Energiepreis-Protest > EWE

EWE verklagt ihre Gaskunden

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Emsländer:
Wie auch schon hier diskutiert...Nachricht vom AG Uelzen
jetzt hier gemeldet:

http://www.energie-initiative-ol.de/?Archiv:EWE_verklagt_ihre_Gaskunden

Darauf haben wir doch alle gewartet! Oder etwa nicht?

Stefano:

--- Zitat ---Grundsätzlich sollte der betroffene Verbraucher die Klage wegen Nichtzuständigkeit des Amtsgerichts zurückweisen und die Forderung der EWE bestreiten. Ferner sollte das Gericht ersucht werden, das Verfahren bis zum Vorliegen der Entscheidung des BGH im anhängenden Revisionsverfahren ruhend zu stellen und die höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten
--- Ende Zitat ---

so zu lesen auf der Seite der ei-ol

Braucht man dafür schon einen RA?

Was ist wenn das Gericht dem oben zitierten Antrag abweist? Und was wenn es ihm stattgibt?

Stefano:
Erstaunlich! 8o

Stefano:
Irgendwie ist mir diese Ruhe hier suspekt... :(

RR-E-ft:
Das mag am Ruhensantrag liegen. Innerhalb der Klageerwiderung, die man sinnvollerweise fristgerecht von einem Rechtsanwalt fertigen lassen sollte, kann man die sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts rügen und auch einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen. Wird letzterem Antrag (mit Zustimmung des Klägers, der zum Antrag gehört wird) entsprochen, ruht das Verfahren. Die Akte hängt ab wie ein alter Schinken. Das Verfahren kann von einer der Parteien wieder aufgerufen werden. Erst dann geht es wieder weiter. Wird dem Ruhensantrag nicht entsprochen, geht das Verfahren (normal) weiter. Schon daran, dass man selbst nicht weiß, welche Folgen Einreden/ Einwendungen und Anträge überhaupt zeitigen, zeigt sich, dass es nicht sinnvoll ist, diese ohne anwaltliche Vertretung bei Gericht anzubringen. Das erscheint fast ebensowenig sinnvoll, wie das eigene Herumdoktern mit der Nagelschere am Appendix vermiformis.

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