Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Festpreis- Modelle pro und contra

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RR-E-ft:
@reblaus

Mag sein, dass ich mich zuweilen nicht klar genug ausdrücke.

Bei den gängigen Letztverbraucher- Energielieferungsverträgen besteht keine rechtliche (vertragliche) Abnahmeverpflichtung, ebenso wie beim Telefonvertrag keine vertragliche Verpflichtung zur Nutzung von netzgebundenen Telefondiensten besteht. Der Telefonkunde kann über seinen Anschluss telefonieren, muss aber nicht. Ein Telefonvertrag verschafft nur die Möglichkeit zur Nutzung. Nicht anders verhält es sich regelmäßig bei einem Energielieferungsvertrag. Bisher wird bei fast allen Letztverbraucher- Energielieferungsverträgen für die jederzeit abrufbare Leistungsbereitstellung des Lieferanten ein verbrauchsunabhängiger Grundpreis verlangt, allein für die Möglichkeit (Option), die vertragliche Leistung jederzeit zu beziehen. Eine Ausnahme habe ich aufgezeigt.

Gibt es denn überhaupt Warentermingeschäfte ohne rechtliche (vertragliche) Abnahmeverpflichtung?


--- Zitat ---Original von reblaus
Ein solches Mengenrisiko ist auch der typische Fall eines Festpreisvertrages.
--- Ende Zitat ---

Sieht es denn bei anderen Energielieferungsverträgen hinsichtlich eines Mengenrisikos anders aus? Wie steht es denn mit einem Mengenrisiko z.B.  in der Grundversorgung?

reblaus:
@RR-E-ft
Wenn Sie einen Sachverhalt vertraglich zu regeln hätten, bei dem sich ein anderes als das gewünschte Ergebnis einstellen würde, wenn einer der Vertragsparteien der Himmel auf den Kopf fiele, würden Sie für diesen Fall eine Klausel in den Vertrag einführen?

Dass einem der Himmel auf den Kopf fallen kann, ist bei den Galliern sogar vorgekommen. Ein Meteoriteneinschlag wirbelte damals Lava in die Atmosphäre, die als Gesteinshagel auf die Menschen herabregnete.

Ich habe Sie sehr gut verstanden. Nur ihre Problemstellung ist in der Praxis irrelevant und rein theoretischer Natur. Vergleichbar bedeutsam wäre vielleicht die Frage einer Geschwindigkeitsregulierung für Kraftfahrzeuge auf dem Mond.

Solange Erzeuger oder Verbraucher Waren auf Termin zu einem bestimmten Preis beziehen, um damit ihre Kalkulationssicherheit zu erhöhen, besteht fast immer ein Mengenrisiko. Das ist Teil solcher Geschäfte. Sie meinen hier darlegen zu müssen, dass ein Warentermingeschäft nur dann vorliegt, wenn der Verbraucher dieses Mengenrisiko übernimmt. Liegt das Mengenrisiko aber beim Lieferanten soll es sich um einen völlig anderen Geschäftstypus handeln.

Im schlimmsten Fall (z. B. wenn die Produktionshallen abbrennen) liegt das Mengenrisiko sogar bei 100%. Da täglich Hallen abbrennen, kann man dieses Risiko berechnen und absichern - mit zusätzlichen Optionsgeschäften.

Und wer sagt denn überhaupt, dass immer der Preis im Mittelpunkt des Interesses steht. Bei Versorgungsengpässen könnte das Hauptinteresse der Parteien durchaus auch darin liegen, überhaupt ausreichend Gas geliefert zu bekommen, gleich welcher Preis zu bezahlen ist.

Sie kommen einfach nicht von der Vorstellung los, dass ein Warentermingeschäft so eng definiert sein muss, dass es täglich hundertfach an einer Börse vorgenommen werden kann, ohne dass die Parteien jedes Mal in detaillierte Verhandlungen über Menge und Qualität treten müssten.

Wir haben Vertragsfreiheit, und keine Warentermindiktatur, sehen Sie das doch endlich ein.

Bei der Grundversorgung besteht der Sonderfall, dass bei einer längerfristigen Sichtweise weder Preis noch Menge definiert sind. Es stellt sich dort die Frage, ob über den Zeitraum der Kündigungsfrist hinaus überhaupt ein einheitliches Geschäft vorliegt. Durch die Grundversorgung soll den Vertragsparteien aber keine Kalkulationssicherheit eingeräumt werden. So dass diese Frage hier keinerlei Rolle spielt.

RR-E-ft:
@reblaus

Ich verstehe Sie nicht, was nichts bedeuten muss.

Ich hatte nur gefragt, ob es Warentermingeschäfte ohne rechtliche Abnahmeverpflichtung überhaupt gibt.
Zudem hatte ich gefragt, ob es mit einem Mengenrisiko bei anderen Energielieferungsverträgen, etwa in der Grundversorgung, anders aussieht.

Man muss wohl davon ausgehen, dass ein Grundversorgungsvertrag ein einheitliches Geschäft ist.

Ich freue mich aber, dass Sie mich sehr gut verstanden haben.
Dann kann es wohl um meine klare Ausdrucksweise doch noch nicht so schlecht bestellt sein.

Mit den Galliern und (täglich) brennenden Produktionshallen kenne ich mich nicht so gut aus, weshalb ich davon absehe, darauf einzugehen. ;)

reblaus:
@RR-E-ft
Es gibt sie.

RR-E-ft:
@reblaus

Die Gallier oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Mond, weil spätestens bei Lichtgeschwindigkeit faktisch Schluss sein soll? ;)
Warum meinen Sie denn, dass ich von einer Warentermindiktatur ausgehe?

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