Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft
GVG kündigt Erdgasliefervertrag!
lujaman:
Hallo xalo,
wir haben in 2000 das Anmeldung als Eigentümer zur GVG gemacht.Das hatte eigentlich alles mein Mann übernommen. Jetzt steh ich allein da, finde keinen Vertrag und bin vollkommen überfordert mit dieser Sache. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, weil ich auch keine Eigentümer-Rechtschutz habe. Bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als die sehr hohe Forderung zu zahlen und bei der GVG zu bleiben oder einen anderen Anbieter zu wählen.
Mir wächst die Sache übern Kopf.
Gruß Lujaman
reblaus:
@lujaman
Wenn Sie wegen der Altforderung das Prozessrisiko scheuen, können Sie sich immer noch mit der GVG in Verbindung setzen. Teilen Sie denen mit, dass Sie bereit sind, die Sache jetzt abzuschließen, und zum 1.04.2010 einen neuen Vertrag mit ihnen abschließen würden, wenn die GVG im Gegenzug die Altforderung zurücknimmt. Ansonsten kündigen Sie den Versorgerwechsel an.
Sie dürfen nur keinen Zweifel aufkommen lassen, dass Sie es auf einen Rechtsstreit gar nicht ankommen lassen wollen.
Durch die Kündigung räumt die GVG indirekt ein, dass mit Ihnen ein Sondervertrag abgeschlossen wurde. Sobald das geklärt ist, ist es Aufgabe der GVG zu beweisen, dass ein wirksames Preisänderungsrecht besteht. Dass Sie den Vertrag nicht mehr finden, ist daher gar nicht so tragisch.
Wenn Sie aber keinen Vertrag haben, dürfen Sie der Kündigung auch nicht widersprechen, sonst sagen Sie ja, dass ein Kündigungsrecht nicht besteht, und es sich um ein Grundversorgungsverhältnis handelt.
bolli:
--- Zitat ---Original von reblaus
Durch die Kündigung räumt die GVG indirekt ein, dass mit Ihnen ein Sondervertrag abgeschlossen wurde. Sobald das geklärt ist, ist es Aufgabe der GVG zu beweisen, dass ein wirksames Preisänderungsrecht besteht. Dass Sie den Vertrag nicht mehr finden, ist daher gar nicht so tragisch.
--- Ende Zitat ---
Meines Wissens haben schon mehrere Gerichte die Verträge der Beteiligten anders eingestuft, als diese sie vorher, ggf. sogar übereinstimmend, gesehen haben. Insofern wäre die Frage, was Ihnen möglicherweise die Tatsache nützt, wie die GVG die Vertragssituation sieht. Es ist allenfalls ein Indiz, aber für das Gericht nicht bindend. Da finde ich einen Preis in der Abrechnung, der dem eines Sondervertrages entspricht, deutlich klarer. Es bleiben aber durchaus Risiken.
xalo:
...\"jeder Zeit\" war etwas unglücklich formuliert.
Hallo lujaman,
die GVG hat mir telefonisch bestätigt, dass ich einen \"Sondervertrag\" habe und dass sie mir eine Kopie des Vertrages zusenden werden.
An Ihrer Stelle würde ich mich nicht verrückt machen (lassen).
Wenn nix mehr geht, könnte man eventuell versuchen einen Handel mit der GVG abzuschließen (neuer Vertrag: im Gegenzug lässt die GVG alle Forderungen fallen)...
Ich möchte hiermit die Bereitschaft und die qualifizierten Antworten in diesem Forum ausdrücklich loben. Habe nur meine Eindrücke wieder gegeben.
Grüße
lujaman:
@alle,
vielen Dank für die interessanten Antworten und die Ratschläge bzw. Tips. Ich werde mich an die GVG wenden und versuchen, einen Kompromis schließen zu können. Wäre es besser, sie anzurufen oder schriftlich zu kontaktieren?
Ganz herzlichen Dank.
Gruß lujaman
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