Energiepreis-Protest > Mainova
Mainova verlangt Servicepauschale
nomos:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
@ Nomos
Mittlerweile wird mir klar, warum Sie auch so einen Stress mit anderen Themen haben, z.B. KA. Ich spare mir hier weitere Erläuterungen, denn Sie wollen anscheinend nicht erkennen, dass Sie daneben liegen. Ist mir eigentlich auch egal, mit den Brötchen zu rechnen habe ich nicht begonnen, sehen Sie sich IHRE Antwort auf mein Statement an. Mein Tip: Auch mal erkennen, dass es zwei Seiten einer Sache zu betrachten gibt. Manchmal stimmt auch die der anderen Seite.
Gruß
NN
--- Ende Zitat ---
@NN, ich habe keinen Stress und ich habe auch nicht mit dem Bäcker- und Brötchenbeispiel begonnen. Ich halte mich an Fakten. Wenn die andere Seite stimmt habe ich damit kein Problem. Davon wurde ich aber weder hier noch bei der KA überzeugt. Mit der Zeit werden Fehler korrigiert. Rechnen basiert noch nicht auf Auslegung. Wir können gerne darauf zurückkommen.
Ronny:
@ Netznutzer
Ich bin eher selten Nomos´ Meinung, aber diesmal schon.
1. Die meisten Versorgungsunternehmen - jedenfalls die größeren - verwenden das \"rollierende Abrechnungsverfahren\", d.h. lesen in den verschiedenen Gebieten zu unterschiedlichen Zeiten ab. Was sollte man auch mit den ganzen Ablesern im Rest des Jahres machen. Bei ganz kleinen Stadtwerken mag das etas anderes sein. Da werden alle Mitarbeiter einmal im Jahr rausgeschickt - etwas übertrieben formuliert.
2. Wenn man nun mit dem Abschlagzahlen direkt vor oder während der Heizperiode anfängt, dann zahlt man zunächst weniger an Abschlägen als eine verbrauchsscharfe Abrechnung ergeben wurde. Das ist gut für den Verbraucher. Fängt man mit den Abschlägen nach der Heizperiode an, dann sind die Abschläge höher als der Verbrauch. Am Ende des Verbrauchsjahres gleicht sich das bei jedem Kunden aber natürlich aus.
3. Jetzt man man einwenden, dass für einige Kunden Zinsverluste entstehen. Dafür entstehen für die anderen Zinsgewinne. Auf die Gesamtheit verteilt, gleicht sich das für Kunden und Versorgungsunternehmen aus.
4. Falls jemandendem das nicht passt, dann kann er
a) sich einen anderen Versorger suchen (auch da hat Nomos recht)
b) vom Versorger monatlich eine Abrechnung verlangen (§ 40 II EnWG), darf sich aber nicht wundern, wenn das richtig teuer wird, denn der Versorger hat dann den 11fachen Aufwand für die Abrechnung und für die Ablesung. Wenn ein Ableser nur Ihretwegen nach Was-weiss-ich-wohin fahren muss, wenn es doch eigentlich am anderen Ende Stadtt zu tun hat, dann kostet das natürlich richtig was. Das dürfte den Zinsnachteil auffressen (Und kommen Sie nicht damit, dass das EVU die zusätzlichen Ablesungen umsonst anbieten müsste. Davon steht nichts im Gesetz.)
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