Energiepreis-Protest > energis
kündigung der heizgas sondervereinbarung
Cremer:
@reblaus,
der Vertrag von VanZandt läuft m.E. bis zum 30.11.2010
reblaus:
@Cremer
--- Zitat ---§ 309 BGB
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
(...)
9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder (...)
--- Ende Zitat ---
Die Frist muss zum Ende des Vormonats enden, in dem die Lieferung begonnen wurde, anderenfalls würde der Vertrag länger als zwei Jahre laufen, und die Klausel wäre unwirksam.
Bei Lieferbeginn am 19.11.2004 endet der Vertrag am 31.10.2006, die weiteren Zeitpunkte an dem der Vertrag enden kann sind immer der 31.10. eines Jahres.
Markus:
@ reblaus: Vielen Dank für die ganzen Infos!
VanZandt:
Hallo,
ich habe Energis inzwischen mitgeteilt, dass ich die Kündigung nicht akzeptiere, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Daraufhin kam ein Schreiben, das im Wesentlichen das folgende beinhaltete:
\" Sehr geehrter Herr xx...... Da zwischen Ihnen und uns keine Einigung über den Preis hergestellt werden kann, fehlt es an der vertraglich wesentlichen Einigkeit über den geltenden Preis..... Die Sondervereinbarung setzt neben vertraglichen Verpflichtungen ...insbesondere die Erteilung einer Einzugsermächtigung voraus(ich überweise zur Zeit selbst).... Daher sehen wir uns gezwungen, unsere Kündigung zum genannten Termin aufrecht zu erhalten\".
Dem habe ich nochmals widersprochen, da ich nie eine Einzugsermächtigung zurückgezogen, sondern diese seinerzeit lediglich auf den unstrittigen Betrag begrenzt hatte. Damals hatte Energis mir mitgeteilt, eine Begrenzung der Einzugsermächtigung wäre nicht möglich, ich solle zukünftige Beträge bitte selbst überweisen.
Nun erhielt ich vor kurzem ein Schreiben mit dem Betreff \"Zählerstandsmitteilung wegen Vertragsbeendigung\"
\"Sehr geehrter...... zum genannten Termin endet aufgrund der wirksamen Kündigung die Sondervereinbarung. Wir möchten Sie bitten, den Zählerstand in beigefügtes Formular einzutragen..... Die Meldung des Zählerstandes ist Voraussetzung für eine stichtagsbezogene Abrechnung.... Sollte uns bis Datum xx keine Zählerstand vorliegen, behält sich der zuständige Netzbetrieb vor, zum Vertragsende den Zählerstand rechnerisch zu ermitteln.\"
Habe Energis daraufhin zurück geschrieben, dass ich den Zählerstand weder übermittle, noch eine rechnerische Ermittlung zu diesem Zeitpunkt akzeptiere,
wegen vorgenannter Gründe, und ich weiterhin davon ausgehe, nach Sondervereinbarung beliefert zu werden. Sollte Energis nicht einlenken, wäre ich gezwungen einen Anwalt einzuschalten, der meine Interessen vertritt.
Wer hat eine Idee, wie man weiterhin vorgehen sollte, wenn jetzt die Abschlussrechnung von Energis kommen sollte.
Bezahlen unter Berücksichtigung meines bisherigen Preises und weitermachen wie bisher, oder Rechnung zurückweisen, und darauf hinweisen, dass man erst bezahlt, wenn die \"normale\" Jahresabrechnung kommt.
Gruß VanZandt
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