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kündigung der heizgas sondervereinbarung

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Markus:
Bedeutet das, dass man die Kündigung der Heizgassondervereinbarung hinnehmen muss, einen neuen Vertrag abschließen muss und damit zukünftig dann die normalen Preise des Grundversorgungsvertrages zahlen muss?

Gibt es keine Möglichkeit die Kündigung abzuwehren, bzw. an den bisher gezahlten Preisen festzuhalten?

Übrigens: Vielen Dank für die sehr schnelle Rückmeldung!

gjunter:
reblaus, hallo
danke für die lange mail. ich habe nach meinem boykott ein schreiben, aber erst 1 jahr nach meinem boykott von energis erhalten bei dem die firma mir nebenbei mitteilt, dass ich eine sondervereinbarung habe. aber trotzdem hat energis jedes jahr die preise erhöht, was ja auch letztendlich zum meiner verweigerung geführt hat, mit dem hinweis auf die billigkeit( vordruck von gas-preise runter). die preise sind jahr für jahr wohl kaum im billigem umfang erhöht worden, sonst hätte mich energis wohl vor den kadi gezerrt. was ist also zu tun? muss ich der kündigung widersprechen oder kann ich alles laufen lassen? was ich allerdings nicht glaube.
grüße. gjunter

reblaus:
@Markus
Ob und wie der Versorger zur Kündigung eines Sondervertrages berechtigt ist, ist hier im Forum umstritten. Ich vertrete die Auffassung, dass Sonderverträge auch dann gekündigt werden können, wenn im Vertrag selbst nichts geregelt ist. Die Gegenauffassung finden Sie hier. Die Auffassung, dass eine Kündigung nur entsprechend den Vorgaben des Wohnraummietrechts möglich ist, geht mir viel zu weit. Im BGB wird ein Unterschied zwischen der Kündigung von Wohnraummietverhältnissen und sonstigen Mietverhältnissen gemacht. Knifflig ist die Sache deshalb, weil es keine generelle gesetzliche Grundlage für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen gibt. Es werden daher die Regelungen herangezogen, bei denen die Kündigung bestimmter Dauerschuldverhältnisse geregelt sind, so im Mietrecht, im Arbeitsrecht oder im Gesellschaftsrecht.

Wenn Sie die Kündigung nicht hinnehmen, und sie stellt sich später als wirksam heraus, landen Sie in der Grundversorgung mit eventuell hohen Tarifen.

Sie können aber auch aktiv einen neuen Gasversorger suchen, und die teilweise deutlich günstigeren Konditionen nutzen. Preise von 2004 werden Sie aber nicht bekommen, dafür sind die Rohstoffkosten in den vergangenen Jahren zu stark gestiegen.

Bevor Sie eine Kündigung akzeptieren, sollten Sie aber unbedingt prüfen, ob die Kündigungsfrist und Form eingehalten wurde. Wenn der Versorger hier einen Fehler gemacht hat, ist die Kündigung möglicherweise aus diesem Grund unwirksam.

VanZandt:
Hallo,
auch mir hat Energis den Sondervertrag gekündigt, da ich meine Rechnungen seit 2005 kürze, mit Hinweis auf eine  ungültige Preisklausel.
Folgende Begründung:
\"Da zwischen Ihnen und uns kein Einvernehmen über den zu zahlenden
Erdgaspreis hergestellt werden kann, fehlt es an der vertraglich wesentlichen
Einigkeit über den geltenden Preis; deshalb kündigen wir den  bestehenden Erdgasvertrag(Heizgas-Sondervereinbarung HGS) zum 31.10.09, hilfsweise zum  nächstmöglichen Zeitpunkt\".
So wie ich das sehe, wird die Kündigung, zum 31.10 keinesfalls wirksam.

Der Lieferbeginn war 19.11.2004.
In den allgemeinen Bedingungen des Vertrages steht unter Punkt 8  folgendes:

\"Der Heizgassondervertrag tritt mit dem im Vertrag angegebenen Termin in Kraft.
Der Vertrag kann erstmals zwei Jahre nach dem o.g. Lieferbeginn zum Ende des jeweiligen Vormonats mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Wird er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein Jahr\"
Das Kündigungsschreiben ist datiert auf 6.9.09.
Damit die Kündigung zum 19.11.09 wirksam wird, hätte die sie also spätestens am 22.8.09 erfolgen müssen. Ich nehme also an, mein Vertrag
läuft mindestens noch bis zum 19.11.10.
Sehe ich das richtig, oder interpretiere ich etwas falsch.

Gruß VanZandt

Cremer:
@VanZandt,

sehe ich auch so. Vertrag läuft noch bis zum 30.11.2010

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