Energiepreis-Protest > Mainova
Mainova verlangt Servicepauschale
Black:
--- Zitat ---Original von bjo
Servicepauschale bei Dauerauftrag ist die nackte Gier denn!
- Einzugsermächtigung kann widerrufen werden
- ein einmal gutgeschriebener Betrag nicht!
--- Ende Zitat ---
Dann stimmen Sie doch der Einzugsermächtigung zu, denn Sie gewinnen ja doppelt:
- keine Servicegebühr
- Einzugsermächtigung kann widerrufen werden
ben100:
Das Urteil ist zwar aus 1996 aber das was Mainova macht scheint ok zu sein, wenns in den AGB stand.
http://www.rechtsanwalt.com/179-6891-urteil-einzugsermaechtigung-durch-agb/
reblaus:
@ben100
Dieses Urteil ist nicht einschlägig. Es behandelt den Fall, dass der Kunde mittels AGB verpflichtet wird, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Hier geht es aber um ein erhöhtes Entgelt für den Fall, dass keine Einzugsermächtigung erteilt wird.
@bjo
Ich stimme Ihnen zu, dass das nicht sehr kundenfreundlich rüber kommt. Die Idee mit einer Gutschrift für ersparte Verwaltungskosten ist doch gleich viel freundlicher und macht die Kunden glücklich. Aber Marketing müssen die Versorger erst noch lernen, haben sie ja bisher nicht gebraucht.
In unserem Geldbeutel ist das Ergebnis allerdings dasselbe.
jroettges:
--- Zitat ---ENGW 2008 schreibt:
§ 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
(1) Verträge über die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie außerhalb der Grundversorgung haben insbesondere Bestimmungen zu enthalten über
1. ...
2. ...
3. die Zahlungsweise,
4. ...
5. ...
6. ...
Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsabschluss verschiedene Regelungen nach Satz 1 Nr. 3 anzubieten.
(2) ...
--- Ende Zitat ---
Verschiedene Regeln ... das sind IMHO mindestens zwei.
Darf ein EVU überhaupt von vorn herein und ausnahmslos auf der Zahlungsweise \"Abbuchungsermächtigung\" bestehen bzw. für die vorgeschrieben alternative Zahlungsweise zusätzliche Gebühren verlangen?
bjo:
--- Zitat ---Original von jroettges
--- Zitat ---ENGW 2008 schreibt:
Verschiedene Regeln ... das sind IMHO mindestens zwei.
--- Ende Zitat ---
ich hab mal bei RWE geschaut
1. RWE Gas Grundversorgung
- Einzugsermächtigung
ODER
- Überweisung
2. RWE Gas PUR Sondervertrag
- Einzugsermächtigung
ODER
Zitat!
Erteilen Sie RWE keine Einzugsermächtigung, behält RWE sich vor, eine Bearbeitungspauschale von 2,- € (brutto) pro Überweisung mit der Jahresrechnung zu berechnen.
Zitat ende!
Handelt es sich bei dem Mainova-Tarif um Grundversorgung dürfte die Pauschale nicht OK sein.
Bei allen anderen Tarifen JA!
--- Ende Zitat ---
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