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Festpreis- Modelle pro und contra

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nomos:
Ein Beispiel:


--- Zitat ---Pressemeldung der SVS

Gaspreise: Bundesgerichtshof sorgt für Klarheit

Urteil schafft Rechtssicherheit für die Formulierung von Preisänderungsklauseln. Verträge der Stadtwerke Villingen-Schwenningen sind nicht betroffen.
 
VILLINGEN-SCHWENNINGEN. „Mit diesem Urteil endet endlich die Rechtsunsicherheit für Energieversorger“, sagt Ulrich Köngeter, Geschäftsführer der Stadtwerke Villingen-Schwenningen (SVS) und des Zweckverbands Gasfernversorgung Baar (ZVB). Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Preisänderungsklauseln in Gaslieferverträgen sind unwirksam, wenn sie nur die Erhöhung der Tarife bei steigenden Beschaffungskosten regeln, nicht aber die Pflicht enthalten, im umgekehrten Fall die Preise auch zu senken. Er stellte zudem erstmals klar, dass Energieversorger die gesetzlichen Vorgaben zur Preisanpassung, wie sie in der Grundversorgungsverordnung Gas (GasGVV) für Tarifkunden vorgesehen sind, auch in Sonderverträge übernehmen dürfen. Die Vorschriften der GasGVV hätten eine Art Leitbildfunktion, entschied der Bundesgerichtshof. Sie seien aber nur dann wirksam, wenn sie im Originalwortlaut in den Vertrag übernommen werden. „Allerdings wird erst aus der schriftlichen Urteilsbegründung ersichtlich werden, was die Entscheidung im Einzelnen für die Versorgungsunternehmen bedeutet“, erläuterte Ulrich Köngeter.

„Wir haben aufgrund der bisher sehr unterschiedlichen Rechtsprechung in Deutschland schon seit Januar 2009 keine Änderungsklauseln mehr in unseren Verträgen“, erklärt der SVS- und ZVB-Chef. „Stattdessen setzen wir auf feste Vertragslaufzeiten mit Festpreisen. Dieses Urteil betrifft also die laufenden Verträge der SVS und des ZVB nicht.“*)

Über Preisänderungsklauseln in Alt-Verträgen der beiden Energiedienstleister laufen derzeit zwei Musterprozesse beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Die Urteilsverkündung zum ersten Verfahren ist auf den 6. August verschoben worden.

In Karlsruhe wurden Bestimmungen der Berliner GASAG sowie der Gas-Union gekippt. Die Verbraucher würden unangemessen benachteiligt, weil die Unternehmen Kostensenkungen nicht zwingend an ihre Kunden weitergegeben müssen. Das Urteil gilt für Gaslieferverträge mit Sonderkonditionen, wie sie inzwischen von der Mehrheit der Verbraucher abgeschlossen werden.

Inzwischen stehen auch Preisänderungsklauseln aus Geschäftsbedingungen von Banken und Versicherungen auf dem Prüfstand. Sparkassen müssen nach einer Entscheidung des BGH vom 21. April 2009 jetzt eine entsprechende Klausel in Kreditverträgen ändern.

--- Ende Zitat ---
*)Das ist bei vielen Stadtwerken längst gängige Praxis. Es gibt nur noch die Grundversorgung und Sonderverträge mit fester Laufzeit. Die Preisänderungsklauseln werden in Zukunft beim Streit um faire Preise wohl keine relevante Rolle mehr spielen.[/list]

reblaus:
Festpreisverträge haben den Nachteil, dass Sie eine relativ lange Mindestvertragslaufzeit aufweisen. In Marktzyklen mit hoher Unsicherheit über die weitere Preisentwicklung, sind solche langlaufenden Verträge aber mit hohen Preisaufschlägen verbunden, um das Kostenrisiko für den Versorger gering zu halten, oder per Derivat abzusichern.

In einem idealen Gasmarkt sollte es aber dem Verbraucher überlassen bleiben, ob er die Preissicherheit mit einem entsprechenden Aufschlag bezahlen will, oder aber ob er einen möglichst günstigen Preis anstrebt, und das Risiko der Preisänderung selbst trägt.

