Energiepreis-Protest > energis
kündigung der heizgas sondervereinbarung
gjunter:
reblaus,
ich bitte um entschuldigung.
ich verweigere natürlich die gaspreiserhöhung.
gjunter
reblaus:
@gjunter
Das mit der Kopie würde ich mal schön bleiben lassen. Sie brauchen Ihren Versorger nicht darauf hinzuweisen, dass Sie gar nicht wissen, was für ein Vertragsverhältnis Sie haben.
Wenn Sie Sondervertragskunde sind, so durfte der Versorger die Preise in der Vergangenheit nur erhöhen, wenn er vertraglich dazu berechtigt war. Offensichtlich glaubt Ihr Versorger, dass dieses Recht bisher gar nicht bestanden hat, sonst hätte er den Vertrag nicht gekündigt. Sie haben in diesem Fall das Recht auch die 2% Preissteigerung seit 2004 zurückzufordern, da in Ihrem Fall allenfalls der Preis von 2004 vereinbart wurde. Es könnte sich in nächster Zeit sogar herausstellen, dass Sie nur verpflichtet waren, den Preis zu bezahlen, der galt, als Sie zum ersten Mal Gas aus dem Anschluss bezogen haben. Sie sollten daher nach alten Abrechnungen suchen, mit der Sie die Preise vor 2004 nachweisen können. In diesem Fall dürfen Sie alle Beträge von Ihrem Versorger zurückfordern, die Sie bezahlt haben und die über diesem Preis lagen. Möglicherweise sind Rückforderungen aus den Jahren vor 2006 verjährt. Es kann aber auch sein, dass erst die Rückforderungen aus dem Jahr 1999 verjährt sind, und Sie alle anderen Beträge herausverlangen können.
Der Nachteil an einem Sondervertrag ist, dass er gekündigt werden kann.
Ist Ihr Vertragsverhältnis hingegen als Grundversorgungsverhältnis zu beurteilen, hatte der Versorger ein gesetzliches Preisänderungsrecht. In diesem Falle dürfen Sie nur die Beträge einbehalten, die auf Preiserhöhungen ab 2004 beruhen. Sollte der Versorger seine Preise nur in billigem Umfang erhöht haben, müssten Sie auch diese Beträge bezahlen, und würden einen Prozess verlieren.
Der Vorteil an der Grundversorgung ist, dass der Vertrag vom Versorger nicht gekündigt werden darf.
Markus:
Hallo,
ich habe Ende 2006 Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt und zahle seitdem die Preise von Anfang 2006. Jetzt habe ich Vorgestern die folgende Kündigung erhalten:
„… Da zwischen Ihnen und uns kein Einvernehmen über den zu zahlenden Erdgaspreis hergestellt werden kann, fehlt es an der vertraglich wesentlichen Einigkeit über den geltenden Preis; deshalb kündigen wir hiermit den bestehenden Erdgasvertrag (Heizgas-Sondervereinbarung HGS) zum 31.10.2009, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ungeachtet dieser Kündigung sind wir gerne bereit, Sie nach Beendigung des gekündigten Erdgasliefervertrages auf neuer rechtlicher Grundlage zu beliefern. Dies wird eine Belieferung auf der gesetzlichen Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I S. 2391) sein.
Eine zukünftige Versorgung nach der GasGVV kommt, wenn Sie den Grundversorgungsvertrag nicht unterschreiben wollen, auch dadurch zustande, dass Erdgas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird. Für die Grundversorgungsverhältnisse gelten, ungeachtet ihres Zustandekommens die allgemeinen Preise der energis GmbH als Grundversorger im Sinne de § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftgesetzes und im Hinblick auf zukünftige Preisänderungen die gesetzliche regelung in § 5 Abs. 2 der GasGVV.
Eine Ausfertigung der Gasgrundversorgungsverordnung sowie das Preisblatt der energis GmbH liegen diesem Schreiben zur Kenntnisnahme bei. …“
Kann ich dagegen was unternehmen und wie muss ich dabei vorgehen?
Danke schonmal für eure Hilfe :)
reblaus:
@Markus
Lesen Sie mal das durch.
mathaub:
Hintergrund der Kündigungen durch Energis ist die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch einige Kunden.
Es handelt sich im Regelfall bei diesem Tarif um den Tarif eines Sondervertragsverhältnisses. Energis stuft ausweislich des zitierten Schreibens selbst so ein.
Rückforderung berechnen und geltend machen, Preisbasis bei Vertragsschluß heranziehen, wenn der Vertrag noch da ist.
Der Kündigung auf jeden Fall widersprechen.
Grüße
mathaub
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln