--- Ende Zitat ---
Ich geh tot, wer kommt mit?
Es ist sinnlos, Sie wollen einfach nicht verstehen...muss ich jetzt ins Gefängnis?
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