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kündigung der heizgas sondervereinbarung

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reblaus:
@VanZandt
Ihr Vertrag läuft noch bis zum 31.10.2010. Der jeweilige Kündigungstermin ist das Ende des Vormonats zum Monat in dem die Belieferung begann.

Es sollte jetzt nicht jeder gekündigte energis-Kunde einen eigenen Thread aufmachen. Da diese Fragen für alle Kunden gleichermaßen interessant sind.

Die anderen energis-Kunden sollten nachsehen, ob bei Ihnen die gleichen Kündigungsbedingungen im Vertrag stehen.

VanZandt:
Hallo,
danke für die Antworten. Jetzt hätte ich noch ne Frage.
Ich habe 2005 nicht auf den Preis bei Vertragsschluss gekürzt, sondern 0,5 Cent drüber. Damals gab\'s ja noch die Geschichte mit §315, auch bei Sonderverträgen. Da wegen der Preisklausel aber eigentlich gar nicht erhöht werden durfte, habe ich ja so gesehen seit 2005 pro kWh 0,5 Cent zuviel bezahlt. Das wären über die 4 Jahre gesehen ca. 100000 kWh * 0,5 Cent, also 500 Euro zuviel. Die könnte ich doch jetzt eigentlich zurückverlangen bzw. die zukünftigen Zahlungen damit verrechnen. Liege ich richtig?

gjunter:
hallo markus,
da wir das gleiche problem und den gleichen anbieter
haben, sollten wir uns vielleicht mal kurzschließen.
gruß. gjunter

DieAdmin:
@all,

da es inzwischen 3 Threads gab, die sich mit der Kündigung des Sondervertrages befassen, habe ich diese zu einem zusammengefügt

reblaus:
@gjunter

Sie sollten vor allem Ihren Wohnort und vielleicht auch Ihren Namen anonymisieren. Ihr Versorger könnte hier mitlesen, und dann wird es ihn interessieren, dass Sie Ihren Vertrag momentan verlegt haben.

@VanZandt
Sie haben wahrscheinlich einen Rückforderungsanspruch in dieser Höhe. Weiter oben habe ich das schon beschrieben. Für Details sollten Sie unter Grundsatzfragen den entsprechenden Thread durchlesen.

Beträge aus der Abrechnung 2005 könnten verjährt sein, aber auch das ist noch nicht eindeutig entschieden.

Ob Sie mit Ihren laufenden Zahlungen verrechnen können, hängt von Ihrem Vertrag ab. Wenn dort ein Verrechnungsverbot vereinbart wurde, oder die AVBGasV Vertragsbestandteil wurde, können Sie nicht verrechnen. Ich würde ein solches Verbot aber ignorieren und trotzdem verrechnen. Ansonsten müssten Sie die Beträge für 2006 bis zum 31.12.2009 einklagen. Sie können Ihren Versorger auch auffordern, die alten Jahresabrechnungen zu korrigieren und bis zu einer Korrektur von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

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