Energiepreis-Protest > EWE
EWE verklagt ihre Gaskunden
bolli:
--- Zitat ---Original von okieh
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Urteilsverkündung erst Mitte Juni 2010
--- Ende Zitat ---
Gibts hierzu denn schon irgendwelche hilfreichen Neuigkeiten? Mitte Juni ist ja nun schon ein bisken her.
Grüßle
--- Ende Zitat ---
Na ja,
wie hier und hier: Urteilverkündung auf 14.07.2010 verschoben nachzulesen ist, gibt\'s das Urteil erst verspätet. Aber nächste Woche ist es ja schon soweit. :D
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von bolliAber nächste Woche ist es ja schon soweit. :D
--- Ende Zitat ---
Wenn nicht wieder verschoben wird.
Spielball:
Während Land auf und Land ab, die Amtsgerichte ein Verfahren ablehnen, sieht es unser AG nicht so.
Nach einigem Schriftverkehr, kommt es nun im September zu einer \"Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung\".
Mein persönliches Erscheinen ist angeordnet.
Ich bin Sondervertragskunde, also was wollen die von mir?
Für Infos bin ich dankbar.
uwes:
Um welches Amtsgericht geht es?
RR-E-ft:
@Spielball
Das Gericht will, dass der verklagte Kunde an einer Verhandlung teilnimmt, weil das Gericht grundsätzlich nur aufgrund einer mündlichen Verhandlung eine Entscheidung treffen darf. Erscheint man zu dem vom Gericht bestimmten Verhandlungstermin unentschuldigt nicht oder stellt man dort in der Verhandlung keinen Klageabweisungsantrag, kann auf Antrag des Klägers ein Versäumnisurteil ergehen. Letzteres fällt zu Lasten des Beklagten aus, wenn die Klage allein nach dem Vortrag des Klägers zulässig und begründet ist. Darüber belehrt das Gericht regelmäßig im Zusammenhang mit der Terminsladung.
Das Gericht will also vermeiden, dass es zu Ihren Lasten zum Erlass eines - regelmäßig ohne Sicherheitsleistung vollstreckbaren - Versäumnisurteils kommt.
Selbst wenn man Sondervertragskunde ist, schließt dies allein nach der Rechtsprechung des BGH nicht aus, dass die Klageforderung berechtigt ist (BGH VIII ZR 327/07, VIII ZR 6/08, VIII ZR 246/08].
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