Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Festpreis- Modelle pro und contra
Black:
Der \"Tod\" der Preisänderung zugunsten von Festpreisverträgen ist eine Folge des \"Preisprotestes\". Viele gerade kleinere EVU sind nicht mehr Willens das Risiko zu tragen, nach Jahren per Richterschluss die Nichtigkeit ihrer Preisklausel bescheinigt zu bekommen und dann unter Umständen sämtliche Anpassungen wieder an Kunden auskehren zu müssen.
Durch das aktuelle Urteil des BGH zur Übernahme des gesetzlichen Preisanpassungsrechtes könnte dieser Trend allerdings gemindert werden.
jroettges:
--- Zitat ---@Black schrieb:
Durch das aktuelle Urteil des BGH zur Übernahme des gesetzlichen Preisanpassungsrechtes könnte dieser Trend allerdings gemindert werden.
--- Ende Zitat ---
... daher noch mal meine höfliche Anfrage an Sie: Wo kann man das \"gesetzliche Preisanpassungerecht\" nachlesen?
@All
Es ist wohl offensichtlich so, dass eine Riege von Versorgeranwälten auf RA Fricke angesetzt worden ist und jeden seiner Sätze zerpflückt.
Das tut er zwar selbst gern und oft genug mit den Beiträgen von uns juristischen Laien, das Trommelfeuer der letzten Wochen spricht aber für sich.
Da man befürchten muss, dass jedes Wort auf der juristischen Goldwaage zu leicht befunden wird, halten sich viele Forenteilnehmer zurück. Mir geht es zumindestens so.
Dabei ist der offene Austausch von Argumenten und Meinungen in diesem Forum doch das eigentliche Ziel im Rahmen des Preisprotestes.
So wie die juristischen Laien keinen Zugang zu bestimmten Bereichen des Forums haben, sollten sich die Götter, Könige und Routiniers selbst beschränken, bevor das Forum totgeredet ist.
Diese juristischen Scharmützel über ungelegte Eier gehen auf den Geist.
Nur immer das rechte und letzte Wort zu haben, macht auf die Dauer einsam.
RuRo:
@Black
Da muss man erst mal drauf kommen.
Die Festpreisangebote der Versorger haben eine zeitlich weit längere Tradition als der Preisprotest. Letztlich ist es Zockerei auf beiden Seiten. Wer sich darauf einlässt, braucht dann auch nicht jammern. Dem Verbraucher wird es evtl. in einem lauen Winter mit Preissenkungen für variable Tarife bewusst, dass er sich verzockt hat. Der Versorger wird auf dem vereinbarten Preis bestehen und bringt den Makel des \"über den Tisch ziehen\" nur mit Mühe wieder los, schüttelt sich und behält das Geld.
Das aktuelle Urteil des BGH, welches sich so \"nebenbei\" mit der Übernahme des gesetzlichen Preisanpassungsrechts beschäftigt hat, könnte allerdings zum Waterloo der Versorger werden.
Fair wäre es, wenn sich die stärkere Partei im Energiepreisspiel auf die Grundprinzipien des § 1 Abs. 1 EnWG besinnen würde. Die \"Hinterfotzigkeiten\", wie man auf gut bayerisch zu sagen pflegt, der Beliebigkeit gegen die Vertragspartner auf der anderen Seite könnten so ein gütliches Ende finden.
reblaus:
@Black
--- Zitat --- Original von Black Der \"Tod\" der Preisänderung zugunsten von Festpreisverträgen ist eine Folge des \"Preisprotestes\". Viele gerade kleinere EVU sind nicht mehr Willens das Risiko zu tragen, nach Jahren per Richterschluss die Nichtigkeit ihrer Preisklausel bescheinigt zu bekommen und dann unter Umständen sämtliche Anpassungen wieder an Kunden auskehren zu müssen.
