@tangocharly
Das klingt aber wie Panikmache.
Mir ist keine Energie(konsum)genossenschaft bekannt, die in ihrer Satzung Nachschüsse
nicht ausgeschlossen hätte.
Auch ist bisher keine dieser Genossenschaft in Insolvenz gegangen.
§33 GenG sagt:(3) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust besteht, der durch die Hälfte des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben und die Rücklagen nicht gedeckt ist, so hat der Vorstand unverzüglich die Generalversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.
Was man also - neben dem sowieso verlorenen Entrittsgeld von meist 20€ - im äußersten Falle verlieren kann, ist die Hälfte seines Anteils, also nochmals 40 - 50 €.
Dafür bieten die Genossenschaften sehr gute Konditionen, könnten aber durchaus mehr Zuspruch gebrauchen.
Das Problem dieser Genossenschaften, die zumindest in der jetzigen Anfangsphase ausschließlich ehrenamtlich arbeiten, ist aber die Tatsache, dass sich nur wenige Mitglieder für eine Mitwirkung am Tagesgeschäft gewinnen lassen.
Die Folge wird sein, dass mit steigender Mitgliederzahl und dem damit einhergehenden wirtschaftlichen Substanzaufbau, bezahlte Kräfte und hauptamtliche Geschäftsführer die Arbeit übernehmen. Dann werden Strom und Gas eben doch wieder teurer.
Aber so ist es nunmal in unserer Gesellschaft, billig soll\'s sein aber machen sollen\'s andere ...