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Mainova verlangt Servicepauschale

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Christian Guhl:
Der Bäcker müsste sich aber damit zufriedengeben, dass ich ihm das Geld auf den Ladentisch lege ! Die Energieversorger möchten dagegen selbst in  meine Tasche greifen und sich das Geld herausholen. Eigentlich müsste der Kunde einen Preisnachlaß erhalten, wenn er dem Versorger die Arbeit des Geldeinziehens erspart.

bolli:
Na ja,
Knackpunkt an der Geschichte dürfte sein: Falls der Versorger die unterschiedlichen Kosten zwischen Lastschrift und Überweisung darlegen muss, ob das auf den einzelnen Kunden bezogen gilt oder ob er eine Gesamtbetrachtung über alle Kunden anstellen darf.

Denn eines ist klar: Wer mal hunderte oder gar tausende von Einzahlungen unterschiedlicher Kunden verbucht hat weiss, dass von mir selbst erstellte Lastschriften, die die zur Zuordnung benötigten Daten enthalten, allemal günstiger sind, als eine große Anzahl vom Kunden veranlasster Überweisungen. Da kann man Schreiben mit Buchstaben so groß wie ein DIN A4 Blatt verwenden, wo steht, WIE der Verwendungszweck aussehen soll, der Kunde machts anders (zumindest oft).
Klar helfen Online-Banking und Dauerauftrag, die Fehlerrate zu minimieren, aber es bleibt eine erkleckliche Rate, die man manuell zuordnen muss, was deutlich mehr kostet als die automatische Zuordnung durchs System.

Wird aber eine Einzelbetrachtung MEINER Person angestellt, kann ich ja durchaus sagen, wenn ich den vom Versoger vorgegebenen Verwendungszweck benutze (und somit eine fehlerfreie Zuordnung ermögliche) kostets genausoviel, für jeden Fehler bezahle ich aber eine Zusatzgebühr. Damit könnte ich leben.

Bei den anfallenden Gebühren ist es aber durchaus ein Unterschied, ob JEDER Zahlungsvorgang betroffen ist (also z.B. durch eine Lastschriftzahlung beim Bäcker JEDE Lastschrift diese neuen Kosten mit verursacht, ähnlich: Kredtikartenzahlungen, wo oft eine zusätzliche Gebühr wegen der entstandenen Kreditkartenkosten beim Verkäufer erhoben wird) oder eben nur einige (Zusatzaufwand wegen FALSCHEM Verwendungszweck).

Black:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Der Bäcker müsste sich aber damit zufriedengeben, dass ich ihm das Geld auf den Ladentisch lege ! Die Energieversorger möchten dagegen selbst in  meine Tasche greifen und sich das Geld herausholen.
--- Ende Zitat ---

Nun beim Bäcker können Sie ja auch nicht hinter den Tresen gehen, sich selbst beliebig viele Brötchen nehmen und dann später bei Erhalt der Rechnung überlegen ob Sie überhaupt das Geld dafür haben, oder ob Ihnen die Preise \"unbillig\" erscheinen, weil ein anderer Bäcker (zu dem Sie aber nicht gegangen sind) billiger gewesen wäre.

Sowohl Bäcker, als auch EVU wählen die Art der Zahlung, die am vorteilhaftesten ist. Der Bäcker gibt sich ja auch nicht aus reiner menschenfreude mit der Barzahlung zufrieden sondern stellt so sicher, dass Sie Ihre Brötchentüte erst nach Zahlung erhalten.
 Das EVU geht sogar in Vorleistung.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Nun beim Bäcker können Sie ja auch nicht hinter den Tresen gehen, sich selbst beliebig viele Brötchen nehmen und dann später bei Erhalt der Rechnung überlegen ob Sie überhaupt das Geld dafür haben, oder ob Ihnen die Preise \"unbillig\" erscheinen, weil ein anderer Bäcker (zu dem Sie aber nicht gegangen sind) billiger gewesen wäre.

Sowohl Bäcker, als auch EVU wählen die Art der Zahlung, die am vorteilhaftesten ist. Der Bäcker gibt sich ja auch nicht aus reiner menschenfreude mit der Barzahlung zufrieden sondern stellt so sicher, dass Sie Ihre Brötchentüte erst nach Zahlung erhalten.
 Das EVU geht sogar in Vorleistung.
--- Ende Zitat ---
Eine typisch unterstellende Sicht kundenunfreundlicher Versorger. Ist die Abschlagszahlung richtig bestimmt  und entspricht sie der Billigkeit, gibt es per Saldo keine Vorleistung. Im August wird in der Regel der selbe Betrag fällig wie im verbrauchsstarken Januar.  Der durchschnittliche Abschlag entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch!

Verbraucher wählen Versorger die Bedingungen anbieten, die für Verbraucher am vorteilhaftesten sind.

Black:

--- Zitat ---Original von nomos
Eine typisch unterstellende Sicht kundenunfreundlicher Versorger.
--- Ende Zitat ---

Weder bin ich Versorger, noch habe ich vorgegeben kundenfreundlich zu sein.  8)



--- Zitat ---Original von nomos
Ist die Abschlagszahlung richtig bestimmt  und entspricht sie der Billigkeit, gibt es per Saldo keine Vorleistung. Im August wird in der Regel der selbe Betrag fällig wie im verbrauchsstarken Januar.  Der durchschnittliche Abschlag entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch!
 
--- Ende Zitat ---


In Vorleistung gehen, bedeutet die Ware zu liefern und dann gespannt zu warten, ob diese auch bezahlt wird. Daran ändert auch die Festsetzung von Abschlägen nichts.

Wenn Sie am Anfang des Monats beginnen Energie zu entnehmen und am Ende des Monats den (angemessenen) Abschlag bezahlen, ist der Versorger 1 Monat lang in Vorleistung gegangen. Im nächsten Monat das gleiche Spiel.

Es gibt (wenige) Kunden, die durch faktische Gasentnahme einen Versorgungsvertrag aufnehmen und niemals einen Abschlag bezahlen. Hier geht der Versorger erheblich in Vorleistung.

Wenn Sie mitten im Jahr beschließen ihre Abschläge zu kürzen, liefert der Versorger weiterhin die volle Energiemenge und kann nicht die Lieferung drosseln bis eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt wurde.

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