Festpreisverträge mit Laufzeiten von maximal 3 Monaten erscheinen mir in der Praxis sehr unhandlich zu sein.

nomos:

--- Zitat ---Original von reblaus
Festpreisverträge haben den Nachteil, dass Sie eine relativ lange Mindestvertragslaufzeit aufweisen. In Marktzyklen mit hoher Unsicherheit über die weitere Preisentwicklung, sind solche langlaufenden Verträge aber mit hohen Preisaufschlägen verbunden, um das Kostenrisiko für den Versorger gering zu halten, oder per Derivat abzusichern.

In einem idealen Gasmarkt sollte es aber dem Verbraucher überlassen bleiben, ob er die Preissicherheit mit einem entsprechenden Aufschlag bezahlen will, oder aber ob er einen möglichst günstigen Preis anstrebt, und das Risiko der Preisänderung selbst trägt.

Festpreisverträge mit Laufzeiten von maximal 3 Monaten erscheinen mir in der Praxis sehr unhandlich zu sein.
--- Ende Zitat ---
Wer hat denn wo Festpreisverträge mit einer Laufzeit von unter 3 Monaten in Aussicht gestellt oder gefordert?

@reblaus, warum habe ich zunehmend den Eindruck, dass Sie sich permanent um das Wohl der Versorger kümmern? Die Problematik von Festpreisverträgen ist bekannt und war schon an anderer Stelle Thema  (siehe z.B. hier). In der Regel werden heute schon neben der Grundversorgung Festpreisverträge mit Laufzeiten von 1 - 3 Jahren angeboten. Ihre Feststellung, dass damit hohe Preisaufschläge verbunden sind, kann ich nicht teilen. Die Preise liegen oft unter der Grundversorgung. Da spielt schon die geringere Konzessionsabgabe die erste Rolle. Außerdem ist die Preisbildung davon abhängig, welche Preisentwicklungen erwartet werden. Jeder Finanzmathematiker berücksichtigt diese bei der Berechnung der Derivatpreise. Denkbar ist dabei  auch ein  Preisabschlag.
 
Festpreise sind keinesfalls automatisch mit hohen Preisaufschlägen verbunden. Das Risiko ist ja auch nicht einseitig. Vollkommener Markt hin oder her, selbstverständlich ist, dass der Verbraucher immer noch selbst entscheiden können muss, ob er eine Festpreisbindung eingeht oder nicht!  Er sollte dabei aber ebenso selbstverständlich vom Versorger richtig aufgeklärt und beraten werden. Wer Festpreisverträge zu einem Zeitpunkt verkauft, wo klar ist, dass die Preise demnächst sinken, verhält sich, vorsichtig ausgedrückt, nicht gerade kundenfreundlich und ist nur auf seinen eigenen risikolosen Vorteil aus. Gerade bei Gas ist die Preisentwicklung der nächsten Monate für die Versorger leicht vorhersehbar, nachdem ja immer noch die Preise aufgrund der Ölpreisbindung angeblich dem Ölpreis nachlaufen und sie selbst den Preis und den Zeitpunkt bestimmen.[/list]

reblaus:
Tarif Goldgas Trend: 4,29 ct/kWh, 16,27 €/Mo. Grundpreis variabler Tarif
Tarif Goldgas 12: 4,99 ct/kWh 16,27 €/Mo Grundpreis 12 Mo. Preisgarantie
Tarif Goldgas 24: 5,47 ct/kWh 16,27 €/Mo Grundpreis 24 Mo. Preisgarantie

12 Monate Preisgarantie sind somit 16% teurer als ein variabler Tarif, für 24 Monate müssen sogar 27% mehr bezahlt werden.

