Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft

GVG kündigt Erdgasliefervertrag!

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xalo:
Die GVG hat mir heute per Einschreiben die Kündigung meines Erdgasliefervertrages zukommen lassen. Hier der genaue Wortlaut:

\"...mit Schreiben vom 13.07.2009 hatten wir Ihnen den Abschluss eines neuen Gaslieferantenvertrages angeboten. Unser Angebot haben Sie bisher nicht angenommen.

Aufgrund neuer rechtlicher Entwicklungen halten wir es für notwendig, die vertraglichen Beziehungen mit unseren Kunden neu zu ordnen. Wir kündigen deshalb den zwischen Ihnen und der GVG mbH Rhein-Erft bestehenden Gaslieferungsvertrag fristgerecht zum 31. März 2010.

Für die Zeit ab dem 01. April 2010 bieten wir Ihnen einen neuen Liefervertrag auf Grundlage eines unserer home-Produkte an. Einzelheiten bitten wir der beigefügten Broschüre zu entnehmen; auch beraten wir Sie gerne telefonsich oder persönlich.\"

Wie sollte ich am besten vorgehen?

MfG.

reblaus:
@Xalo
Prüfen Sie nach, ob Sie einen Sondervertrag haben und ob die Kündigungsmodalitäten eingehalten wurden. Wenn Sie beides mit ja beantworten können, suchen Sie sich einen günstigeren Lieferanten unter http://www.verivox.de

RR-E-ft:
Als Mitglied des Bundes der Energieverbraucher sollte man die aktuelle Energiedepesche lesen, die gerade im Briefkasten lag, weil zu dieser Frage  ein unmfangreicher Beitrag von Frau Kollegin Holling im Heft enthalten ist.

xalo:
Laut Infos in diesem Thread habe ich wohl einen Sondervertrag.

Hab mich inzwischen im Forum durchgelesen...und hab das Schreiben von \"AnJo\" gefunden. Macht der Musterbrief (in diesem Thread) in meinem Fall Sinn?

Dan Cox:
Bei mir ist exakt das gleiche Kündigungsschreiben ins Haus geflattert, wie bei Xalo. In dem hier verlinkten Musterschreiben und auch in dem jüngsten Aufsatz von Frau Holling wird geraten, der Kündigung zu widersprechen, da kein Kündigungsrecht besteht. Da bin ich mir aber in meinem und wahrscheinlich auch in Xalos Fall nicht so sicher.

Auch ich habe eine \"Vollversorgung 2\" und mir liegt der Vertrag vor. Zwei Klauseln halte ich für bedeutend und zitiere sie daher:

§2 Abs.2: \"Die GVG ist berechtigt, die Erdgaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der GVG erfolgt. Änderungen von Preisen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben.\"

Frage: Ist diese Preisanpassungsklausel ungültig? In meinem bisherigen Preisprotest habe ich mich immer nur auf die Unbilligkeit berufen.

§5 Abs.1: \"Der Vertrag kann erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und danach jeweils zum Ende eines Abrechnungsjahres (31.3.) von einer der beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall 3 Monate.\"

Demnach erscheint mir die Behauptung der GVG, fristgerecht zum 31.3.2010 zu kündigen, korrekt zu sein. Mit welchem Argument kann man sich da gegen die Kündigung wehren? Die Formalien wurden offenbar ebenfalls eingehalten.

MfG

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