Energiepreis-Protest > Mainova
Mainova verlangt Servicepauschale
Black:
--- Zitat --- § 41 I 2 verlangt nicht das kostenneutrale Angebot verschiedener Zahlungsweisen. Verschiedene Zahlungsweisen können unterschiedliche Kosten beim EVU verursachen. § 41 I 2 steht nicht entgegen, wenn das EVU mit einem Vertragsangebot mehrere Zahlungsweisen und dabei unterschiedliche Preisgestaltungen anbietet, die lediglich die unterschiedlichen Kosten der Zahlungsweisen widerspiegeln.
Britz/Hellermann/Hermes, Kommentar zum EnWG, 2008, zu § 41, Rdn.16
--- Ende Zitat ---
Cremer:
auch die SW KH hatten einen Tarif (Kreuznacher Stradtstrom oder Kreuznacher Stadtgas), welcher eine Einzugsermächtigung voraussetzte.
Dies wurde aber durch die Landeskartellbehörde vorboten, man kann jetzt auch per Dauerauftrag zahlen.
Insofern kann ich der Argumentation der Mainova nicht ganz verstehen.
reblaus:
Es ist schon so manche Rechtsauffassung aus einem Kommentar vom BGH vom Tisch gewischt worden.
Was mich interessiert ist, ob die Mainova einen separaten Mitarbeiterstab gebildet hat, dessen Aufgabe ist, durch schikanöse Behandlung die Kunden möglichst zu vergraulen, um die Arbeitsbelastung im Unternehmen zu verringern.
Bei Ryanair kann ich mir solche schwachsinnigen Ideen ja noch damit erklären, dass dem Kunden signalisiert werden soll, dass im Interesse saubilliger Preise an jedem Fitzelchen gespart wird, so auch an ausreichend Bordtoiletten.
Will sich die Mainova ein ebensolches Preisdrückerimage zulegen?
Es wäre ja denkbar den Kunden zu verpflichten, vom Versorger vorgedruckte Überweisungsträger zu verwenden, oder dafür zu sorgen, dass die dort aufgedruckte Kundennummer fehlerfrei übermittelt wird (z. B. beim Online-Banking). Dann erhält der Versorger einen Datensatz seiner Bank, den die EDV selbsttätig verarbeiten kann. Mehrkosten entstehen dadurch nicht.
Lediglich für den Fall fehlerhafter Kundenangaben in der Überweisung könnte ein pauschaler Schadensersatz für die manuelle Korrektur vereinbart werden.
Christian Guhl:
Das ist doch schizophren !Man stelle sich nur mal vor, der Bäcker würde eine Gebühr für das bezahlen der Brötchen erheben. Im übrigen erspare ich dem Versorger Kosten, wenn ich selbst per Überweisung zahle. Das Erfassen und Pflegen der Abbuchungsdaten ist doch auch nicht umsonst. In einem Wettbewerb wären derartige Geschäftsgebaren nicht möglich. Aber vielleicht werden wir es ja noch erleben, dass der Kunde beim Abschluß eines Energieliefervertrages ein Handy oder LCD-Fernseher dazubekommt. Erst dann sind die EVUs in der Wirklichkeit angekommen !
Black:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Das ist doch schizophren !Man stelle sich nur mal vor, der Bäcker würde eine Gebühr für das bezahlen der Brötchen erheben.
--- Ende Zitat ---
Auch der Bäcker gibt eine von ihm gewünschte Zahlungsweise vor. Er verkauft nur gegen Barzahlung. Wenn der Kunde verlangen würde, der Bäcker solle doch das Geld für die Brötchen bitte per Einzugsermächtigung vom einziehen und der Bäcker möge dafür doch bitte eine entsprechende Buchungsabteilung aufbauen, würde der Bäcker sehr wahrscheinlich entweder ablehnen oder die ihm entstehenden Kosten für diese Zahlungsart anteilig umlegen.
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