Dies hat mit ganz normalen Marktmechanismen zu tun. In einem Marktumfeld mit stark schwankenden Preisen, gibt es relativ viele Marktteilnehmer, die in Zukunft stark steigende Preise erwarten. Diese werden verstärkt auf Termin die Ware einkaufen, um sich den jetzt noch vergleichsweise günstigen Preis zu sichern. Das gleiche gilt bei der Preisabsicherung mit Derivaten. Der Stillhalter oder Versicherer wird bei einem hohen Risiko, dass er die Preisdifferenz bezahlen muss, eine hohe Police bzw. Prämie für die Option verlangen.

In einem Marktumfeld ohne große Preisschwankungen sind diese Mehrkosten natürlich geringer.

Für mich als Gaskunde stellt sich bei so hohen Preisunterschieden sehr schnell die Frage, ob sich die Zusatzkosten für die Preisabsicherung überhaupt lohnt. Bleibt der variable Tarif nur sechs Monate stabil, so kann er sich danach bereits um 32% erhöhen, ohne dass Mehrkosten anfallen. Daher will ich mich keinesfalls in einen teuren Tarif zwingen lassen, sondern halte im Normalfall einen variablen Tarif für die bessere Alternative.

Natürlich haben nicht Sie Festpreisverträge mit dreimonatiger Laufzeit gefordert. Es war die Logik, die solche Verträge erfordert, wenn diese mit variablen Tarifen kombiniert werden sollen.

Vielleicht erhalten Sie Ihren Eindruck einfach deshalb, weil auch ich Kaufmann bin. Da tut man sich leichter, das Geschäft der Gegenseite zu verstehen, und man tut sich auch leichter, seinen eigenen Vorteil zu berechnen.

nomos:

--- Zitat ---Original von reblaus
In einem Marktumfeld ohne große Preisschwankungen sind diese Mehrkosten natürlich geringer.

Vielleicht erhalten Sie Ihren Eindruck einfach deshalb, weil auch ich Kaufmann bin. Da tut man sich leichter, das Geschäft der Gegenseite zu verstehen, und man tut sich auch leichter, seinen eigenen Vorteil zu berechnen.
--- Ende Zitat ---
@reblaus, ich kann Ihnen viele Preisbeispiele nennen. Hier z.B. aus der letzten Gaspreistabelle BW vom 1.4.09:

variable Grundversorgung
Bietigheim-Bissingen, Stadtwerke  6,98 ct/kWh Bruttopreis bzw. 1.396,00 JAHR/€ bei 20.000 kWh
oder
Festpreis 1 Jahr
Bietigheim-Bissingen, Stadtwerke PartnerGAS  6,26 ct/kWh Bruttopreis bzw.  1.252,00 JAHR/€

Wenn es fair zugeht, kommt es also immer auf die Situation an. Gut wäre, wenn das \"Marktumfeld\" tatsächlich Marktpreise unter echtem Wettbewerb zeigen würde, egal ob variable oder feste Preise.

Sie oder Ihr Versorger können sicher richtig rechnen. Das ist aber nicht alleine entscheidend. Ob Ihre Grundannahmen für die Rechnung sich als richtig herausstellen, das macht den Erfolg oder Misserfolg letztendlich aus. Ansonsten könnte jeder seinen Spekulationserfolg leicht vorausrechnen. Um aber kein Missverständnis aufkommen zu lassen, es ist grundsätzlich richtig, wenn man sich selbst ein Bild von möglichen Entwicklungen macht und dann nach den Szenarien rechnet um sich Klarheit über die Auswirkungen zu verschaffen.  

Gegen Festpreise, die nur die Absicherungskosten unter nachvollziehbaren Annahmen enthalten, ist nichts einzuwenden. Bei Festpreise am 1.1. dieses Jahres waren sicher keine enormen Risikokosten sondern eher das Gegenteil zu kalkulieren. Unter Monopolstrukturen kann der Versorger sein Risiko genauso unfair und einseitig absichern wie er unfaire Preise nimmt.

Nicht in Ordnung sind Angebote der Versorger grundsätzlich, die den Verbraucher auf jeden Fall benachteiligen. Manchmal ist das so offenkundig, da braucht es einfach keine weitere Rechnung.

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