Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Festpreis- Modelle pro und contra

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reblaus:
Ich sprach natürlich von der Lichtgeschwindigkeit. Wie kommen Sie jetzt schon wieder auf die Gallier?

Aus Spiegel-Online


--- Zitat ---Beim Gasmarkt - wo nur ein Prozent der Kunden jedes Jahr den Anbieter wechsele - sollte ebenfalls eine Börse eingeführt werden. Gaslieferverträge über mehr als zwei Jahre sollten zudem untersagt werden.
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
@reblaus

Danke für die ausgesprochen sachliche Diskussion bis hierher.
Es sieht so aus, als wenn auch die Monopolkommission davon ausgeht, dass längerfristige Bezugsbindungen den Wettbewerb behindern.
Eine These, die ich hier auch schon angebracht hatte.


--- Zitat ---Wettbewerbsfeindlich sind hingegen langfristige Kundenbindungen, weil sie zu einer Marktverstopfung/ Marktabschottung führen. Das gilt nicht nur im Bereich langfristiger Gaslieferungsverträge zwischen Importeuren und Regionalversorgern und Weiterverteilern, sondern betrifft alle Marktstufen im Inland. Darüber besteht wohl unter allen Wettbewerbstheoretikern und Kartellrechtlern Einigkeit.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Ich bin der Meinung, dass langfristige Bezugsbindungen auf allen Marktstufen im Inland geeignet sind, die Liquidität des jeweiligen Marktes herabzusetzen, sogar zu einem Marktverschluss auf dem räumlich und sachlich relevanten Markt führen können.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Ein unbefristeter Sondervertrag, bei dem der Kunde den Vertrag jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen kann, schränkt die Liquidität eines Marktes auch nicht übermäßig ein. In der Grundversorgung bestehen unbefristete Energielieferungsverträge, die nur der grundversorgte Kunde mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen kann. Deshalb steht auch diese Nachfrage der grundversorgten Kunden für attraktivere Angebote von Wettbewerbern fast uneingeschränkt offen.

Jede längerfristige Bezugsbindung führt hingegen zwangsläufig zur abnehmenden Liquidität des betroffenen Marktes, was im Extremum bis zum Marktverschluss führen kann. Umso mehr längerfristige Bezugsbindungen bestehen, um so weniger bildet sich ein Marktpreis aus einem unmittelbaren Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, die an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit (sog. Markt) zugleich aufeinandertreffen.
--- Ende Zitat ---

reblaus:
Längerfristige Bezugsbindungen behindern den Markt dann, wenn eine Vielzahl von Verträgen dafür sorgt, dass ein nennenswerter Marktanteil von mind. 5 - 15% für längere Zeit einem möglichen Lieferantenwechsel entzogen ist.

Das Verbot Verträge mittels AGB längere Vertragslaufzeiten als zwei Jahre zu vereinbaren wirkt einer übermäßigen Marktdurchdringung entgegen. Auch die Pflicht zur Einräumung eines Sonderkündigungsrechtes bei Preisänderungen nach billigem Ermessen (BGH Urt. v. 15.07.2009 - Az: VIII ZR 56/08 ) schränkt den Marktanteil solcher Verträge faktisch ein.

Gegen ein komplettes Verbot spricht, dass mit einem langlaufenden Vertrag ein berechtigtes Interesse der Vertragsparteien verbunden sein kann, wenn die Preise während der Laufzeit fixiert sind. Ob solche Langläufer allein jemals den kritischen Marktanteil erreichen werden halte ich für sehr fraglich.

Falls und sobald durch langlaufende Verträge die kritische Grenze erreicht wird, halte ich ein Verbot von Verträgen mit mehr als zwei Jahren Laufzeit und flexiblen Preisen für sinnvoll.

RR-E-ft:
Und Jean Pütz erklärt möglicherweise, wie man einen losen Pudding effektiv an die Wand nagelt. ;)

reblaus:
Arbeitet Jean Pütz bei der EU-Kommission?

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