Original von angeljustus
Wer kommt eigentlich für die erhöhten Kosten durch nicht eingehaltene Vertragsversprechnungen auf? Laufen die verlorenen drei Monate beim Vorversorger zum alten Preis oder im Grundtarif? Wer informiert den Altversorger? Fragen über Fragen.....
Tja, das ist so ein Knackepunkt. In vielen Bedingungen steht zwar so ein (oder ähnlicher) Satz
Die Preisänderungen werden darüber hinaus gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages ab der Bekanntgabe der Preisänderung die Einleitung des Wechsel seines Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Faktisch ist es aber ja oft so, dass man, um das Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung auch fristgemäß wahrnehmen zu können, man zur Sicherheit selbst kündigt, da man bei Kündigung durch den neuen Versorger Gefahr läuft, diese Frist zu verpassen, wenn dieser es nicht zeitgerecht schafft.
Das bedeutet aber, man hat zu einem bestimmten Termin gekündigt, ohne schon einen neuen Lieferanten zu haben. Verzögert sich die Lieferung durch den neuen Lieferanten (natürlich, ohne das man jemandem die Verantwortung für diesem Vorgang nachweisen kann
), so entlässt einen der alte Versorger aufgrund der Kündigung aus dem Sondervertrag und mangels neuem Sondervertrag wird man bis zur Belieferung in diesem durch den neuen Versorger kraft Gesetzes in der Grundversorgung beliefert, sobald man Energie abnimmt (ein
schriftlicher Vertrag mit dem Grundversorger ist dafür nicht zwingend nötig).
Meine Erfahrung ist, dass diese Verzögerungen meist zu Lasten des Verbrauchers ausgehen.