--- Ende Zitat ---
Jetzt kommen mir aber gleich die Tränen. Die kleinen EVU\'s wurden wohl alle gezwungen diese ganzen \"kann\"-Bestimmungen in ihre Verträge reinzuschreiben. Die wollten doch möglichst flexibel mit ihren Preisen machen, wonach ihnen gerade der Sinn stand. Dass das nicht sonderlich fair war, hätte auch vor Jahren schon auffallen können. Dann hätte man die Klauseln einer kritischen Eigenprüfung unterziehen können, und wäre leicht zu der Feststellung gelangt, dass das vor dem BGH möglicherweise keinen Bestand haben könnte.
Wer danach trachtet seine Kunden zu übervorteilen, muss damit rechnen dass zu Unrecht eingezogene Beträge zurückgefordert werden. Im übrigen ist das Rückforderungsrecht aus ungerechtfertigter Bereicherung soweit beschränkt, dass eine Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn die Bereicherung weggefallen ist. Das ist alles schön ausgewogen und transparent gestaltet. Für Krokodilstränen besteht kein Anlass.
Mitleid mit dem Dieb, der das gestohlene Gut zurückgeben muss, habe ich nicht.
--- Zitat ---Original von jroettges Es ist wohl offensichtlich so, dass eine Riege von Versorgeranwälten auf RA Fricke angesetzt worden ist und jeden seiner Sätze zerpflückt.
--- Ende Zitat ---
Ich denke nicht dass Ihnen Ronny oder ich Anlass gegeben hätten, diese Aussage auf unsere Personen zu beziehen. Es nutzt Ihnen als Verbraucher aber nichts, wenn Sie nur die für die Verbraucher günstige Meinung vorgetragen bekommen, weil Sie dann Ihr Prozessrisiko nicht einschätzen können.
--- Zitat ---Original von jroettges Da man befürchten muss, dass jedes Wort auf der juristischen Goldwaage zu leicht befunden wird, halten sich viele Forenteilnehmer zurück. Mir geht es zumindestens so.
Dabei ist der offene Austausch von Argumenten und Meinungen in diesem Forum doch das eigentliche Ziel im Rahmen des Preisprotestes.
--- Ende Zitat ---
Dies ist aber ein Problem des unterschiedlichen Kenntnisstandes. Fundierte Kenntnisse der Rechtswissenschaften gehören nunmal nicht zur Allgemeinbildung. Sie sollten das aber ganz gelassen sehen. Ich habe vom Fachwissen in Ihrem Beruf mindestens so wenig Ahnung wie Sie von meinem.
--- Zitat ---Original von RuRo Das aktuelle Urteil des BGH, welches sich so \"nebenbei\" mit der Übernahme des gesetzlichen Preisanpassungsrechts beschäftigt hat, könnte allerdings zum Waterloo der Versorger werden.
--- Ende Zitat ---
Ganz meine Meinung. Aber bringen Sie das mal RR-E-ft bei.
Black:
--- Zitat ---Original von reblaus
Wer danach trachtet seine Kunden zu übervorteilen, muss damit rechnen dass zu Unrecht eingezogene Beträge zurückgefordert werden. Im (...) Für Krokodilstränen besteht kein Anlass.
Mitleid mit dem Dieb, der das gestohlene Gut zurückgeben muss, habe ich nicht.
--- Ende Zitat ---
Sie lassen dabei außer acht, dass eine Nichtigkeit nach § 307 BGB auch denjenigen Versorger trifft, der seine Preise fair kalkulieren will, aber eine falsch formulierte Klausel gewählt hat.
Der Vergleich mit einem Dieb ist daher unangebracht.
Im übrigen ist der Übergang zu Festpreisverträgen keine emotionale Sache, sondern einfach eine Marktumstellung, über die auf Versorgerseite niemand Tränen vergießt.
@RuRo
Interessant, dass Sie scheinbar bereits eine normale Geschäftskalkulation, inklusive der Risikoabwägung von möglichen Ausfällen (milder Winter etc.)als \"Zockerei\" verdammen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln