Energiepreis-Protest > Mainova
Mainova verlangt Servicepauschale
m00652:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Ist doch korrekt, Mainova schreibt: IHRE VORTEILE
Servicepauschalen sind nun mal Nachteile. Wenn der Vertrag so geschlossen wird, wie er auch für Mainova vorteilhaft ist, fallen die Pauschalen nicht an. Wenn sowieso gezahlt wird, warum nicht einfach die Einzugsermächtigung erteilen? Sie kann ja jederzeit widerrufen werden, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen.
Gruß
NN
--- Ende Zitat ---
Kann es sein, dass Sie (Netznutzer) für Mainova arbeiten? Eine Servicepauschale ist eine Dreistigkeit, was selbst mein (kundenunfreundlicher) Gasversorger Entega nicht wagt zu erheben. Ich würde diese Pauschale nicht zahlen und weiterhin meine Abschlagzahlungen selbst überweisen. Diese Servicepauschale ist lediglich eine versteckte Preisanhebung!!
alej:
Hi,
mit Einzugsermächtigungen habe ich bereits meine Erfahrungen gemacht (leider ein paar schlechte) deshalb sehe ich gerne davon ab.
Was mich halt stört ist nur das ich wirklich all das gemacht habe was sonst die Mainova macht, Stromzähler ablesen, mir meine Rechnung selber ausdrucken, meine Rechnung bezahlen (und wirklich immer pünktlich und das schon seit Jahren ohne ein einziges mal im Verzug zu sein).
Dadurch das ich überweise entstehen der Mainova ja keine kosten...
MfG
Kleiner Nachtrag:
Das mit dem einbehalten der Servicepauschale wird leider nichts, diese wurde bereits mit meinen Abschlagszahlungen verrechnet, somit bekomme ich von der Mainova nur 7,48 EUR statt der knapp 20 EUR zurück.
reblaus:
@alej
Der Lastschrifteinzug hat für ein Unternehmen den Vorteil, dass es die Zahlungsdaten einheitlich erfassen und in das Buchhaltungssystem einspeichern kann. Dadurch entstehen keinerlei Personalkosten. Bei eingehenden Überweisungen muss der Verwendungszweck immer den Anforderungen der EDV angepasst werden, so dass dadurch ein zusätzlicher Personalaufwand entsteht.
In anderen Branchen wird das dadurch gelöst, dass für Lastschrifteinzüge Skonto gewährt wird. Der wirtschaftliche Effekt ist der gleiche.
Wer auf Überweisungen besteht, bezahlt oft mehr.
nomos:
@reblaus, viele Widersprüchler erleben aber, dass wenn sie ihre Abschlagszahlung kürzen und die Einzugsermächtigung entsprechend beschränken, der Versorger gerade auf die Einzelüberweisung besteht.
Das entsteht sowohl Aufwand beim Versorger als auch beim Verbraucher.
An der EDV liegt es sicher nicht. So rückschrittliche Systeme gibt es nicht mehr; hat es vermutlich nie gegeben.
Es liegt am Unvermögen der Verantwortlichen. Die Mitarbeiter bei den Versorgern dürfen nicht. Ich vermute eher, dass man den Widersprüchlern absichtlich Hindernis bauen will. Wer sich zum Widerspruch entschlossen hat, lässt sich davon sicher nicht abhalten. Der Versorger schadet sich selbst mit.
bjo:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Ist doch korrekt, Mainova schreibt: IHRE VORTEILE
Servicepauschalen sind nun mal Nachteile. Wenn der Vertrag so geschlossen wird, wie er auch für Mainova vorteilhaft ist, fallen die Pauschalen nicht an. Wenn sowieso gezahlt wird, warum nicht einfach die Einzugsermächtigung erteilen? Sie kann ja jederzeit widerrufen werden, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen.
Gruß
NN
--- Ende Zitat ---
Servicepauschale bei Dauerauftrag ist die nackte Gier denn!
- Einzugsermächtigung kann widerrufen werden
- ein einmal gutgeschriebener Betrag nicht!
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