Energiepreis-Protest > Mainova

Mainova verlangt Servicepauschale

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alej:
Hallo,

@bjo
Um Grundversorgung handelt es sich wohl nicht, dass dürfte der folgende Tarif sein

http://www.mainova.de/privatkunden/29.jsp

Energierebell:
@m00265ENTEGA erhebt zwar keine Servicepauschale, aber die Sonderverträge setzen eine Einzugsermöchtigung voraus, sonst kommt man gar nicht in den den Genuss der extrem günstigen Konditionen (Achtung, Sarkasmus).Ich kann nur sagen, weg von ENTEGA, die landen bei Verivox doch immer im letzten Drittel......ein anderer Beitrag beschriebt das Unternehmen hervorragend: Dreist und kundenfeindlich!GrußEnergierebell

nomos:

--- Zitat ---Original von jroettges
Darf ein EVU überhaupt von vorn herein und ausnahmslos auf der Zahlungsweise \"Abbuchungsermächtigung\" bestehen bzw. für die vorgeschrieben alternative Zahlungsweise zusätzliche Gebühren verlangen?
--- Ende Zitat ---
@jroettges, nein! Aber Vorsicht, nicht die Begriffe vermischen.

Eine Einzugsermächtigung wird dem Versorger erteilt. Der dann vom Konto des Verbrauchers einzieht. Dieser Belastung kann widersprochen werden.

Ein Abbuchungsauftrag erteilt man seiner Bank, die das Vorliegen des ordnungsgemäßen Auftrags bei jeder Abbuchung prüfen muss. Die Banken akzeptieren Abbuchungsaufträge daher nicht gerne. Einer solchen Abbuchung kann nicht widersprochen werden. [/list]

bjo:

--- Zitat ---Original von alej
Hallo,

@bjo
Um Grundversorgung handelt es sich wohl nicht, dass dürfte der folgende Tarif sein

http://www.mainova.de/privatkunden/29.jsp
--- Ende Zitat ---

dann handelt Mainova korrekt, nur bei der Grundversorgung müssen
gleichberechtigt zwei Zahlungsarten angeboten werden!

jroettges:

--- Zitat ---bjo schrieb:
 ... dann handelt Mainova korrekt, nur bei der Grundversorgung müssen gleichberechtigt zwei Zahlungsarten angeboten werden!
--- Ende Zitat ---

Der §41 EnWG gilt ausdrücklich für Vertragsverhältnisse außerhalb der Grundversorgung!

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