Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft

GVG kündigt Erdgasliefervertrag!

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lujaman:
Guten Morgen,

eine Frage? Was spricht denn gegen die neuen Produkte der GVG (Pur, Komfort und Relax)?
Hier wird immer wieder davon gesprochen, der Kündigung zu widersprechen, aber sind die neuen Tarife soooo schlecht? Der Arbeitspreis ist teilweise sogar geringer als der heutige.

bolli:
Nun, zunächst einmal müssen Sie selbst entscheiden, was Sie noch günstig empfinden und was nicht. Man muss sich halt immer die neuen Bedingungen genau anschauen und überlegen, was ein neuer Vertrag für Konsequenzen gegenüber dem bisherigen hat.

Bezgl. Preis kommt es natürlich u.a. darauf an, wann man in den Preisprotest eingestiegen ist. Die 4,79 ct Arbeitspreis des günstigesten Tarifs, PUR, wären z.B. in meinem Fall immer noch über 1,5 ct mehr als ich derzeit auf dem Stand von 2005 bei meinem Versorger bezahle. UNd wenn ich mir die Bilanz meines Versorgers anschaue, glaube ich nicht, dass er mit diesem Preis ein Minus macht, weshalb ich auch kein schlechtes Gewissen habe.  :]
Falls Sie aber tatsächlich einen neuen Vertrag abschließen möchten, wogegen grundsätzlich nichts spricht, sollten Sie aber alle Angebote für Ihren Ort mit in Ihre Überlegungen einbeziehen, um wirklich ein günstiges Angebot zu bekommen. Wenn Sie über verivox oder andere Preissuchmaschinen gehen, finden sich oft noch günstigere Anbieter, selbst wenn man einige \"schwarze Schafe\" von vornherein ausschließt.

lujaman:
Ich habe seit 2004 Widersprüche eingelegt und habe nun einen hohen Aussenstand. Die GVG möchte mir zu einem Großteil entgegenkommen, wenn ich im Gegenzug die Kündigung des Sondervertrages akzeptiere und dafür einen neuen Tarif abschließe. Für diesen neuen Tarif erhalte ich zusätzlich einen Bonus von 50 Euro. Ich habe bei jeder Preisanpassung die Möglichkeit der Sonderkündigung. Wenn ich die 50 Euro auf den Arbeitspreis umlege, dann liege ich doch ganz gut oder?

Abzockeabwehr:
Was heißt \"zu einem Großteil entgegenkommen\" ?
Will die GVG auf einen Teil Ihrer Forderungen verzichten ?
Wechseln Sie doch zu einem andern Anbieter, anstatt sich wieder an den Versorger zu binden, mit dem Sie doch seit Jahren im Widerspruch liegen !
Völlig unverständlich !!!
Verbraucher wechseln heutzutage für ein paar Euro im Jahr ihren Telekommunikationsanbieter, aber beim Gasversorgerwechsel ist man feige. Je mehr und je öfter Verbraucher sich zu einem, wenn auch nur vorübergehend preiswerteren Anbieter wechseln, desto mehr werden sich die Preise wieder nach unten bewegen. Alle 12 Monate wechseln hält den Markt in Schwung !!!

bolli:

--- Zitat ---Original von lujaman
Ich habe seit 2004 Widersprüche eingelegt und habe nun einen hohen Aussenstand. Die GVG möchte mir zu einem Großteil entgegenkommen, wenn ich im Gegenzug die Kündigung des Sondervertrages akzeptiere und dafür einen neuen Tarif abschließe. Für diesen neuen Tarif erhalte ich zusätzlich einen Bonus von 50 Euro. Ich habe bei jeder Preisanpassung die Möglichkeit der Sonderkündigung. Wenn ich die 50 Euro auf den Arbeitspreis umlege, dann liege ich doch ganz gut oder?
--- Ende Zitat ---
Erste Frage wäre, auf welcher Basis sie Ihnen \"zu einem Großteil\" entgegen kommen möchten. Ich vermute mal, dass sich die Berechnungsbasis auf den Preis bezieht, der 2004 zu Beginn Ihres Widerspruch galt. Es ist aber höchstrichterlich noch nicht geklärt, ob bei Sonderverträgen mit unwirksamer Preisänderungsklasuel wie dem Ihren dieser Preis oder nicht vielmehr der Preis zu Beginn des Vertrages gilt. Dann könnte Ihr Rückforderungsanspruch ggf. noch deutlich höher sein und der ginge Ihnen dann verloren.

Die 50,- EUR Bonus sind kein besonderer Bonus FÜR SIE, sondern der, den die GVG jedem Neuvertragskunden gewährt, der einen neuen Sondervertrag abschließt. Realitivierend muss man dabei immer beachten, das dieser Preisvorteil sich mit zunehmender Zeit verschleißt und letztlich auch Verbrauchsabhängig ist.

Für das Verbrauchsgebiet Hürth hat z.B. die Fa. Goldgas einen um 0,6 ct günstigeren Arbeitspreis (neben der Tatsache, dass sie nochmals 70,- EUR günstiger als der günstigste GVG-Tarif ist) und würde mir perspektiv gesehen deutlich eher zusagen als die GVG selbst, da dieser güntsige Preis für jede kWh gilt. Bei hohem Verbrauch würden sich die 50,- schnell \'auffressen\'.

Daher gut überlegen, wie Sie weiter vorgehen. Beachten Sie dabei aber auch die Verjährungsregelungen für Ihre Ansprüche, wenn Sie noch nicht einbehalten haben, sondern \"nur\" Rückforderungsansprüche haben. Am 31.12.2009 ist diesbezüglich wieder ein wichtiges Datum, diesmal für Ansprüche aus der Abrechnung des Jahres 2006.

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