Energiepreis-Protest > EWE
EWE verklagt ihre Gaskunden
Spielball:
Cuxhaven!
Mein RA hatte dem AG mitgeteilt, die Klage abzuweisen, aber angeblich hätten sie diese Unterlagen nicht bekommen. Nun hat er diese erneut eingereicht.
RR-E-ft:
Sollte die Klageerwiderungsfrist versäumt worden sein oder die Klageerwiderung nun mit Rücksicht auf die jüngste Rechtsprechung des BGH nicht ausreichend sein, so könnte es empfehlenswert sein, in die Säumnis zu flüchten, also zunächst nicht zu verhandeln und ein Versäumnisurteil ergehen zu lassen, um sodann in der Notfrist für einen Einspruch gegen das Versäumnisurteil die Verteidigung zu vervollständigen, damit in einem neuen Einspruchstermin ggf. das Versäumnisurteil unter Abweisung der Klage abgeändert werden kann. Unbedingt mit dem Anwalt bereden. Insbesondere muss man nun die jüngste Rechtsprechung des BGH vom 14.07.10 zu den Preisänderungen der EWE gegenüber Sondertarifkunden berücksichtigen. Nur geltend zu machen, man sei Sondervertragskunde, weil man zu einem Sondertarif beliefert wurde und wird, wird wohl als Verteidigung nicht ausreichen.
husky:
--- Zitat ---Original von Spielball
Während Land auf und Land ab, die Amtsgerichte ein Verfahren ablehnen, sieht es unser AG nicht so.
Nach einigem Schriftverkehr, kommt es nun im September zu einer \"Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung\".
Mein persönliches Erscheinen ist angeordnet.
Ich bin Sondervertragskunde, also was wollen die von mir?
Für Infos bin ich dankbar.
--- Ende Zitat ---
Am 27.07.2009 schrieb Spielball \"Hallo, es handelt sich bei mir um keinen Sondervertrag ...\"
Spielball, bitte diesen Widerspruch klären.
uwes:
@Spielball
Das AG Cuxhaven gehört zum Landgerichtsbezirk Stade und dieser wiederum zum OLG- Bezirk Celle.
Das OLG Celle hat in verschiedenen Entscheidungen hier und hier die Zuständigkeit der Landgerichte mit durchaus zu diskutierender Begründung abgelehnt.
Daher entscheiden in diesen Bezirken die Amtsgerichte meist selbst, es sei denn, man stützt sich zur Begründung seines Anliegens ausdrücklich auf §§ 19, 29 und 87 GWB und liefert den hierzu gehörenden Sachvortrag auch detailliert ab.
Es kommt dabei nach meiner Auffassung nicht darauf an, ob man Sonder- oder Tarifkunde ist.
Zu dieser Einordnung empfehle ich jedoch einmal genau nachzusehen. Zumeist hat die EWE ihre Gas-Kunden immer im Tarif \"Classic\" abgerechnet. Dieser Tarif ist kein allgemeiner sondern ein Sonderkundentarif. Im Rahmen der weiteren Prüfung ist von Ihnen gemeinsam mit Ihrem Anwalt zu prüfen, welche Vertragsbedingungen gelten. Sind Sie schon seit der Zeit vor 2007 Kunde der EWE, dann gelten höchstwahrscheinlich noch alte Vertragsbedingungen bei denen die EWE auf die Geltung der AVBGasV verweisen möchte. Zumeist sind diese Bedingungen jedoch nicht wirksam einbezogen worden, weil dei EWE früher dieses Verordnungswerk nicht vor oder bei Vertragsschluss dem Kunden übergeben hatte. Die neueren Vertragsbedingungen seit dem 1.4.2007 wiederum wurden den Altkunden zumeist nur zugesandt, aber von diesem meist mit Schweigen quttiert. Durch Schweigen erklärt der Verbraucher nichts, so dass allein durch die Zusendung der neuen Vertragsbedingungen kein anderer Vertrag geschlossen werden konnte.
Darum prüfen Sie, wie es sich bei Ihnen verhält. Haben Sie insoweit gar keine Vertragsunterlagen, so sind Sie auch deswegen allein noch kein Tarifkunde.
Spielball:
@husky: es war ein Fehler, ich bin ein S-Kunde
Vielen Dank für die Antworten.
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